Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bebauungsplan Nr. HE-14 "Baugebiet Galgenmühle - Wiesenstraße"
a) Bericht über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.01.2018   SR/001/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2
Vorlage:  30/002/2018 

Herr Büschl verweist auf die ausführliche Darstellung des Sachverhaltes im Bauausschuss.

 

Ein weiterer Sachvortrag wird auf Nachfrage nicht gewünscht.

 

Herr Schildbach merkt an, dass er dem Beschluss zustimmen werde, er sich aber gefreut hätte, wenn ein Geschosswohnungsbau in Erwägung gezogen worden wäre.

 

Herr Illig erklärt, er werde dem Beschluss nicht zustimmen. Dies hätte grundsätzliche Gründe der Flächenversiegelung.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 15.01.2018:

 

Von den eingegangenen Stellungnahmen wird Kenntnis genommen.

Die Anregungen werden wie vorgeschlagen für den Bebauungsplan Nr. HE-14 „Baugebiet Galgenmühle – Wiesenstraße“ berücksichtigt.

 

Der Bebauungsplan Nr. HE-14 „Baugebiet Galgenmühle - Wiesenstraße“ in der Fassung vom 27.12.2017 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Dazu gilt die Begründung vom 27.12.2017.