Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.01.2018 SR/001/2018 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 37, Nein: 2 |
Vorlage: | 30/002/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 154 KB | ||
Abwaegungstabelle HE-14 142 KB |
Herr Büschl verweist auf die ausführliche Darstellung des Sachverhaltes im Bauausschuss.
Ein weiterer Sachvortrag wird auf Nachfrage nicht gewünscht.
Herr Schildbach merkt an, dass er dem Beschluss zustimmen werde, er sich aber gefreut hätte, wenn ein Geschosswohnungsbau in Erwägung gezogen worden wäre.
Herr Illig erklärt, er werde dem Beschluss nicht zustimmen. Dies hätte grundsätzliche Gründe der Flächenversiegelung.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 15.01.2018:
Von den eingegangenen Stellungnahmen wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden wie vorgeschlagen für den Bebauungsplan Nr. HE-14 „Baugebiet Galgenmühle – Wiesenstraße“ berücksichtigt.
Der Bebauungsplan Nr. HE-14 „Baugebiet Galgenmühle - Wiesenstraße“ in der Fassung vom 27.12.2017 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Dazu gilt die Begründung vom 27.12.2017.