Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.01.2018 SR/001/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/001/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 210 KB | ||
Plan Erschließungsanlagen 237 KB | ||
Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis 135 KB |
Herr Büschl verweist auf die ausführliche Darstellung des Sachverhaltes im Bauausschuss am 15.01.2018 und die einstimmige Empfehlung:
Ein weiterer Sachvortrag wird auf Nachfrage nicht gewünscht.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 15.01.2018:
Die Anregungen der Beteiligung werden wie dargestellt zur Kenntnis genommen bzw. nicht berücksichtigt.
Die Erschließungsanlagen „Hubertusweg - Gumpertstraße“ und „Marterfeldstraße“ (südlicher Teil) entsprechen den in § 1 Abs. 4 bis Abs. 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und dem Ausbauwillen der Stadt Ansbach.
Durch die Beschlussfassung liegt die nach § 125 Abs. 2 BauGB geforderte Voraussetzung für die rechtmäßige Herstellung vor.