Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Dombach
a) Zustimmung der Gemeinde
b) Antrag CSU Stadtratsfraktion

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.01.2018   BA/001/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau OB Seidel spricht allen Einsatzkräften, die am 04. Januar im Einsatz waren, nochmals ihren herzlichsten Dank aus und schildert nachfolgend ihre vor Ort erlangten Eindrücke.

 

Frau OB Seidel sei am vergangen Montag zusammen mit Herrn Büschl lange vor Ort gewesen, um sich ein Bild von der Situation sowie den entstandenen Schäden zu machen. In mehreren Gesprächen mit den Anwohnern wurde deutlich, dass derartige Überflutungen noch nicht vorgekommen wären. Gärten, Garagen und Kellerräume seien überflutet worden und dabei sei überwiegend Mobiliar in Keller- und Garagenräumen beschädigt worden. Ein großes Anliegen der Anwohner sei daher die Entsorgung des entstandenen Sperrmülls gewesen.

Frau OB Seidel habe als unbürokratische und rasche Unterstützung eine kostenlose Sperrmüllabfuhr veranlasst, die bereits am vergangenen Donnerstag

durchgeführt wurde. Zudem habe man bei der Regierung von Mittelfranken die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Anwohner erfragt. Die Regierung habe daraufhin darum gebeten, stärkere Gebäudeschäden, die nicht versichert waren, zu melden. Dies sei auch an die Anwohner kommuniziert worden über den Siedlerverein sowie in der Stadtteilversammlung. Besonders betroffen seien das Eckgrundstück und Nebengebäude an der Dombachstraße gewesen. Die weiteren Grundstücke in der Dombachstraße seien unterschiedlich stark betroffen gewesen. Hier hatten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bereits die Aufräumarbeiten abgeschlossen und mit der Trocknung der Räume begonnen.

Vor allem der gesättigte Boden, welcher zum Zeitpunkt der intensiven Niederschläge kein Wasser mehr aufnehmen konnte, sowie der durch Treibgut verschlossene Durchlass am Beginn der Dombachstraße habe nach Einschätzung der Experten zu den Überschwemmungen geführt. Bei so einem Regenereignis komme auch dem Bachlauf auf privaten Grund eine besondere Bedeutung zu. Einbauten und Gegenstände, die diesen verengen, könnten sich hier massiv auswirken.

 

Frau OB Seidel und Herr Wehrer beziehen sich im anschließenden Sachvortrag auf nachstehende Sitzungsvorlage.

 

a) Zustimmung der Gemeinde

 

1. Aktuelle Situation

 

Seit dem Schneefall und umgehenden Regenereignis vom 29.12.2017 sind im Stadtgebiet der Stadt Ansbach bis in den Morgen des 5.Januar zahlreiche, teils intensive Niederschläge gefallen.

 

Die Pegel der fränkischen Rezat und des Hennenbaches stiegen innerhalb dieses Zeitraumes mehrfach über die Meldestufen* 1 und 2. , Teilweise wurde die Meldestufe 3 knapp erreicht (Rezat) oder überschritten (Hennenbach). Bemerkenswert war der jeweils sehr zügige Anstieg der Wassermengen insbesondere am Abend des 4. Januar.

 

Pegel Ansbach, fränk. Rezat: Quelle: www.hnd.bayern.de

 

 

Hennenbach Pegel fränk. Rezat. Quelle: www.hnd.bayern.de

 

Infolgedessen kam es am Donnerstag, den 4. Januar in den Abendstunden ab etwa 20 Uhr zu Überschwemmungen und einem Großeinsatz von etwa 350 Einsatzkräften der örtlichen Feuerwehren (einschl. Landkreiswehren), des THW, des BRK mit SEG und des Bauhofes. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz trat zusammen. Etwa 50 Einsatzstellen wurden im Laufe des Abends und in der Nacht von der Integrierten Leitstelle Ansbach im Stadtgebiet registriert. Neben kleineren Überflutungen an den Siedlungsrändern des Kammerforster-Hanges und im Neubaugebiet Pfaffengreuth war der Bereich um die Dombachstraße im Ansbacher Südwesten mit Abstand am stärksten betroffen. Innerhalb kurzer Zeit flossen aus dem Talraum des Dombachs (Gewässer 3. Ordnung) und den seitlichen Einzugsgebieten die Wassermassen, die durch die von der Schneeschmelze gesättigten Böden nicht mehr aufgenommen werden konnten in die Siedlungsbereiche ab.

 

Dabei kam es trotz entsprechender Vorkehrungen infolge des angeschwemmten Materials zu Verklausungen im eingeengten Bachbett der Siedlung, teilweise durch Material aus den Grundstücken, was wiederum zu starken Ausuferungen führte. Die Wassermassen ergossen daraufhin in die parallel verlaufende Dombachstraße und deren Seitenstraßen. Überflutet wurden neben Garagen und Gärten auch Nebenstraßen und die Kellerräume von etwa zwei Dutzend Anwesen. Teilweise bei sehr am Bach liegenden Häusern waren sogar die Wohnbereiche betroffen. Durch das Hochwasser wurden in diesem Straßenzug zahlreiche Häuser durch eindringendes Wasser sowohl in der Bausubstanz vernässt, als auch bei Einbauten bzw. Mobiliar beschädigt.

 

 

2. Gewässer Dritter Ordnung in Ansbach

 

Die Stadt Ansbach hat für die im Stadtgebiet verlaufenden Gewässer 3. Ordnung bereits in den Jahren 2014 und 2015 ein Gewässerentwicklungskonzept durchgeführt. Zwar dient dies in erster Linie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und –Güte, dennoch sind daraus in Verbindung mit den Erkenntnissen aus Hochwassern und Sturzfluten bereits erste Konzepte und Maßnahmen für den Hochwasserschutz entwickelt worden.

 

Nachdem der Freistaat Bayern (Umweltministerium) infolge der zunehmenden Starkregenereignisse im Jahr 2016 auch die Förderrichtlinien überarbeitet und neue Programme aufgelegt hat, wurde für den Hennenbach** (Förderprogramm: Sturzflut und Hochwasserrisikomanagement) und den Dombach (Förderprogramm: Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte) im Dezember 2017 die Aufnahme in eine sog. Dringlichkeitsliste beantragt.

 

Dadurch ist es der Stadt Ansbach möglich, in den Genuss von Zuwendungen bis zu 75 % zu kommen. Für den Eichenbach wurde im letzten Bauausschuss des vergangenen Jahres einige in diesem Jahr geplante Verbesserungsmaßnahmen zur Gewässerqualität vorgestellt und beschlossen. Auch hierfür werden Zuwendungen in Anspruch genommen.

 

 

3. Der Dombach

 

3.1 Vorbereitungen für umfassende Hochwasserschutz- und Rückhaltemaßnahmen

 

Im Jahr 2008 wurde (in Zusammenhang mit den Baumaßnahmen des Dombachgewölbes und Kanalbaus in der Maximilianstraße) erstmalig für den Dombach dessen Einzugsgebiet betrachtet und ein mögliches Dammbauwerk am Rand des Siedlungsgebiet vorkonzipiert. Heutiger Maßstab ist alleine schon die aus Zuwendungsrichtlinien vorgegebene Menge entsprechend einem hundertjährlichen Ereignis plus sog. Klimazuschlag.

 

Diese schon mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) besprochenen Erkenntnisse sollen nun in einer Planung vertieft und nach Variantenauswahl zur Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden. 

 

Eine Variante wäre ein zweiter weiter südwestlich im Bereich einer leichten Geländestufe liegender, naturnah modellierter Damm, um den unmittelbar am Siedlungsrand unabdingbaren Rückhaltewall in seiner Dimension zu verringern.

 

Allerdings muss dabei auch das „seitlich“ zulaufende Wasser beachtet werden, was einen erheblichen Teil des Einzugsgebietes und der Risiken der Überflutung ausmacht.

Dies wiederum zieht Eingriffe in die privaten Grundstücke durch Freilegung des Querschnittes nach sich, ohne die ein effektiver und möglichst schadloser Abfluss nicht realisiert werden kann. Im letzten Jahr wurde dieser Bereich in intensiver Detailarbeit und hohem Einsatz von der städtischen Vermessungsabteilung aufgenommen. Dies stellt bereits eine wichtige Grundlage für das integrale Hochwasser- und Rückhaltekonzept und um daraus zielgerichtete Rückbauten mit nachvollziehbarer Begründung ableiten zu können.

 

 

3.2 Bereits durchgeführte bauliche Maßnahmen

 

Daneben wurden in der Zwischenzeit einige bauliche Verbesserungsmaßnahmen (z.B. Rückhaltungen im Bereich der Dombachstraße und Erneuerung der Einläufe „Am Wasen“, z.B. Fangrechen, etc. ) durchgeführt, soweit dies wegen der Grundstückssituation auf städtischen Flächen möglich war. Der Dombach selbst fließt in den überwiegenden Teilen des Siedlungsgebiets in privaten Grundstücken. Zahlreiche Grundstückseigentümer haben dabei den schon begradigten Bachlauf zunehmend durch Einbauten, Abstützungen und Überbauungen verengt.

 

Neben den städtischen Maßnahmen führten die Bay. Staatsforsten im angrenzenden Wald in 2017 in Abstimmung mit dem WWA ebenfalls Ertüchtigungsmaßnahmen zur Freilegung von Gräben und dem Schutz der angrenzenden Baugrundstücke durch. Dies auch als Folge der Starkregenereignisse des Abends am 29.Mai 2016.

 

Damit ist ersichtlich, dass die Stadt Ansbach zielgerichtet die Rückhaltungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen vorbereitet, welche im nötigen Rechtsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Inanspruchnahme der maximal möglichen Zuwendungen umgesetzt werden soll.

 

 

3.3 Vergabe der Planungsleistungen und vorzeitiger Maßnahmenbeginn

 

Dem Bauausschuss wird vorgeschlagen, den entsprechenden Gremienbeschluss als Voraussetzung für die Fördermaßnahme gefasst werden. Nachdem das WWA inzwischen die Dringlichkeit bestätigt hat, ist es möglich eine Vergabe von Planungsaufträgen zur Erarbeitung der Varianten zu tätigen.

 

Zur Beschleunigung des Förderverfahrens soll der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt werden.

 

Dabei wird mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bestätigt, dass

 

-       aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann,

-       die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt,

-       eine etwaige spätere Förderung nach dem dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird,

-       die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert wird,

-       der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und

-       die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

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Meldestufen (Quelle: www.hnd.bayern.de)

 

Das jeweilige Ausmaß der Überflutung wird durch vier Meldestufen beschrieben:

 

Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen.

 

Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.

 

Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.

 

Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der

Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.

 

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Die Bauverwaltung ist nach wie vor intensiv mit den Auswirkungen der Sturzfluten des 29.Mai 2016 im nördlichen Stadtgebiet und der Vorsorge gegen zukünftige Ereignisse befasst.

 

 

b) Antrag CSU-Stadtratsfraktion

 

Der beiliegende Antrag der CSU Stadtratsfraktion ist durch die Vorstellung und Behandlung der Thematik, soweit Sie den Bauausschuss betrifft, als erledigt anzusehen.

 

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

  • eingebracht, dass der Durchlass Thomasstraße/Dombachstraße überlastet gewesen sei. Das Wasser sei daraufhin in abschüssige Grundstücke gelaufen. Dieses Problem müsse behoben werden.
  • gebeten, für die im Antrag genannte Problematik bezüglich des ertüchtigten Grabens und der daraus resultierenden, erhöhten Ableitung von Wasser in den Dombach, eine kurfriste Lösung zu finden und das Planfeststellungsverfahren zügig anzugehen.

Frau OB Seidel merkt an, dass der nächste Schritt die Beauftragung der Planung im Rahmen der gesamten Hochwasserschutzmaßnahmen sein werde.

Herr Wolter fügt ergänzend hinzu, dass die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens voraussichtlich noch ein Jahr beanspruchen werde. In den nächsten Jahren werde eine Vielzahl an Baustellen auf die Stadt Ansbach zukommen, allein an der Rezat seien 20 Bauabschnitte vorgesehen. 2019 solle mit der Umsetzung begonnen werden.

  • eingebracht, dass während einer Besichtigung der Hochwasserschäden am Knollenbuck festgestellt wurde, dass der Feldweg über den die Häuser angefahren werden in einem schlechten Zustand sei.

Es grenzen drei Biotope am Knollenbuck an, wobei vor allem am Waldgrundstück Handlungsbedarf bestehe. Dieses Einzugsgebiet müsse auch betrachtet werden.

Herr Wehrer merkt an, dass bei der Variantenuntersuchung das gesamte Einzugsgebiet des Dombachs betrachtet werde. 

  • eingebracht, frühzeitig auf Grundstückseigentümer zuzugehen um einen Zugriff zu sichern.

Frau OB Seidel merkt an, dass zunächst alle Maßnahmen geplant und anschließend festgesetzt werden müsse, wo diese umzusetzen seien.

  • angemerkt, dass bei der Ausweisung neuer Baugebiete künftig stärker auf den Hochwasserschutz geachtet werden müsse.

Frau OB Seidel antwortet, dass dies bereits sehr intensiv betrieben werde, beispielsweise beim neuen Baugebiet Hennenbach.

  • die Arbeit der Verwaltung gelobt. Da die gesamte Planung sehr aufwendig sei, müsse der Verwaltung genügend Zeit eingeräumt werden, um diese ordentlich durchführen zu können. Um den Anwohnern dennoch zu helfen, werde vorgeschlagen eventuell kleine Verbesserungen vorzuziehen, sodass im Vorfeld der eigentlichen Planung zunächst der gesamte Durchlassquerschnitt als Abfluss zur Verfügung stehe. 

Frau OB Seidel bestätigt diese Art der Vorgehensweise. 

  • eingebracht, dass einige Wiesen am Dombach möglicherweise erhaltenswert seien. Dies sei beim Bund Naturschutz zu erfragen.
  • aus Teilen des Gremiums entgegengebracht, dass die Hochwasserschutzmaßnahmen nicht durch den Naturschutz weiter verzögert werden dürfen.
  • angefragt, weshalb die Entwicklungen im Hochwasserschutz erst jetzt vorangetrieben werden.

Frau OB Seidel unterstreicht, dass dies nicht der Fall sei. Die Thematik Hochwasserschutz sei bereits im Jahr 2014 im Rahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes aufgegriffen worden. Für den Dombach seien bereits vor einigen Jahren Überlegungen bezüglich des Einzugsgebietes angestellt und letztes Jahr die Aufnahme in die Dringlichkeitsliste beantragt worden. Es sei zudem zu beachten, dass die Abläufe bei den Fördergebern einige Zeit in Anspruch nehmen. Es könne nun jedoch ein Förderantrag gestellt und in der Zwischenzeit kleine Maßnahmen durchgeführt werden.

  • angefragt, ob den Geschädigten eine finanzielle Hilfe gewährt werden könne, da diese gewöhnlich nur bei Katastrophenalarm greife.

Frau OB Seidel antwortet, dass dies in einem Schreiben an die Regierung von Mittelfranken erfragt wurde. Die Entschädigungsprogramme greifen jedoch nicht bei Hochwasserereignissen in vorliegender Dimension. Die aktuellen Schäden können nur über entsprechende private Versicherungen abgerechnet werden. Seitens der Stadt wurde jedoch in echter finanzieller Notlage aus dem Fond „Bürger in Not“ unbürokratisch Hilfe geleistet.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Planungsleistungen zur Erstellung

des Regenrückhaltekozeptes für den Dombach zu vergeben und den Antrag auf

vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.