Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.01.2018 BA/001/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau OB Seidel spricht allen Einsatzkräften,
die am 04. Januar im Einsatz waren, nochmals ihren herzlichsten Dank aus und
schildert nachfolgend ihre vor Ort erlangten Eindrücke.
Frau OB Seidel sei am vergangen Montag
zusammen mit Herrn Büschl lange vor Ort gewesen, um sich ein Bild von der
Situation sowie den entstandenen Schäden zu machen. In mehreren Gesprächen mit
den Anwohnern wurde deutlich, dass derartige Überflutungen noch nicht
vorgekommen wären. Gärten, Garagen und Kellerräume seien überflutet worden und dabei
sei überwiegend Mobiliar in Keller- und Garagenräumen beschädigt worden. Ein
großes Anliegen der Anwohner sei daher die Entsorgung des entstandenen
Sperrmülls gewesen.
Frau OB Seidel habe als unbürokratische und
rasche Unterstützung eine kostenlose Sperrmüllabfuhr veranlasst, die bereits am
vergangenen Donnerstag
durchgeführt wurde. Zudem habe man bei der
Regierung von Mittelfranken die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung
der Anwohner erfragt. Die Regierung habe daraufhin darum gebeten, stärkere
Gebäudeschäden, die nicht versichert waren, zu melden. Dies sei auch an die
Anwohner kommuniziert worden über den Siedlerverein sowie in der
Stadtteilversammlung. Besonders betroffen seien das Eckgrundstück und
Nebengebäude an der Dombachstraße gewesen. Die weiteren Grundstücke in der
Dombachstraße seien unterschiedlich stark betroffen gewesen. Hier hatten die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger bereits die Aufräumarbeiten abgeschlossen und
mit der Trocknung der Räume begonnen.
Vor allem der gesättigte Boden, welcher zum
Zeitpunkt der intensiven Niederschläge kein Wasser mehr aufnehmen konnte, sowie
der durch Treibgut verschlossene Durchlass am Beginn der Dombachstraße habe
nach Einschätzung der Experten zu den Überschwemmungen geführt. Bei so einem
Regenereignis komme auch dem Bachlauf auf privaten Grund eine besondere
Bedeutung zu. Einbauten und Gegenstände, die diesen verengen, könnten sich hier
massiv auswirken.
Frau OB Seidel und Herr Wehrer beziehen sich
im anschließenden Sachvortrag auf nachstehende Sitzungsvorlage.
a) Zustimmung der Gemeinde
1. Aktuelle
Situation
Seit dem Schneefall und umgehenden
Regenereignis vom 29.12.2017 sind im Stadtgebiet der Stadt Ansbach bis in den
Morgen des 5.Januar zahlreiche, teils intensive Niederschläge gefallen.
Die Pegel der fränkischen Rezat und des
Hennenbaches stiegen innerhalb dieses Zeitraumes mehrfach über die Meldestufen*
1 und 2. , Teilweise wurde die Meldestufe 3 knapp erreicht (Rezat) oder
überschritten (Hennenbach). Bemerkenswert war der jeweils sehr zügige Anstieg der
Wassermengen insbesondere am Abend des 4. Januar.
Pegel Ansbach, fränk. Rezat: Quelle: www.hnd.bayern.de
Hennenbach Pegel fränk. Rezat.
Quelle: www.hnd.bayern.de
Infolgedessen kam es am Donnerstag, den 4. Januar
in den Abendstunden ab etwa 20 Uhr zu Überschwemmungen und einem Großeinsatz von
etwa 350 Einsatzkräften der örtlichen Feuerwehren (einschl. Landkreiswehren),
des THW, des BRK mit SEG und des Bauhofes. Die Führungsgruppe
Katastrophenschutz trat zusammen. Etwa 50 Einsatzstellen wurden im Laufe des
Abends und in der Nacht von der Integrierten Leitstelle Ansbach im Stadtgebiet
registriert. Neben kleineren Überflutungen an den Siedlungsrändern des
Kammerforster-Hanges und im Neubaugebiet Pfaffengreuth war der Bereich um die
Dombachstraße im Ansbacher Südwesten mit Abstand am stärksten betroffen.
Innerhalb kurzer Zeit flossen aus dem Talraum des Dombachs (Gewässer 3.
Ordnung) und den seitlichen Einzugsgebieten die Wassermassen, die durch die von
der Schneeschmelze gesättigten Böden nicht mehr aufgenommen werden konnten in
die Siedlungsbereiche ab.
Dabei kam es trotz entsprechender
Vorkehrungen infolge des angeschwemmten Materials zu Verklausungen im
eingeengten Bachbett der Siedlung, teilweise durch Material aus den
Grundstücken, was wiederum zu starken Ausuferungen führte. Die Wassermassen
ergossen daraufhin in die parallel verlaufende Dombachstraße und deren
Seitenstraßen. Überflutet wurden neben Garagen und Gärten auch Nebenstraßen und
die Kellerräume von etwa zwei Dutzend Anwesen. Teilweise bei sehr am Bach
liegenden Häusern waren sogar die Wohnbereiche betroffen. Durch das Hochwasser
wurden in diesem Straßenzug zahlreiche Häuser durch eindringendes Wasser sowohl
in der Bausubstanz vernässt, als auch bei Einbauten bzw. Mobiliar beschädigt.
2. Gewässer Dritter Ordnung in Ansbach
Die Stadt Ansbach hat für die im Stadtgebiet
verlaufenden Gewässer 3. Ordnung bereits in den Jahren 2014 und 2015 ein
Gewässerentwicklungskonzept durchgeführt. Zwar dient dies in erster Linie
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und –Güte, dennoch sind daraus
in Verbindung mit den Erkenntnissen aus Hochwassern und Sturzfluten bereits
erste Konzepte und Maßnahmen für den Hochwasserschutz entwickelt worden.
Nachdem der Freistaat Bayern
(Umweltministerium) infolge der zunehmenden Starkregenereignisse im Jahr 2016
auch die Förderrichtlinien überarbeitet und neue Programme aufgelegt
hat, wurde für den Hennenbach** (Förderprogramm: Sturzflut und
Hochwasserrisikomanagement) und den Dombach (Förderprogramm: Integrale
Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte) im Dezember 2017 die Aufnahme in eine
sog. Dringlichkeitsliste beantragt.
Dadurch ist es der Stadt Ansbach möglich, in
den Genuss von Zuwendungen bis zu 75 % zu kommen. Für den Eichenbach
wurde im letzten Bauausschuss des vergangenen Jahres einige in diesem Jahr
geplante Verbesserungsmaßnahmen zur Gewässerqualität vorgestellt und
beschlossen. Auch hierfür werden Zuwendungen in Anspruch genommen.
3. Der Dombach
3.1 Vorbereitungen für umfassende Hochwasserschutz-
und Rückhaltemaßnahmen
Im Jahr 2008 wurde (in Zusammenhang mit den Baumaßnahmen des
Dombachgewölbes und Kanalbaus in der Maximilianstraße) erstmalig
für den Dombach dessen Einzugsgebiet betrachtet und ein mögliches Dammbauwerk
am Rand des Siedlungsgebiet vorkonzipiert. Heutiger Maßstab ist alleine schon
die aus Zuwendungsrichtlinien vorgegebene Menge entsprechend einem hundertjährlichen Ereignis plus sog.
Klimazuschlag.
Diese schon mit dem
Wasserwirtschaftsamt (WWA) besprochenen Erkenntnisse sollen nun in einer
Planung vertieft und nach Variantenauswahl zur Durchführung eines
Wasserrechtsverfahrens bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht
werden.
Eine Variante wäre ein zweiter weiter
südwestlich im Bereich einer leichten Geländestufe liegender, naturnah
modellierter Damm, um den unmittelbar am Siedlungsrand unabdingbaren
Rückhaltewall in seiner Dimension zu verringern.
Allerdings muss dabei auch das „seitlich“
zulaufende Wasser beachtet werden, was einen erheblichen Teil des
Einzugsgebietes und der Risiken der Überflutung ausmacht.
Dies wiederum zieht Eingriffe in die privaten
Grundstücke durch Freilegung des Querschnittes nach sich, ohne die ein
effektiver und möglichst schadloser Abfluss nicht realisiert werden
kann. Im letzten Jahr wurde dieser Bereich in intensiver Detailarbeit und hohem
Einsatz von der städtischen Vermessungsabteilung aufgenommen. Dies stellt
bereits eine wichtige Grundlage für das integrale Hochwasser- und
Rückhaltekonzept und um daraus zielgerichtete Rückbauten mit nachvollziehbarer
Begründung ableiten zu können.
3.2 Bereits durchgeführte bauliche Maßnahmen
Daneben wurden in der
Zwischenzeit einige bauliche Verbesserungsmaßnahmen (z.B. Rückhaltungen im
Bereich der Dombachstraße und Erneuerung der Einläufe „Am Wasen“, z.B.
Fangrechen, etc. ) durchgeführt, soweit dies wegen der Grundstückssituation auf
städtischen Flächen möglich war. Der Dombach selbst fließt in den überwiegenden
Teilen des Siedlungsgebiets in privaten Grundstücken. Zahlreiche
Grundstückseigentümer haben dabei den schon begradigten Bachlauf zunehmend
durch Einbauten, Abstützungen und Überbauungen verengt.
Neben den städtischen Maßnahmen führten die Bay.
Staatsforsten im angrenzenden Wald in 2017 in Abstimmung mit dem WWA ebenfalls
Ertüchtigungsmaßnahmen zur Freilegung von Gräben und dem Schutz der
angrenzenden Baugrundstücke durch. Dies auch als Folge der Starkregenereignisse
des Abends am 29.Mai 2016.
Damit ist ersichtlich, dass die Stadt Ansbach
zielgerichtet die Rückhaltungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen vorbereitet,
welche im nötigen Rechtsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und
Inanspruchnahme der maximal möglichen Zuwendungen umgesetzt werden soll.
3.3 Vergabe
der Planungsleistungen und vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Dem Bauausschuss wird vorgeschlagen, den
entsprechenden Gremienbeschluss als Voraussetzung für die Fördermaßnahme
gefasst werden. Nachdem das WWA inzwischen die Dringlichkeit bestätigt hat, ist
es möglich eine Vergabe von Planungsaufträgen zur Erarbeitung der Varianten zu
tätigen.
Zur Beschleunigung des Förderverfahrens soll
der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Dabei wird mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bestätigt,
dass
-
aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen
Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet
werden kann,
-
die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine
Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids
darstellt,
-
eine etwaige spätere Förderung nach dem dann jeweils
geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden
Zuwendungssatz erfolgen wird,
-
die Dringlichkeit des Vorhabens durch den
vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert wird,
-
der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das
Vorhaben selbst zu tragen hat und
-
die Kosten einer Vorfinanzierung nicht
zuwendungsfähig sind.
____________________________________________________________________
*
Meldestufen (Quelle: www.hnd.bayern.de)
Das jeweilige Ausmaß der Überflutung wird
durch vier Meldestufen beschrieben:
Meldestufe
1: Stellenweise kleinere Ausuferungen.
Meldestufe
2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte
Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
Meldestufe
3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung
überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder
Dammwehr erforderlich.
Meldestufe
4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der
Wasser-
oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.
**
Die Bauverwaltung ist nach wie vor intensiv
mit den Auswirkungen der Sturzfluten des 29.Mai 2016 im nördlichen Stadtgebiet
und der Vorsorge gegen zukünftige Ereignisse befasst.
b) Antrag CSU-Stadtratsfraktion
Der beiliegende Antrag der CSU
Stadtratsfraktion ist durch die Vorstellung und Behandlung der Thematik, soweit
Sie den Bauausschuss betrifft, als erledigt anzusehen.
In der anschließenden Aussprache wird:
Frau OB Seidel merkt an, dass der nächste
Schritt die Beauftragung der Planung im Rahmen der gesamten
Hochwasserschutzmaßnahmen sein werde.
Herr Wolter fügt ergänzend hinzu, dass die
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens voraussichtlich noch ein Jahr
beanspruchen werde. In den nächsten Jahren werde eine Vielzahl an Baustellen auf
die Stadt Ansbach zukommen, allein an der Rezat seien 20 Bauabschnitte
vorgesehen. 2019 solle mit der Umsetzung begonnen werden.
Es grenzen drei Biotope am Knollenbuck an,
wobei vor allem am Waldgrundstück Handlungsbedarf bestehe. Dieses Einzugsgebiet
müsse auch betrachtet werden.
Herr Wehrer merkt an, dass bei der
Variantenuntersuchung das gesamte Einzugsgebiet des Dombachs betrachtet
werde.
Frau OB Seidel merkt an, dass zunächst alle
Maßnahmen geplant und anschließend festgesetzt werden müsse, wo diese umzusetzen
seien.
Frau OB Seidel antwortet, dass dies bereits
sehr intensiv betrieben werde, beispielsweise beim neuen Baugebiet Hennenbach.
Frau OB Seidel bestätigt diese Art der Vorgehensweise.
Frau OB Seidel unterstreicht, dass dies nicht
der Fall sei. Die Thematik Hochwasserschutz sei bereits im Jahr 2014 im Rahmen
des Gewässerentwicklungskonzeptes aufgegriffen worden. Für den Dombach seien
bereits vor einigen Jahren Überlegungen bezüglich des Einzugsgebietes
angestellt und letztes Jahr die Aufnahme in die Dringlichkeitsliste beantragt
worden. Es sei zudem zu beachten, dass die Abläufe bei den Fördergebern einige
Zeit in Anspruch nehmen. Es könne nun jedoch ein Förderantrag gestellt und in
der Zwischenzeit kleine Maßnahmen durchgeführt werden.
Frau OB Seidel antwortet, dass dies in einem
Schreiben an die Regierung von Mittelfranken erfragt wurde. Die
Entschädigungsprogramme greifen jedoch nicht bei Hochwasserereignissen in
vorliegender Dimension. Die aktuellen Schäden können nur über entsprechende
private Versicherungen abgerechnet werden. Seitens der Stadt wurde jedoch in echter
finanzieller Notlage aus dem Fond „Bürger in Not“ unbürokratisch Hilfe
geleistet.
Beschluss:
Der Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Planungsleistungen zur Erstellung
des Regenrückhaltekozeptes für den Dombach zu vergeben und den Antrag auf
vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.