Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Erweiterung von Kindertagesstätten - Einrichtungen städtischer Baulast

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.01.2018   BA/001/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Einleitend weist Frau OB Seidel nochmals darauf hin, dass man mit Blick auf die steigenden Geburtenzahlen künftig für zusätzliche Kita-Plätze sorgen wolle. Mit einer neuen Software und einem einheitlichen Anmeldezeitraum für die Kita-Plätze hoffe man in diesem Jahr bereits die immer wieder aufgetretenen Ungereimtkeiten hinsichtlich tatsächlich erforderlicher Plätze zu beseitigen. Um mehr Plätze anbieten zu können, wolle man zuerst das stadteigene Kinderhaus Kunterbunt um 50 Plätze erweitern. Dann könnten Schalkhausen mit zusätzlich 30 Plätzen und der Waldorfkindergarten mit mindestens 15 Plätzen folgen. Geplant sei, in den nächsten Jahren mindestens 100 zusätzliche Plätze zu schaffen. Für weitere Kita`s würden die Bedarfe ermittelt.

 

Herr Hildner stellt nachstehenden Sachverhalt vor.

 

In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 05.10.2017 wurde die Verwaltung beauftragt die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten des Kinderhauses Kunterbunt in der Kernstadt, sowie am Standort Pfaffengreuth, als auch am Kindergarten Brodswinden zu prüfen.

 

Dem kam die Bauverwaltung mit Präsentation in der Sitzung des Stadtrates am 23.11.2017 anlässlich der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 nach. Zur umfassenden Prüfung der Erweiterungsmöglichkeiten wurden über den vorgenannten Beschluss hinaus in einer ersten Stufe sämtliche Einrichtungen in städt. Baulast einbezogen.

 

Unabhängig davon zeichnen sich derzeit sowohl beim in kirchlichem Eigentum und kirchlicher Trägerschaft stehenden Kindergarten in Schalkhausen, sowie am Waldorfkindergarten in der Stahlstraße Erweiterungsplanungen ab. Bei beiden Objekten ist die Verwaltung in entsprechenden Verhandlungen.

 

Bauliche Erweiterungsmöglichkeiten bieten sich demnach grundsätzlich an den Standorten Elpersdorf und am Kinderhaus Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße. Am Standort Pfaffengreuth wäre ein kompletter Neubau auf einem benachbarten Grundstück denkbar. Am Standort Brodswinden, der bereits mit einem Mehrzweckraum erweitert wurde, ist aufgrund der Grundstücksverhältnisse und der baulichen Zwangspunkte des Bestandes (Eingriff in Bestand) eine Erweiterung um eine Gruppe wirtschaftlich nicht sinnvoll.  Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde jedoch für den Standort Brodswinden ein Betrag von 86.000 € für den Bau eines Personalraumes im Nordosten bzw. die Sanierung der Toiletten bereitgestellt.

 

Nach Abstimmung der Bedarfe mit dem zuständigen Fachamt und Bildung der Schnittmenge zu den baulichen Erweiterungsmöglichkeiten wird empfohlen zunächst den städtischen Kindergarten in der Lunckenbeinstraße zu erweitern.

 

Die Vergabe der Planungsleistungen wird wegen des erforderlichen zügigen Planungsfortschrittes empfohlen in gleicher Sitzungsrunde in gesondertem Tagesordnungspunkt zu entscheiden.

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

  • das Vorhaben seitens des Gremiums begrüßt.
  • angefragt, welche Größenordnung der Hort Weinbergschule haben werde.

Herr Hildner antwortet, dass ein Hort mit zwei Gruppen a 20 Kindern vorgesehen sei.

  • gebeten, beim Ausbau des Kindergartens Lunckenbeinstraße auch das Thema Inklusion zu betrachten.

Frau OB Seidel vermerkt dies.

  • gebeten, nochmals eine Erhebung in Brodswinden durchzuführen. Dort seien in letzter Zeit viele Kinder dazugekommen.

Herr Nießlein merkt an, dass laut der letzten Erhebung im Oktober 2017 der Bedarf in Brodswinden gedeckt sei, dies können jedoch gerne nochmals betrachtet werden.

  • auf eine realistische Prüfung der Zahlen gedrängt und zu prüfen, ob ggf. Kinder bestimmter Altersgruppen doppelt gezählt werden. Herr Nießlein verweist hierzu auf die anzuschaffende Software.

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschlussvorschlag:

 

Das Kinderhaus Kunterbunt mit der Kinderkrippe Kuschelnest in der Lunckenbeinstraße wird um einen Erweiterungsbau im Bereich der überdachten Außenspielfläche ergänzt.

Die Verwaltung wird beauftragt nach entsprechender Planung einen Zuwendungsantrag zu stellen.