Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.01.2018 BA/001/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 31/001/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 71 KB |
Herr Hildner stellt nachstehende Vergabe vor.
In der Sitzung des Stadtrates am 05.12.2017 wurde die Verwaltung ermächtigt ein im Ortskern gelegenes Grundstück mit ca. 2.600m² Fläche für einen Ersatzneubau der Grundschule zu kaufen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt:
a) die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Schulneubaus zu schaffen und
b) parallel dazu eine Planung für den Neubau einer einzügigen Grundschule nach zuwendungsfähigem Raumprogramm vorzulegen.
Nachdem bereits mit der Vorplanung für die Sanierung das Ansbacher Architekturbüro Hirsch-Architekten befasst war, sollte dieses nunmehr den Auftrag zum Neubau erhalten. Für eine präzise, wirtschaftliche und abgestimmte Lösung der Planungsaufgabe ist es sinnvoll frühzeitig auch die Fachbereiche Tragwerksplanung und technische Gebäudeausrüstung einzubinden. Daher schlägt die Bauverwaltung folgende Konstellation an Aufträgen zur Vergabe von Planungsleistungen entsprechend dem Fortschritt der Angelegenheit vor:
a) Gebäudeplanung:
1. Rückbau Bestandsgebäude
2. Neubauplanung
Hirsch-Architekten, Ansbach
b) Tragwerksplanung:
Rührschneck & Habelt GmbH, Leutershausen
c) Technische
Gebäudeausrüstung
IGA Ingenieurgesellschaft Ansbach, Ansbach
In der anschließenden Aussprache wird:
Herr Hildner antwortet, dass dieser Wert nach den Vorausberechnungen nicht überschritten werde.
Herr Hildner merkt an, dass sich das ursprüngliche Raumprogramm auf das damals angedachte Grundstück bezogen habe.
Beschluss:
Die Verwaltung schlägt dem Bauausschuss vor,
zur Erbringung der Planungsleistungen die
nachfolgend genannten Büros zu beauftragen:
a) Gebäudeplanung:
1. Rückbau Bestandsgebäude
2. Neubauplanung
Hirsch-Architekten, Ansbach
b) Tragwerksplanung:
Rührschneck & Habelt GmbH Leutershausen
c) Technische
Gebäudeausrüstung:
IGA Ingenieurgesellschaft Ansbach, Ansbach