Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 19.12.2017 SR/014/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/044/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 90 KB | ||
Betrauungsakt 164 KB |
Herr Schwarzbeck
trägt kurz folgenden Sachverhalt vor:
Der Betrauungsakt
für das gemeinsame Kommunalunternehmen ANregiomed ist aufgrund geänderter
Vorschriften der EU und des 2018 in Kraft tretenden Strukturförderprogramms für
Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum anzupassen.
Folgende Änderungen
sind hierbei hervorzuheben:
- Der
Betrauungsakt hat nunmehr das räumliche Gebiet anzugeben, auf dem das betraute
Unternehmen tätig ist. § 2 Abs. 1 wurde deshalb ergänzt.
- Es
wurden Verweise auf die zu Grunde liegende Mitteilung der EU-Kommission
eingefügt. Hierdurch sind die Grundlagen des Betrauungsaktes klar ersichtlich.
- Aufgrund
geltenden EU-Rechts wurde festgehalten, dass die MVZ ANregiomed GmbH auch
zukünftig keine DAWI-Leistung erbringt.
- Um
in das neue Förderprogramm des Freistaats Bayern für die Stärkung der
Geburtshilfe aufgenommen werden zu können, wurde in Abstimmungen mit dem
Landkreis der Absatz: „Im Rahmen des Nachweises über die Verwendung der
Mittel hat das Krankenhaus ein Defizit in der Fachabteilung Gynäkologie und
Geburtshilfe gesondert auszuweisen. Auf die Trennungsrechnung nach § 3 Abs. 6
wird verwiesen,“ eingefügt.
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt den in der Anlage übersandten Betrauungsakt.
Die Anlage, die der
Sitzungsniederschrift beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage
1)