Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.11.2017 HFWA/010/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/039/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 90 KB |
Herr Schwarzbeck trägt folgenden Sachverhalt vor:
Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat der Träger einer Kindertageseinrichtung Anspruch auf Weiterleitung der staatlichen Förderung erhöht um einen kommunalen Anteil.
Genauso wie der Freistaat Bayern sei auch die Kommune verpflichtet, hier unterstützend mitzuwirken.
Der staatliche Anteil errechnet sich u.a. aus den Buchungszeiten.
Den Trägern wurden insgesamt ca. 4,5 Mio. €
weitergeleitet.
Aus dem staatlichen Anteil errechnet sich ein kommunaler Anteil von 4.401.504,75 €,
der den Trägern ebenfalls ausbezahlt werden musste.
Nach dem im Haushalt 2017 im Rahmen des DR 044 nur 3.618.000,00 €
eingeplant sind, müssen 783.504,75 €
überplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Mehrausgaben sind unabweisbar und ergeben sich anhand der Buchungszeiten in den einzelnen Kindertageseinrichtungen.
Die Deckung kann im Rahmen der Jahresrechnung 2017 erfolgen.
Herr Schwarzbeck führt noch ergänzend an, dass im Haushalt 2016 ein Übertrag von 300.000,00 € vorhanden war. Dieser konnte nicht mehr im Haushalt 2017 veranschlagt werden, da die Mitteilung zu spät erfolgt sei.
Für das Haushaltsjahr 2018 sei noch ein kleiner Aufschlag zu gewähren, da hier die höchsten Buchungszeiten vorliegen.
Herr Sauerhöfer fragt an, ob sich die Nettoneuverschuldung dann um 700.000,00 € erhöhe. Herr Schwarzbeck verneint dies, da die Mittel 2017 benötigt werden. Der Haushaltsfehlbetrag 2017 wird derzeit mit deutlich über 1 Mio. € veranschlagt.
Dem Stadtrat wird
zur Beschlussfassung empfohlen:
Für den kommunalen Anteil der kinderbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG werden im Rahmen des DR 044 783.504,75 €
überplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung 2017.