Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Gründung eines Eigenbetriebs Stadtentwicklung (Beschluss einer Satzung)

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.11.2017   HFWA/010/2017 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  REF4/018/2017 

Frau OB Seidel erläutert kurz den Satzungsentwurf.

 

Herr Büschl verweist auf die gestrige Darstellung in der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses zu möglichen Projekten und ergänzt wie folgt:

 

Im Stadtrat wurde bereits über das Konzept der Gründung eines Eigenbetriebs zur Stadtentwicklung gesprochen und die Verwaltung beauftrag, die Voraussetzungen zu schaffen. Ein Satzungsentwurf liegt nunmehr vor, dieser wurde von den Referaten 2, 3 und 4 auf Basis der Mustersatzung erarbeitet.

 

Die Schaffung einer Organisation für die Entwicklung von Grundstücken und Objekten insbesondere in der Kernstadt ist bereits mehrfach beraten und mit Berichten der Verwaltung diskutiert worden. Entsprechende Beispiele für das Geschäftsfeld Wohnungsbau wurden auch aus anderen Städten berichtet. Die Aufgabenschwerpunkte sind im Satzungsentwurf neben der Präambel in § 2 breit gefasst.

 

In Entsprechung des letzten fraktionsübergreifenden Antrages zur Gründung einer Organisation für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat die Verwaltung beigefügten Satzungsentwurf zur Gründung eines Eigenbetriebs erarbeitet. Dieser kann bei entsprechendem Erfolg und Zuwachs an Ressourcen sowie Aufgaben auch unschwer in eine spätere privatrechtliche Gesellschaft überführt werden.

 

Bislang bestehen an personellen Ressourcen zwei im Juli befristet eingestellte Kräfte (Dipl.-Ing.), welche nach dem Willen des Stadtrates beide dem zu gründenden Eigenbetrieb angehören werden. Zwar kann sich der Eigenbetrieb, wie in der Satzung definiert, gegen Verrechnung auch der Leistungen der (Kern-)Verwaltung bedienen, dennoch wird, um die nötigen satzungsgemäßen Verwaltungsaufgaben vor allem aus dem kaufmännischen Bereich erfüllen zu können, in absehbarer Zeit zusätzliche Kapazität in einer Größenordnung von 1,5 Stellen (incl. 0,5 Assistenzkraft) notwendig werden.

 

Im Haushalt der Stadt Ansbach stehen aktuell 300.000 € zur Verfügung. Mit entsprechendem Projekt- und Aufgabenzuwachs muss dann jeweils die entsprechende Mittelausstattung bereitgestellt werden, damit die Handlungsfähigkeit des Eigenbetriebs proportional weiter unterfüttert werden kann.

 

Zum Thema Wohnungsbau wurde als flankierende Unterstützung des Erfolgs eines kommunalen (geförderten) Wohnungsbaus in der Sitzung des Bauausschusses am Vortag berichtet und ein sogenanntes „Baulandmodell“ zur Beratung vorgestellt. In nichtöffentlicher Sitzung konnten dort auch erste identifizierte Projektansätze vorgestellt werden.

 

Die Verwaltung stellt den erarbeiteten Entwurf der Eigenbetriebssatzung vor und informiert über das weitere Verfahren.

 

Herr Kleinlein verliest einige wichtige Merkmale der Satzung des Eigenbetriebs, z.B. Gegenstand des Unternehmens und die zuständigen Organe.

 

Herr Schwarzbeck führt aus, dass der Haushalt 2018 am 11.12.2017 beschlossen wird. Im Vermögenshaushalt stehen dann 536.000,00 € zur Verfügung. Stadtentwicklungsplanungen und Grunderwerbe können dann damit abgewickelt werden. Hinsichtlich der Wertgrenzen und Zuständigkeiten orientiere sich dies an der Geschäftsordnung des Stadtrates.

 

Die Personalkosten für die beiden Ingenieure müssten auf die Gesellschaft übertragen werden.

 

Wenn die Satzung vom Stadtrat beschlossen ist, sind weitere Schritte wie folgt einzuleiten:

 

a)         Wirtschaftsplan für Rumpfjahr 2018 erstellen lassen z.B. 01.06.2018 ‑ 31.12.2018.

 

b)         Suche eines Werkleiters der auch den kaufmännischen Teil des Unternehmens betreut.

 

c)         Sonstige praktische Dinge klären:

 

·        Räume, Ausstattung, z.B. EDV

·        Konten einrichten

·        Geschäftsordnung für den Betrieb erstellen

 

d)         Startprojekte festlegen:

 

·        Wohnungsbau, Innenstadt etc.

und gleichzeitig übertragen der Haushaltsmittel

·        evtl. Grundstücke festlegen, die entwickelt werden sollen, z.B. Fischerstr. 2

 

Sobald die Satzung beschlossen ist, muss die Unternehmensgründung bei der Regierung von Mittelfranken angezeigt werden. Mit einem Beginn des Eigenbetriebes ist daher erst im Zeitraum Anfang Mai ‑ Juli 2018 zu rechnen.

 

Herr Sauerhöfer beantragt den Verweis in die Fraktionen, da er der Meinung ist, dass man erst eine ordentliche Satzung erstellen solle und diese dann eben erst im Januar in der Stadtratssitzung besprochen werden kann. Er stelle sich hier eine Art „Arbeitsgemeinschaft“ vor, in welcher man alle wichtigen Details gemeinsam ausarbeitet.

 

Herr Hüttinger schließt sich dem an, auch er hält es für wichtig sich zusammenzusetzen und mit einem Experten aus der Verwaltung den Sachverhalt genau zu überprüfen. Die Präambel müsse seiner Meinung nach anders formuliert werden.

 

Frau OB Seidel stimmt hier zu. Die Verwaltung sei hier flexibel, jedoch solle die Satzung einfach gehalten werden, auch das Baulandmodel könne das Ganze flankieren.

 

Herr Illig stimmt dem zu. Jedoch solle der Beschluss der Satzung zügig vorangehen und nicht verschleppt werden. In seiner Fraktion seien bisher zahlreiche Fragen bezüglich der Satzung aufgetaucht.

 

Herr Meyer sieht das als großen Schritt für die Stadt Ansbach, gerade in Fragen des Wohnungsbaus. Er könnte sofort zustimmen, findet aber den Zeitpunkt Januar 2018 für in Ordnung.

 

Herr Porzner fragt noch bezüglich der von Herrn Schwarzbeck genannten vorhandenen Mittel i.H.v. 236.000,00 € und dem Sozialen Wohnungsbau „Projekt Kirchweg“ an. Auch er ist mit der Vertagung auf Januar 2018 einverstanden.

 

Herr Schwarzbeck erklärt, dass das „Projekt Kirchweg 12“ u.a. über die Bürckstümmer‑Stiftung finanziert wurde.

 

Für das Projekt „Stadtentwicklung“ stehen im

 

Haushalt 2017                                                                                                  300.000,00 €

im Haushalt 2018                                                                                             250.000,00 €

und an Personalkosten 2018                                                                          113.000,00 €

 

zur Verfügung.

 

Im Haushalt 2017 sind bisher rd. 4.000,00 € ausgegeben.

 

Für das Verschieben in die Stadtratssitzung am 23. Januar 2018 sprechen sich die Ausschussmitglieder übereinstimmend aus.