Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.11.2017 HFWA/010/2017 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Vorlage: | REF4/018/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 133 KB | ||
Entwurf vom 21.11.2017 - Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Ansbach 150 KB |
Frau OB Seidel erläutert kurz den Satzungsentwurf.
Herr Büschl verweist auf die gestrige Darstellung in der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses zu möglichen Projekten und ergänzt wie folgt:
Im Stadtrat wurde bereits über das Konzept der Gründung eines Eigenbetriebs zur Stadtentwicklung gesprochen und die Verwaltung beauftrag, die Voraussetzungen zu schaffen. Ein Satzungsentwurf liegt nunmehr vor, dieser wurde von den Referaten 2, 3 und 4 auf Basis der Mustersatzung erarbeitet.
Die Schaffung einer
Organisation für die Entwicklung von Grundstücken und Objekten insbesondere in
der Kernstadt ist bereits mehrfach beraten und mit Berichten der Verwaltung
diskutiert worden. Entsprechende Beispiele für das Geschäftsfeld Wohnungsbau
wurden auch aus anderen Städten berichtet. Die Aufgabenschwerpunkte sind im
Satzungsentwurf neben der Präambel in § 2 breit gefasst.
In Entsprechung des
letzten fraktionsübergreifenden Antrages zur Gründung einer Organisation für
Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat die Verwaltung beigefügten Satzungsentwurf
zur Gründung eines Eigenbetriebs erarbeitet. Dieser kann bei entsprechendem
Erfolg und Zuwachs an Ressourcen sowie Aufgaben auch unschwer in eine spätere
privatrechtliche Gesellschaft überführt werden.
Bislang bestehen an
personellen Ressourcen zwei im Juli befristet eingestellte Kräfte (Dipl.-Ing.),
welche nach dem Willen des Stadtrates beide dem zu gründenden Eigenbetrieb
angehören werden. Zwar kann sich der Eigenbetrieb, wie in der Satzung definiert,
gegen Verrechnung auch der Leistungen der (Kern-)Verwaltung bedienen, dennoch wird,
um die nötigen satzungsgemäßen Verwaltungsaufgaben vor allem aus dem kaufmännischen
Bereich erfüllen zu können, in absehbarer Zeit zusätzliche Kapazität in einer
Größenordnung von 1,5 Stellen (incl. 0,5 Assistenzkraft) notwendig werden.
Im Haushalt der
Stadt Ansbach stehen aktuell 300.000 € zur Verfügung. Mit entsprechendem
Projekt- und Aufgabenzuwachs muss dann jeweils die entsprechende Mittelausstattung
bereitgestellt werden, damit die Handlungsfähigkeit des Eigenbetriebs
proportional weiter unterfüttert werden kann.
Zum Thema
Wohnungsbau wurde als flankierende Unterstützung des Erfolgs eines kommunalen
(geförderten) Wohnungsbaus in der Sitzung des Bauausschusses am Vortag
berichtet und ein sogenanntes „Baulandmodell“ zur Beratung vorgestellt. In nichtöffentlicher
Sitzung konnten dort auch erste identifizierte Projektansätze vorgestellt
werden.
Die Verwaltung
stellt den erarbeiteten Entwurf der Eigenbetriebssatzung vor und informiert
über das weitere Verfahren.
Herr Kleinlein verliest einige wichtige Merkmale der Satzung des Eigenbetriebs, z.B. Gegenstand des Unternehmens und die zuständigen Organe.
Herr Schwarzbeck führt aus, dass der Haushalt 2018 am 11.12.2017 beschlossen wird. Im Vermögenshaushalt stehen dann 536.000,00 € zur Verfügung. Stadtentwicklungsplanungen und Grunderwerbe können dann damit abgewickelt werden. Hinsichtlich der Wertgrenzen und Zuständigkeiten orientiere sich dies an der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Die Personalkosten für die beiden Ingenieure müssten auf die Gesellschaft übertragen werden.
Wenn die Satzung vom Stadtrat beschlossen ist, sind weitere Schritte wie folgt einzuleiten:
a) Wirtschaftsplan für Rumpfjahr 2018 erstellen lassen z.B. 01.06.2018 ‑ 31.12.2018.
b) Suche eines Werkleiters der auch den kaufmännischen Teil des Unternehmens betreut.
c) Sonstige praktische Dinge klären:
· Räume, Ausstattung, z.B. EDV
· Konten einrichten
· Geschäftsordnung für den Betrieb erstellen
d) Startprojekte festlegen:
· Wohnungsbau, Innenstadt etc.
und gleichzeitig übertragen der Haushaltsmittel
· evtl. Grundstücke festlegen, die entwickelt werden sollen, z.B. Fischerstr. 2
Sobald die Satzung beschlossen ist, muss die Unternehmensgründung bei der Regierung von Mittelfranken angezeigt werden. Mit einem Beginn des Eigenbetriebes ist daher erst im Zeitraum Anfang Mai ‑ Juli 2018 zu rechnen.
Herr Sauerhöfer beantragt den Verweis in die Fraktionen, da er der Meinung ist, dass man erst eine ordentliche Satzung erstellen solle und diese dann eben erst im Januar in der Stadtratssitzung besprochen werden kann. Er stelle sich hier eine Art „Arbeitsgemeinschaft“ vor, in welcher man alle wichtigen Details gemeinsam ausarbeitet.
Herr Hüttinger schließt sich dem an, auch er hält es für wichtig sich zusammenzusetzen und mit einem Experten aus der Verwaltung den Sachverhalt genau zu überprüfen. Die Präambel müsse seiner Meinung nach anders formuliert werden.
Frau OB Seidel stimmt hier zu. Die Verwaltung sei hier flexibel, jedoch solle die Satzung einfach gehalten werden, auch das Baulandmodel könne das Ganze flankieren.
Herr Illig stimmt dem zu. Jedoch solle der Beschluss der Satzung zügig vorangehen und nicht verschleppt werden. In seiner Fraktion seien bisher zahlreiche Fragen bezüglich der Satzung aufgetaucht.
Herr Meyer sieht das als großen Schritt für die Stadt Ansbach, gerade in Fragen des Wohnungsbaus. Er könnte sofort zustimmen, findet aber den Zeitpunkt Januar 2018 für in Ordnung.
Herr Porzner fragt noch bezüglich der von Herrn Schwarzbeck genannten vorhandenen Mittel i.H.v. 236.000,00 € und dem Sozialen Wohnungsbau „Projekt Kirchweg“ an. Auch er ist mit der Vertagung auf Januar 2018 einverstanden.
Herr Schwarzbeck erklärt, dass das „Projekt Kirchweg 12“ u.a. über die Bürckstümmer‑Stiftung finanziert wurde.
Für das Projekt „Stadtentwicklung“ stehen im
Haushalt 2017 300.000,00 €
im Haushalt 2018 250.000,00 €
und an Personalkosten 2018 113.000,00 €
zur Verfügung.
Im Haushalt 2017 sind bisher rd. 4.000,00 € ausgegeben.
Für das Verschieben in die Stadtratssitzung am 23. Januar 2018 sprechen sich die Ausschussmitglieder übereinstimmend aus.