Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Bericht über archäologische Untersuchung und Begleitung der Tiefbaumaßnahmen Neustadt

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.11.2017   BA/010/2017 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  30/035/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wolter informiert das Gremium.

 

Im Rahmen der Kanalsanierung und den Erneuerungsarbeiten von Strom-, Gas- und Wasserleitungen in der Neustadt sowie der Kronenstraße findet eine baubegleitende archäologische Untersuchung statt. Im Rahmen der Baumaßnahme wurden bei den Grabarbeiten nachfolgende Funde zu Tage gebracht:

 

·         ein Teil der staufischen Stadtmauer im Bereich der Kronenstraße, Abbruch und Einebnung im 15. Jahrhundert

·         Fundament Kronenstraße: spätmittelalterlaiche Bebauung entlang der westlichen Straßenseite sowie Gebäudeeck im Verlauf der Kronenstraße; Datierung zweite Hälfte des 15. Jahrhundert – enge Stadtstruktur, Wallgässchen – Abbruch zu Beginn des 18. Jahrhunderts im Zuge des Ausbau Ansbach zur Residenzstadt

·         diverse Scherben, Tierknochen, Keramik – beispielsweise ein Kenkelkrug aus der zeit vo 1500

·         Kruseler Püpchen (Fragment); Spielzeug oder Heiligenfigur auf Hausaltären oder an Wollfahrtsorten

·         Spardose, Ende 14, Jahrhundert

·         Trinkbecher

·         Lederschuh

 

Fazit: Einblick in die Entwicklung Ansbachs von der staufischen Stadtgründung Ende des 12. Jahrhunderts, die spätmittelalterliche Stadterweiterung (zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts) bis zum Ausbau Ansbachs zur Residenzstadt. Vermutung aufgrund Holzkohlepartikel, dass der Abbruch der staufischen Stadtmauer im Verlauf des 15. Jahrhunderts durch ein Brandereignis verursacht wurde.

 

Aus dem Gremium heraus wird nachgefragt, ob der Stadt Mehrkosten entstehen und in welcher Höhe diese evtl. vom Freistaat übernommen werden. Herr Büschl führt aus, dass zwischen den Maßnahmenträgern eine Vereinbarung getroffen wurde, in der auch die jeweilige Kostenübernahme bei archäologischen  Funden geregelt ist. Derzeit belaufe sich die Summe der Grabarbeiten auf ca. 35.000,-€ bei einer Gesamtsumme der Baumaßnahme in dem Abschnitt in Höhe von ca. 1,6 Mio €.

 

In diesem Zusammenhang führt Herr Büschl aus, dass der Projektkoordinator versucht, die Stillstandzeiten bei archäologischen Funden so gering wie möglich zu halten. Die bisher entstandenen Rückstände im Zeitablauf werden derzeit in verstärkter Form aufgearbeitet.

 

Frau OB Seidel führt ergänzend aus, dass die Stadt Ansbach gehalten sei, die archäologischen Grabarbeiten in der dafür gebotenen Zeit zuzulassen. Das Tiefbauamt ist jedoch bemüht, die Dauer der Maßnahme aufgrund der Erschwernisse durch Grabarbeiten so gering wie möglich zu halten.