Tagesordnungspunkt

TOP Ö 19: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.11.2017   BA/010/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe Projektgruppe Barrierefreiheit

 

Antrag:  Barrierefreiheit der Stadt Ansbach              

 

„Die Fraktion der FREIEN WÄHLER beantragt auf der Grundlage der Broschüre

„Die barrierefreie Gemeinde“ der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, 2015:

 

  1. Eine umfassende Bestandsaufnahme über die Barrierefreiheit in Ansbach
  2. Die Einrichtung einer Projektgruppe nach dem Vorbild dieser Broschüre
  3. Die Erstellung eines Gesamtkonzepts barrierefreies Ansbach
  4. Die Erstellung einer Prioritätenliste mit Zielvorgaben einer Verwirklichung
  5. Die Ausschöpfung vorhandener Fördertöpfe, z.B. auch KIP-S für Schulen

 

 

Begründung  (Auszüge aus der Broschüre):

 

Die Diskussion um den Einbau oder Anbau eines Aufzugs am/im historischen denkmalgeschützten Stadthaus läuft in der Regel sehr sachlich und lenkt den Blick auf die vielfältigen Aspekte der Barrierefreiheit in einer Stadt wie Ansbach.

 

Barrierefreiheit wird zunehmend zu einem baulichen und sozialen Qualitätsmerkmal in den Städten und Gemeinden. Das gilt gleichermaßen für die Wohnquartiere, Büro- und Geschäftsviertel wie für die Zentren und für Großstädte ebenso wie für ländliche Gemeinden. Die uneingeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben ist Voraussetzung für ein lebendiges Gemeinwesen, für aktive Mitwirkung, für die Übernahme von Verantwortung und für bürgerschaftliches Engagement.

 

Die Schaffung von Barrierefreiheit ist auch eine Investition in die Zukunft der Städte und Gemeinden: Um möglichst eigenständig leben zu können, sind ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen nicht nur auf geeignete Rahmenbedingungen in der eigenen Wohnung angewiesen. Von besonderer Bedeutung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter sind vor allem die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Versorgungsangeboten und Dienstleistungen.

 

 

 

Aktuelle Bevölkerungsvorausberechnungen gehen bis 2032 von einer Zunahme der über 75-Jährigen um mehr als 40% im Vergleich zu 2012 aus. Letztlich ist Barrierefreiheit auch ein nicht zu unterschätzender wirtschaftlicher Standortvorteil: Läden im Ortskern werden attraktiver, Gastronomen und Hotels erschließen sich neue Kunden, historische Altstädte, Burgen oder Schlösser gewinnen als Tourismusziel eine  höhere Anziehungskraft.

 

Uns ist bewusst, dass es in Ansbach größten Bedarf gibt, Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für behinderte Menschen herzustellen, z.B. öffentliche Wege, Plätze, Straßen, Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr und vor allem in Schulen! Dennoch: Es geht nicht um Einzelmaßnahmen sondern um ein Gesamtkonzept für eine kreative barrierefreie Stadt Ansbach, die allen Menschen eine würdige Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht.

 

Der Aktionsplan – wie in der Broschüre dargestellt - ist als „roter Faden“ für die Realisierung von Barrierefreiheit in den Städten und Gemeinden zu verstehen. Als städtebauliches Konzept bildet er den örtlichen Handlungsbedarf ab. Er stellt sicher, dass im Rahmen einer sukzessiven Umsetzung alle späteren Einzelprojekte sinnvoll ineinander greifen und ein möglichst durchgängiger Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum erfolgen kann. Als integriertes Handlungskonzept befasst sich der Aktionsplan noch nicht mit Detailplanungen von Einzelmaßnahmen. „

 

Herr Büschl gibt mit Hinweis auf den Antragstext der Fraktion der FW dem Bauausschuss bekannt, dass der Antrag zur Barrierefreiheit des Standesamtes bereits durch den Teilhabeplan , der durch eine Projektgruppe der Offenen Behinderten Arbeit Ansbach erstellt werde, abgedeckt sei. Es sollten keine Doppelstrukturen aufgebaut werden. das Ergebnis des Teilhabeplanes solle abgewartet werden. Danach könne evtl. Handlungsbedarf festgelegt werden.

 

Frau OB Seidel stellt fest, dass im Teilhabeplan alle Themenbereiche abgedeckt seien. Der Teilhabeplan werde im Frühjahr dem StR vorgestellt.

 

 

Bekanntgabe; PV-Anlage Verwaltungsgebäude (Ermächtigung der OB zur Vergabe)

 

Herr Hildner führt aus, dass am Verwaltungsgebäude Nürnberger Str. 32 die PV-Module am Dach komplett installiert seien. Ferner wies er darauf hin, dass die Vergabe an die Fa. HEG Energie GmbH & Co. KG in Geslau zu einem deutlich niedrigeren Preis erfolgte als in der Kostenberechnung ausgewiesen.

 

 

Bekanntgabe; Markt Lehrberg: 4. Deckblatt zum FNP und  vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet  Photovoltaik Unterheßbach“     

 

Herr Wolter gibt folgenden Sachverhalt bekannt.        

 

In Lehrberg soll im Bahnbereich Unterheßbach eine Photovoltaik-Freiflächenanlage entstehen. Es ist beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und im Parallelverfahren den Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Der Planbereich liegt zwischen Unterheßbach und Lehrberg, westlich der Bahnlinie Treuchtlingen – Würzburg. Insgesamt werden ca. 1,793 ha überplant. Das Gelände ist weitestgehend eben und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.

 

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen bestehenden Feld- und Flurweg, abgehend von der Ortsdurchfahrt Unterheßbach.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird die Stadt als Nachbargemeinde um Stellungnahme gebeten.

 

Die Belange der Stadt Ansbach sind von dieser Planung möglicherweise betroffen. Wegen der Nähe zum bzw. der Lage im Überschwemmungsgebiet der Fränkischen Rezat könnte sich die Situation in der Stadt Ansbach als „Unterlieger“ verschlechtern.

           

Eine entsprechende Stellungnahme wurde an das mit der Planung beauftragte Büro Hirsch übermittelt.

 

 

Anfrage;

Aufzug Stadthaus – Artikel FLZ

 

Herr Sauerhammer bezieht sich auf einen Artikel in der FLZ zum Thema Aufzug am Stadthaus. Darin hätte sich Frau Renz (ehemalige Stadträtin)  kritisch geäußert. Herr Sauerhammer hält es für sinnvoll, dass Frau OB Seidel ihre Haltung dazu darlegen solle.

 

 

Anfrage;

Bauvorhaben aus Liste der Baugenehmigungen

 

Herr Deffner bittet um kurze Darstellung des geplanten Vorhabens von eines SB-Warenhauses  bezüglich der Verkaufsflächen, ob eine Vergrößerung zu erwarten sei. Herr Büschl antwortet, dass diesbezüglich kein Zuwachs zu erwarten sei.

 

 

Anfrage;

Kiosk an der Promenade

 

Herr Forstmeier bittet um einen Sachstandsbericht. Herr Büschl antwortet, dass die Ausschreibung fast abgeschlossen sei. Mit dem Ordnungsamt müssen noch die Ausstattung und die Modalitäten abgestimmt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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