Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.11.2017 BA/010/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bekanntgabe
Projektgruppe Barrierefreiheit
Antrag:
Barrierefreiheit
der Stadt Ansbach
„Die Fraktion der FREIEN WÄHLER beantragt auf
der Grundlage der Broschüre
„Die barrierefreie Gemeinde“ der Obersten Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, 2015:
Begründung
(Auszüge aus der Broschüre):
Die Diskussion um den Einbau oder Anbau eines
Aufzugs am/im historischen denkmalgeschützten Stadthaus läuft in der Regel sehr
sachlich und lenkt den Blick auf die vielfältigen Aspekte der Barrierefreiheit
in einer Stadt wie Ansbach.
Barrierefreiheit
wird zunehmend zu einem baulichen und sozialen Qualitätsmerkmal in den Städten
und Gemeinden. Das gilt gleichermaßen für die Wohnquartiere, Büro- und
Geschäftsviertel wie für die Zentren und für Großstädte ebenso wie für
ländliche Gemeinden. Die uneingeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger
am öffentlichen Leben ist Voraussetzung für ein lebendiges Gemeinwesen, für
aktive Mitwirkung, für die Übernahme von Verantwortung und für
bürgerschaftliches Engagement.
Die Schaffung von
Barrierefreiheit ist auch eine Investition in die Zukunft der Städte und
Gemeinden: Um möglichst eigenständig leben zu können, sind ältere Menschen und
Menschen mit Einschränkungen nicht nur auf geeignete Rahmenbedingungen in der
eigenen Wohnung angewiesen. Von besonderer Bedeutung für ein selbstbestimmtes
Leben im Alter sind vor allem die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von
Versorgungsangeboten und Dienstleistungen.
Aktuelle
Bevölkerungsvorausberechnungen gehen bis 2032 von einer Zunahme der über
75-Jährigen um mehr als 40% im Vergleich zu 2012 aus. Letztlich ist
Barrierefreiheit auch ein nicht zu unterschätzender wirtschaftlicher Standortvorteil:
Läden im Ortskern werden attraktiver, Gastronomen und Hotels erschließen sich
neue Kunden, historische Altstädte, Burgen oder Schlösser gewinnen als
Tourismusziel eine höhere
Anziehungskraft.
Uns ist bewusst,
dass es in Ansbach größten Bedarf gibt, Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für
behinderte Menschen herzustellen, z.B. öffentliche Wege, Plätze, Straßen,
Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr und vor allem in Schulen! Dennoch: Es geht nicht um
Einzelmaßnahmen sondern um ein Gesamtkonzept für eine kreative barrierefreie
Stadt Ansbach, die allen Menschen eine würdige Teilnahme am öffentlichen Leben
ermöglicht.
Der Aktionsplan –
wie in der Broschüre dargestellt - ist als „roter Faden“ für die Realisierung
von Barrierefreiheit in den Städten und Gemeinden zu verstehen. Als
städtebauliches Konzept bildet er den örtlichen Handlungsbedarf ab. Er stellt
sicher, dass im Rahmen einer sukzessiven Umsetzung alle späteren Einzelprojekte
sinnvoll ineinander greifen und ein möglichst durchgängiger Abbau von Barrieren
im öffentlichen Raum erfolgen kann. Als integriertes Handlungskonzept befasst
sich der Aktionsplan noch nicht mit Detailplanungen von Einzelmaßnahmen. „
Herr Büschl gibt mit Hinweis auf den Antragstext der Fraktion der FW dem Bauausschuss bekannt, dass der Antrag zur Barrierefreiheit des Standesamtes bereits durch den Teilhabeplan , der durch eine Projektgruppe der Offenen Behinderten Arbeit Ansbach erstellt werde, abgedeckt sei. Es sollten keine Doppelstrukturen aufgebaut werden. das Ergebnis des Teilhabeplanes solle abgewartet werden. Danach könne evtl. Handlungsbedarf festgelegt werden.
Frau OB Seidel stellt fest, dass im Teilhabeplan alle Themenbereiche abgedeckt seien. Der Teilhabeplan werde im Frühjahr dem StR vorgestellt.
Bekanntgabe;
PV-Anlage Verwaltungsgebäude (Ermächtigung der OB zur Vergabe)
Herr Hildner führt aus, dass am Verwaltungsgebäude Nürnberger Str. 32 die PV-Module am Dach komplett installiert seien. Ferner wies er darauf hin, dass die Vergabe an die Fa. HEG Energie GmbH & Co. KG in Geslau zu einem deutlich niedrigeren Preis erfolgte als in der Kostenberechnung ausgewiesen.
Bekanntgabe; Markt Lehrberg: 4. Deckblatt zum FNP und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Unterheßbach“
Herr Wolter gibt folgenden Sachverhalt bekannt.
In Lehrberg soll im Bahnbereich Unterheßbach eine Photovoltaik-Freiflächenanlage entstehen. Es ist beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und im Parallelverfahren den Flächennutzungsplan zu ändern.
Der Planbereich liegt zwischen Unterheßbach und Lehrberg, westlich der Bahnlinie Treuchtlingen – Würzburg. Insgesamt werden ca. 1,793 ha überplant. Das Gelände ist weitestgehend eben und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen bestehenden Feld- und Flurweg, abgehend von der Ortsdurchfahrt Unterheßbach.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird die Stadt als Nachbargemeinde um Stellungnahme gebeten.
Die Belange der Stadt Ansbach sind von dieser Planung möglicherweise betroffen. Wegen der Nähe zum bzw. der Lage im Überschwemmungsgebiet der Fränkischen Rezat könnte sich die Situation in der Stadt Ansbach als „Unterlieger“ verschlechtern.
Eine entsprechende Stellungnahme wurde an das mit der Planung beauftragte Büro Hirsch übermittelt.
Anfrage;
Aufzug Stadthaus – Artikel FLZ
Herr Sauerhammer bezieht sich auf einen Artikel in der FLZ zum Thema Aufzug am Stadthaus. Darin hätte sich Frau Renz (ehemalige Stadträtin) kritisch geäußert. Herr Sauerhammer hält es für sinnvoll, dass Frau OB Seidel ihre Haltung dazu darlegen solle.
Anfrage;
Bauvorhaben aus Liste der Baugenehmigungen
Herr Deffner bittet um kurze Darstellung des geplanten Vorhabens von eines SB-Warenhauses bezüglich der Verkaufsflächen, ob eine Vergrößerung zu erwarten sei. Herr Büschl antwortet, dass diesbezüglich kein Zuwachs zu erwarten sei.
Anfrage;
Kiosk an der Promenade
Herr Forstmeier bittet um einen Sachstandsbericht. Herr Büschl antwortet, dass die Ausschreibung fast abgeschlossen sei. Mit dem Ordnungsamt müssen noch die Ausstattung und die Modalitäten abgestimmt werden.
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