Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.11.2017 BA/010/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/021/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 30 KB |
Umsetzung
Gewässerentwicklungskonzept - Ausbau Eichenbach
hier:
Zuwendungsantrag
Im Jahr 2015 wurde durch die Stadt Ansbach die Entwicklungsplanung für die Gewässer 3. Ordnung des Stadtgebietes beauftragt.
Ziel der Planung war, die natürliche Funktionsfähigkeit der Gewässerlandschaft mit möglichst wenig steuernden Eingriffen wieder herzustellen. Sie leistet daneben auch einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Es ist beabsichtigt, schrittweise den Empfehlungen dieses Gewässerentwicklungskonzeptes nachzukommen.
Die gem. Planung durchzuführenden Maßnahmen sind zu 45 % förderfähig.
Für die erste von zwei Ausbaustufen des Eichenbaches sollen bis Ende dieses Jahres die Zuwendungen beantragt werden. Voraussetzung zur Stellung des Zuwendungsantrages ist ein Gremienbeschluss des Zuwendungsempfängers (hier: Bauausschuss), das Vorhaben durchführen zu wollen.
Die Umsetzung des geplanten ersten Bauabschnittes beinhaltet den Rückbau zweier Gewässerstufen, sowie die Entlandung mit Ausbau des Bachbettes in den Mündungsbereichen einer Gewässerverrohrung (Brückenbauwerk).
Zur Aufnahme in das Förderprogramm wurden für die Baumaßnahme ca. 40 T EUR in Abstimmung mit dem WWA veranschlagt. Die Mittel stehen für den Haushalt 2017/2018 zur Verfügung. Weitere Ausführungen erfolgen in der Sitzung.
In der nachfolgenden Aussprache wird aus dem Gremium heraus nachgefragt
- ob ein ganzheitliches Konzept vorliege, was bejaht wurde
- warum „nur“ 45 % Förderung möglich seien, anstatt 75 %. Herr Wehrer führt hierzu aus, dass Unterhaltsmaßnahmen nur mit 45 % bezuschusst würden.
- und welche Maßnahmen danach angedacht seien. Herr Wehrer antwortet, dass dies vorwiegend in den Bereichen Hennenbach und Dombach sei.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt den Ausbau des Eichenbaches gem. den Vorgaben der Gewässerentwicklungsplanung im Jahr 2018 durchzuführen.