Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.11.2017 BA/010/2017 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 31/044/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 84 KB | ||
Fußweg am Waldheimweg 226 KB |
Herr Hildner verweist auf TOP 2.
Eine gesonderte Beschlussfassung zu nachstehenden TOP erfolgt deshalb nicht.
Der Ausbau des Fußweges an der Straße Waldheimweg ist erfolgt. Der 0,220 km lange Fußweg, Teilstücke der Flurnummer 2050/74 Gemarkung Ansbach, ist deshalb als beschränkt öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Fußweg“ zu widmen.