Tagesordnungspunkt

TOP Ö 15: Satzungsbeschlüsse zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 3, 6, 30, 30/I, Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Neuses und VEP Nr. 1 i.S.d. Konzepts zur Steuerung der Vergnügungsstätten für die Stadt Ansbach (2017)
a) Bericht über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.11.2017   BA/010/2017 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage:  30/029/2017 

Herr Wolter nimmt in seinem Sachvortrag Bezug auf nachstehende Sitzungsvorlage:

 

Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 25.04.2017 fand in der Zeit vom 07.09.2017 bis einschließlich 06.10.2017 die Offenlegung der Planunterlagen zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 3, 6, 30, 30/I, Nr. 1 der ehem. Gemeinde Neuses und VEP Nr. 1 i.S.d. Konzepts zur Steuerung der Vergnügungsstätten für die Stadt Ansbach (2017) statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.09.2017 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

a) Bericht über die Offenlegung und Behördenbeteiligung

 

Im Rahmen der Offenlegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Folgende Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Einwand abgegeben:

 

̵        Markt Lichtenau mit Schreiben vom 08.09.217

̵        Immobilien Freistaat Bayern mit Schreiben vom 14.09.2017

̵        Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 26.09.2017

̵        Handwerkskammer für Mittelfranken mit Schreiben vom 06.10.2017

̵        Regionaler Planungsverband Westmittelfranken mit Schreiben vom 04.10.2017

̵        Gemeinde Burgoberbach mit Email vom 06.10.2017

̵        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Email vom 12.10.17

̵        Markt Lehrberg mit Email vom 19.10.2017

̵        Brücken-Center mit Email vom 06.03.2017

 

Anregungen brachten vor:

̵        Wasserwirtschaftsamt mit Email vom 06.10.2017

̵        Bayerische Schlösserverwaltung mit Email vom 07.10.2017

 

Die Anregungen werden in den beiliegenden Abwägungstabellen der jeweiligen Bebauungspläne behandelt.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Alle Anregungen zu den Änderungen der Bebauungspläne Nr. 3, 6, 30, 30/I, Nr. 1 der ehem. Gemeinde Neuses und VEP Nr. 1 wurden eingehend geprüft und abgewogen.

 

Die im Rahmen der Offenlegung vorgebrachten Anregungen veranlassen keine Änderungen der Bebauungsplanentwürfe und der Begründungen.

 

Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 6

In der Begründung zum Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 6 wurde in Kapitel 2 „Planungsrechtliche Situation“ folgender Absatz geändert:

Im Gewerbegebiet nach § 8 Abs. 3 BauNVO (1977) waren Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstige Gewerbebetriebe allgemein zulässig (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauNVO).

 

und durch diesen Absatz ersetzt:

Im Gewerbegebiet nach § 8 Abs. 2 BauNVO (1977) waren Gewerbebetriebe aller Art mit Ausnahme von Einkaufszentren und Verbrauchermärkten im Sinne des § 11 Abs. 3 BauGB, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können, allgemein zulässig.

 

Bei den genannten Änderungen in der Begründung des Deckblatts Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 6 handelt es sich nur um redaktionelle und klarstellende Änderungen zur Verdeutlichung vorheriger Festsetzungen. Inhaltliche Änderungen sind nicht veranlasst.

 

Im Sinne des Konzepts zur Steuerung der Vergnügungsstätten für die Stadt Ansbach (2017) können

 

̵        Deckblatt 072017 zum Bebauungsplan Nr. 3

̵        Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 6

̵        Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 30

̵        Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 30/I

̵        Deckblatt Nr. 7 zum Bebauungsplan Nr. 1 der ehem. Gemeinde Neuses

̵        2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. VEP Nr. 1

 

als Satzung beschlossen werden.

 

In der anschließenden Aussprache wird aus dem Gremium heraus

 

·         darauf hingewiesen, dass sich ein Wettbüro in der Südstadt etablieren wolle. Die Zulassung dessen werde kritisch betrachtet und es werde auch eine Häufung in diesem Bereich gesehen. Hierfür werde keine Zustimmung erteilt. Herr Büschl antwortet, dass bezüglich der Zulassung von Spielstätten ein breites Beteiligungsverfahren durchgeführt wurde und im Rahmen einer Untersuchung eindeutig festgelegt wurde,  wo eine massive Negativwirkung auf die umgebende Bebauung zu erwarten sei. Diese Festsetzung gelte nur für Spielstätten und nicht für Wettbüros. Die Einrichtung von Wettbüros könne seitens der Verwaltung nicht gesteuert werden.

 

·         angemerkt, dass kein Unterschied zwischen einem Wettbüro und einer Spielstätte festgestellt werden könne. Frau OB Seidel antwortet, dass die Differenzierung nicht auf städt. Ebene getroffen werden. Die Abstandsregelung gelte nur für Spielhallen. Ohne die entsprechende Verordnung könne die Zulassung/Nichtzulassung von Spielstätten nicht geregelt werden. Der Verwaltung könne somit eine Verhinderungsplanung vorgeworfen werden.

 


Beschluss:

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Änderungen sind, wie vorgeschlagen, eingefügt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat Folgendes zu beschließen:

 

Das Deckblatt 072017 zum Bebauungsplan Nr. 3 – Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet „Herrgottswiese“– in der Fassung vom 25.08.2017 wird gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 25.08.2017.

 

Das Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 6 – Anpassung an die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung – in der Fassung vom 25.08.2017 wird gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 12.10.2017.

 

 

Das Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 30 – Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet am Schleifweg – in der Fassung vom 25.08.2017 wird gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 25.08.2017.

 

 

Das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 30/I – Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für Teilgebiet südlich der Berliner Straße  – in der Fassung vom 25.08.2017 wird gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 25.08.2017.

 

 

Das Deckblatt Nr. 7 zum Bebauungsplan Nr. 1 der ehem. Gemeinde Neuses – Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich Würzburger Landstraße – in der Fassung vom 25.08.2017 wird gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 25.08.2017.

 

 

Die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. VEP Nr. 1 – Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich des Brücken-Centers – in der Fassung vom 25.08.2017 wird gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 25.08.2017.