Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Ergänzungen zum Haushaltsentwurf 2018;
a) Veränderung der Finanzierungsgrundlagen
b) Finanzierung KiGa-Baumaßnahmen
c) Fortschreibung des Haushaltsentwurfes

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.11.2017   SR/011/2017 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 1
Vorlage:  REF4/016/2017 

Herr Schwarzbeck trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Der Haushaltsentwurf 2018 wurde zahlenmäßig Stand Ende September 2017 gefertigt. Seit dieser Zeit haben sich Nachmeldungen zum Haushalt 2018 sowie verschiedene Änderungen ergeben. In den Punkten a) bis c) sind die veränderten Grundlagen sowie die neuen Vorschläge aufgelistet.

 

a) Veränderungen der Finanzierungsgrundlagen

 

Seit Ende der 44. KW ist abzusehen, dass das Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich mit einem erheblichen Minusbetrag abschließen wird. Verursacht wird dieser Fehlbetrag durch Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer (derzeit brutto 2,4 Mio. €), Mindereinnahmen bei der Veräußerung von Gewerbe– und Wohngrundstücken i.H.v. rd. 1,3 Mio. € und Mehrausgaben beim Kommunalanteil an der kinderbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG. Seitens der Finanzverwaltung wird der Fehlbetrag zum Haushalt 2017 mit deutlich über 1 Mio. € geschätzt.

 

Die Steuerschätzung zum Haushalt 2018 vom November d. J. weicht in einigen Punkten von der letzten Steuerschätzung von Mai 2017 ab. Entscheidend sind diese geringen Abweichungen nicht, so dass Mehreinnahmen aus der Steuerschätzung untergeordnet sind.

 

Am 23.10.2017 hat der Freistaat Bayern die neuen Schlüsselzahlen für die Beteiligung an der Einkommensteuer sowie an der Umsatzsteuer veröffentlicht. Diese neuen Schlüsselzahlen gelten für die Haushalte 2018 – 2020.

 

Bei der Einkommensteuer geht die Schlüsselzahl um 3,29 % zurück. Dies bedeutet, dass bei der Einkommensteuerbeteiligung, die seitens der Finanzverwaltung im Haushaltsentwurf sehr hoch kalkuliert wurde, 700.000,00 € weniger zu veranschlagen sind. Bei der Beteiligung an der Umsatzsteuer beträgt das Minus der Schlüsselzahl 6,95 %. Dies sind in den Jahren 2018 – 2020 strukturelle Mindereinnahmen von jährlich 330.000,00 €. Zusätzlich fällt der Umsatzsteuer-Härteausgleich von rd. 110.000,00 € jährlich weg. Im Hinblick auf die Unsicherheiten bei der Umsatzsteuerbeteiligung wurde bei der Kalkulation des Haushaltsansatzes 2018 sehr vorsichtig vorgegangen. Voraussichtlich sind trotz der sinkenden Schlüsselzahl gegenüber der Kalkulation im Haushaltsentwurf 2018 keine Mindereinnahmen zu erwarten.

 

Die Schlüsselzuweisung des Freistaates Bayern ist für die Stadt Ansbach eine der wichtigsten Einnahmenquellen. Nachdem Schwierigkeiten bei der Berechnung, (Einwohnerzahlen) bestehen, werden die Schlüsselzuweisungen voraussichtlich erst im Februar 2018 den Gemeinden zugeteilt. Im Haushaltsentwurf 2018 wurde deshalb vorsichtig kalkuliert, da seinerzeit die Höhe der Schlüsselmasse noch nicht bekannt war. Die Erhöhung der Schlüsselmasse wurde beim Spitzengespräch zum Finanzausgleich am 09.10.2017 mit 9,1 % Erhöhung angegeben. Seitens des Städtetages wurde gesprächsweise mitgeteilt, dass sich der einheitliche Grundbetrag um diesen Prozentsatz erhöhen wird und somit bei allen anderen Voraussetzungen in ähnlicher Konstellation die Schlüsselzuweisungen sich um 9,1 % erhöhen könnten. Unter diesen Voraussetzungen kann bei den Schlüsselzuweisungen eine deutlich höhere Einnahme erwartet werden, als im Haushaltsentwurf aufgeführt.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung in der Größenordnung von 900.000,00 € ist zwar sehr optimistisch kalkuliert, aber aufgrund verschiedener Anzeichen (z. B. leicht unterdurchschnittlich angestiegene Steuereinnahmen im Basisjahr) verantwortbar.

 

Am 03.11.2017 hat der Bezirk Mittelfranken die kreisfreien Städte und Landkreise über die Haushaltslage des Bezirks Mittelfranken informiert. Trotz einer um mehr als 6 % gestiegenen Umlagekraft im Bezirk Mittelfranken ist seitens des Bezirks eine Erhöhung der Bezirksumlage vorgesehen. Die im Haushaltsentwurf des Bezirks Mittelfranken vorgesehene Erhöhung um 1,4 %-Punkte scheint deutlich über eine sparsame Finanzplanung hinauszugehen. In den Haushaltsentwurf 2018 der Stadt Ansbach wurde wegen der um über 6 % gestiegenen Umlagekraft keine Erhöhung eingeplant.

 Aus sachlicher Sicht ist eine Erhöhung der Bezirksumlage um 0,5 %-Punkte vertretbar, da vom Bezirk eine neue Aufgabe (ambulante Hilfe zur Pflege) übernommen wird. Diese neue Aufgabe führt rechnerisch zu einer Steigerung der Bezirksumlage um 0,5 %‑Punkte.

 

Die Finanzverwaltung schlägt deshalb vor, diese Steigerung der Bezirksumlage um 0,5 Prozentpunkte in den Haushalt 2018 aufzunehmen.

 

 

b) Finanzierung von Kindergarten-Baumaßnahmen

 

Frau OB Seidel informiert, dass aktuell im Vergleich Belegungszahlen in den Kindergärten geringer sind als die Zahl an genehmigten Plätzen. Angesichts steigender Geburtenzahlen wolle man, wie mehrfach ausgeführt, weitere Kindergarten-/Krippenplätze schaffen. Da die Planungen für Erweiterung bzw. Neubau von Kindertagesstätten noch nicht so weit vorangeschritten, dass verbindlich Haushaltsmittel für eine bestimmte Maßnahme eingestellt werden können, wird vorgeschlagen, einen Betrag i.H.v. 200.000,00 € in den Haushalt 2018 in der Stadt Ansbach einzustellen, die dann plus Fördermittel (80/90%) flexibel eingesetzt werden können

 

Herr Büschl zeigt zum besseren Überblick anhand einer Präsentation die Kindergartensituation und das Ergebnis einer Prüfung baulicher Erweiterungsoptionen aller Kindergärten in städtischer Baulast in Ansbach auf. Die aufgezeigte Grobabfolge ist unabhängig von den Objekten, die nicht in städtischer Baulast sind. Grundsätzlich wäre eine Erweiterung möglich in Elpersdorf und im Kinderhaus Kunterbunt in der Luckenbeinstraße. Diese noch mit ertragbaren Eingriffen in den Bestand. In Brodswinden war zwar bereits mehrfach ein Anbau eines Personalraumes und eines kleinen Nebenraumes in Rede gestanden. Jedoch  ist eine Erweiterung um eine Gruppe aufgrund der baulich abgeschlossenen Einheit nicht sinnvoll anbaubar, da zu viele Eingriffe in den Bestand nötig wären. Anschließend erläutert er die zeitliche Grobabfolge der Baumaßnahme zur Erweiterung des Kinderhauses Kunterbunt, da hier eine eindeutige Bedarfslage gegeben ist.

 

In der darauf folgenden Diskussion und Aussprache

 

  • bezweifelt Herr Hüttinger, dass der Kindergarten Brodswinden nicht erweiterbar ist, die Planungen sollten einem Architekten übergeben werden

 

  • bemängelt Herr Hüttinger, dass der Antrag (Erweiterung des Kindergarens in Brodswinden um eine weitere Kindergruppe, Ausbau der Einrichtung mit einem Förderraum und einem Personalraum) von ihm und Herrn Dr. Kupser nicht mitversandt wurde. Er sieht die Erweiterung in Brodswinden als dringlichen Bedarf an.

 

  • erklärt Herr Schwarzbeck, dass die gestellten Anträge in die Synopse aufgenommen wurden und weist darauf hin, dass die 200.000 € nicht an eine Maßnahme gebunden sei. Frau OB Seidel bittet um Verständnis dafür, dass noch keine Festlegung getroffen werden konnte in der Kürze der Zeit.

 

  • weist Herr Gowin darauf hin, dass in der Aufstellung der Kindergarten Meinhardswinden fehlt, hier würden Kapazitäten in der Schule zur Verfügung stehen. Herr Büschl antwortet, dass auch -wenn in den Folien nicht genannt wurde- alle städtischen Kindergärten begutachtet wurden und der in Meinhardswinden nicht erweiterbar sei.

 

  • stellt Frau Frauenschläger fest, dass die heute vorgestellten Zahlen nicht mit denen, die im JHA vorgestellt wurden, zusammenpassen. Sie bittet um Übersendung der Präsentation.

 

  • weist Herr Schwarzbeck auf Anfrage von Herrn Meyer darauf hin, dass im Haushalt Mittel für die Generalsanierung Christkönig enthalten sind.

 

  • bittet Herr Schwarzbeck darum, der Verwaltung die notwendige Zeit zu geben, um bauliche Planungen prüfen zu lassen und Fördergespräche zu führen.

 

  • betont Frau OB Seidel, dass zwar die 200.000 € (plus Fördermittel) dann im Haushalt vorgesehen seien, jedoch natürlich im Einzelnen der Stadtrat entscheiden müsse, welche Maßnahme zuerst erweitert wird.

 

  • wird zugesichert, die Folien den Stadtratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

  • bittet Frau Koch, nicht nur die Erweiterung bestehender Kindergärten zu betrachten, sondern auch andere evtl. leer stehende Gebäude anzuschauen.

 

  • erklärt Frau OB Seidel, dass der von Herrn Fröhlich angesprochene zusätzliche Bauwagen für den Waldkindergarten keine bauliche Erweiterung darstelle und wegen der Höhe der Anschaffung so entschieden werden könne.

 

  • erläutert Herr Büschl, dass die Erweiterung des Kindergartens Brodswinden einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz darstelle. Zu den Ausführungen von Herrn Hüttinger bemerkt er, dass man den Fachleuten im Hochbauamt die bislang getroffenen Einschätzungen zutrauen dürfe und nicht erst Planungsaufträge vergeben musste.

 

  • weist Herr Stephan darauf hin, dass im städtischen Kindergarten keine Barrierefreiheit gegeben sei und bittet darum, dies bei den Planungen zu berücksichtigen.

 

Beschluss:

 

In den Haushalt 2018 werden 200.000,00 € für die Planung und Vorbereitung von Kindergarten-Baumaßnahmen eingestellt. Die Planungen und die Förderverfahren sind seitens der Verwaltung zügig fortzuführen.

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

c) Fortschreibung des Haushaltsentwurfs Verwaltungsvorschlag

 

Herr Schwarzbeck teilt mit, dass in der beiliegenden Excel-Auflistung „Fortschreibung des Haushaltsentwurfs 2018 ‑Verwaltungsvorschlag-„ die Veränderungen zum Haushaltsentwurf einzeln aufgeführt sind. Dieser Verwaltungsvorschlag schließt mit einem Überschuss i.H.v. 207.000,00 € ab. Dieser Betrag i.H.v. 207.000,00 € soll für die Planung und Vorbereitung von Kindergarten-Baumaßnahmen gebunden werden.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass für die Ausgabemehrung i.H.v. 15.000 € bei dem Punkt „lfd. Zuschüsse an kulturelle Vereine und Verbände“ verschiedene Anträge von kulturellen Vereinen eingegangen sind. Insgesamt stehen somit Mittel i.H.v. 97.000 € zur Verfügung, die flexibel eingesetzt werden können. Die Ausgabemehrung bei der Karolinenschule ist zurückzuführen auf die Brandschutzmaßnahmen an der Karolinenschule. Herr Büschl macht hierzu nähere Ausführungen. Zum Mehraufwand bei der Weihnachtsbeleuchtung erklärt sie, dass die Beschaffung auf zwei Jahre verteilt wird.

 

Herr Meyer beantragt, die Erhöhung der angekündigten Bezirksumlage und die Mehrausgaben bei der Karolinenschule nicht im Haushalt 2018 einzuplanen und es bei dem Ansatz von 270.000 € zu belassen.

 

Herr Schwarzbeck bittet darum, die 0,5 % Erhöhung bei der Bezirksumlage zu belassen.


Beschluss:

 

Die von der Verwaltung vorgelegte Fortschreibung des Haushaltsentwurfs 2018 mit Datum 15.11.2017 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Änderungen am Haushaltsentwurf 2018 vorzunehmen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2018 einzuplanen.