Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.11.2017 PA/007/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Steinhäuser verweist auf den Antrag des Fachbereichs, erklärt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und fügt an, dass der Brandschutzbeauftragte eine Zusatzqualifikation vorweisen muss.
Herr Büschl fügt zu Herrn Steinhäusers Ausführungen noch hinzu, dass ab dem Jahr 2018 die Wiedereinführung der Abstandsflächenprüfung in allen Bauverfahren vorgesehen ist und die Brandschutzprüfungen bei Neubauten stark zunehmen, da keine privaten Sachverständigen verfügbar sind.
Vorgeschlagen wird, die Ausweisung einer Planstelle im Bereich Bauordnung des Hochbau- und Bauordnungsamtes als Technischen Sachbearbeiter Bauordnung mit 0,6 VK sowie Brandschutzbeauftragter mit 0,4 VK im Stellenplan 2018 vorzunehmen.