Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.11.2017 VKA/003/2017 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Er gibt bekannt, dass der
Verkehrsunfallbericht 2016 für das Stadtgebiet Ansbach keine gravierenden
Auffälligkeiten aufweise.
Im Jahre 2016 seien 1.803 Unfälle (inklusive
Kleinunfälle) registriert worden, was im Vergleich zu 2015 eine geringfügige
Steigerung bedeute. Davon waren 255 Verkehrsunfälle mit Personenschäden, 34
Unfälle mit Schwerverletzten und 458 schwerwiegende Verkehrsunfälle mit
Sachschaden zu verzeichnen.
Erwähnenswert seien insbesondere 6
Schulwegunfälle, 29 Fußgängerunfälle und 63 Radfahrunfälle (7 Unfälle mehr im
Vergleich zu 2015).
2016 sei ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zu
verzeichnen gewesen, wobei nach gutachtlicher Feststellung die Person an einem
Herzinfarkt starb und somit faktisch nicht als tödlicher Unfall gewertet werden
könne. Die Anzahl der Schwerverletzten und Unfalltoten sei im Vergleich zu den
Vorjahren gesunken. (Unfälle mit Todesfolge in den Vorjahren: 2015 à 4, 2014 à 1, 2013 à 3, 2012 à 5).
Zu den Radfahrunfällen berichtet Herr Hofmann
folgendes: In 31 Fällen sei der Radfahrer Haupt- bzw. Mitverursacher, bei 14 Unfällen
Alleinbeteiligter gewesen. In 6 Fällen kam es zwischen Radfahrern zum
Verkehrsunfall, in 6 Fällen seien Fußgänger und in 4 Kinder beteiligt gewesen.
Unfallhäufigkeitsstelle sei nach wie vor die Kreuzung
Residenzstraße/Promenade (sog. „Schlosskreuzung“) mit 13 Unfällen und 3
Verletzten, wobei ein Rückgang zum Vorjahr mit 29 Unfällen und 8 Verletzten zu
verzeichnen sei. Zum wiederholten Male weist Herr Hofmann darauf hin, dass sich
die Situation an dieser Kreuzung nur mit baulichen Maßnahmen verbessern ließe.
Weitere Zahlen und Angaben – siehe anliegende
PowerPoint-Präsentation.