Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Tempo 30 vor Alten- und Pflegeheimen
-Bericht aus den Fraktionen-

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.11.2017   VKA/003/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Stöhr erinnert daran, dass die Fraktionen der Offenen-Linken-Ansbach zum Verkehrsausschuss vom 03.07.2017 einen Antrag auf Ausweisung der Tempo 30 vor Seniorenwohneinrichtungen gestellt hätten und erklärt hierzu nochmals, dass gemäß der Ersten Verordnung zur Änderung der StVO für die in § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO genannten Fälle die hohe Anordnungshürde für Beschränkungen des fließenden Verkehrs abgesenkt worden sei. Damit sei u. a. die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 an innerörtlichen klassifizierenden Straßen und Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich vor Alten- und Pflegeheimen erleichtert worden. Es sei allerdings kein Regelungs-Automatismus damit verbunden sondern setze nach wie  vor eine ergebnisoffene Einzelfallprüfung anhand der örtlichen Verhältnisse voraus.

Zu prüfen sei auch, ob die erforderliche Steigerung der Verkehrssicherheit mit weniger einschränkenden z. B. baulichen Maßnahmen erreicht werden könne.

In Ansbach seien insgesamt sieben Alten- und Pflegeheime vorhanden, für die diese Regelung grundsätzlich in Betracht käme, soweit diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Frau Stöhr erklärt, dass nach Prüfung lediglich für die Senioreneinrichtungen in der Jüdtstraße und in der Louis-Schmetzer-Straße ein Regelungsbedarf bestünde – alle anderen Einrichtungen liegen entweder bereits innerhalb einer Tempo 30-Zone oder der Eingangsbereich befindet sich innerhalb des Geländes.

 

Frau Krettinger spricht sich für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vor den Alten- und Pflegeheimen in den beiden betreffenden Straßen aus.

Herr Soldner erklärt hierzu, dass es in der Jüdtstraße aus verkehrsplanerischen und verkehrsrechtlichen Gründen am sinnvollsten sei, die im nördlichen Straßenabschnitt vorhandene Tempo 30-Zone bis zur Abzweigung in die Lessingstraße auszudehnen und im Zuge dessen auch die Hennenbacher Straße in die Tempo 30-Zone einzugliedern. Im südlichen Straßenverlauf der Jüdtstraße, in dessen Bereich sich die Senioreneinrichtungen befänden, sei jedoch verkehrsrechtlich die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h besser, da somit an der Einmündung in die Lessingstraße, die sich in einem Steigungsbereich befindet der Verkehr auf der Jüdtstraße vorfahrtsberechtigt bliebe (Anfahren bei winterlichen Straßenverhältnissen problematisch!)

Herr Stephan entgegnet daraufhin, dass in einem Schreiben des „Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr“ darauf hingewiesen werde, dass sich der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich vom Zugang der betreffenden Einrichtungen in jede Richtung nur über höchstens je 150 Meter erstrecken dürfe – also insgesamt nicht länger als 300 Meter betragen solle. Die Erweiterung der bestehenden Tempo-30 Zone im Bereich der Jüdtstraße sehe er kritisch, zumal dann an der Abzweigung in die Hennenbacher Straße die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links gelte.

Herr Sterr weist zudem darauf hin, dass sich die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf nahezu der gesamten Länge der Jüdtstraße und der Hennenbacher Straße nachteilig auf die eh bereits knapp bemessenen Umlaufzeiten des Buslinienverkehrs auswirke.

 

Nach fortgeführter Diskussion schlägt Frau OB Seidel vor, die in diesem Bereich bestehende Tempo 30-Zone auf die gesamte Jüdtstraße auszudehnen und bittet um Abstimmung. Daraufhin beschließt der Verkehrsausschuss einstimmig die gesamte Strecke der Jüdtstraße als Tempo30-Zone auszuweisen.

 

 

Frau Beyer-Nießlein verlässt um 17.45 Uhr die Sitzung.

 

Mit Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vor den Seniorenheimen in der Louis-Schmetzer-Straße ergäbe sich nach Aussage von Frau Stöhr die Situation, dass somit zusammen mit der Streckenreduzierung vor dem Evangelischen Kindergarten in der Türkenstraße auf der 700 Meter langen sog. „Ertüchtigungsstrecke“ (verkehrsplanerische Funktion einer Innentangente!) auf 400 Metern eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h gelte. Aufgrund einer Anfrage des SG Straßenbau bei der Regierung von Mittelfranken in dieser Angelegenheit in Bezug auf bereits geflossene Fördermittel nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sei die Auskunft erteilt worden, dass gegen eine punktuelle Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h vor Kindergärten, Altenheimen u. ä. gem. § 45 StVO keine Einwände bestünden. Eine Aneinanderreihung von geschwindigkeitsreduzierten Bereichen sei jedoch zu vermeiden – alternativ seien sinnvolle Querungsstellen zu definieren und der Verkehrsraum für Fußgänger zu sichern. In diesem Zusammenhang weist Frau Stöhr daraufhin, dass für die dauerhafte Einrichtung des derzeitigen provisorischen Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlägen und dieser aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nicht sinnvoll sei, zumal er nur eine vermeintliche Sicherheit suggeriere – gerade im Hinblick auf die betreffende mobilitätseingeschränkte Personengruppe „Senioren“.

 

Herr Büschl erklärt hierzu, dass er Ausbau der Ertüchtigungsstrecke mittelfristig erfolge und im Zuge dessen im Einmündungsbereich Louis-Schmetzer-Straße/Stahlstraße die Errichtung einer Fußgängerquerungshilfe geplant sei. Außer den beiden vorhandenen Fußgängerschutzinseln westlich und östlich der Abzweigung in die Heilig-Kreuz-Straße sehe der Bebauungsplan im übrigen Straßenverlauf keine weiteren Querungsstellen vor. Der Einbau einer zusätzlicher Fußgängerinseln im Bereich des provisorischen Fußgängerüberweges würde somit nicht nur einen baulichen Verschwenk der Fahrbahn inkl. Baumfällungen erfordern, sondern zudem eine Änderung des Baubauungsplanes voraussetzen.

 

Daraufhin schlägt Frau OB Seidel vor, den provisorischen Fußgängerüberweg in Louis-Schmetzer-Straße vorerst beizubehalten, bis der Ausbau der Ertüchtigungsstrecke erfolge – das Thema könne zum gegebenen Zeitpunkt nochmals aufgegriffen werden.

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses geben hierzu ihr Einverständnis.