Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.11.2017 VKA/003/2017 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Kleinlein und Herrn Büschl stellen gemeinsam das Sicherheits- und Zufahrtskonzept für die Ansbacher Altstadt vor:
Herr Kleinlein erklärt dazu, dass nicht erst die sich allgemein
global zuspitzende Sicherheitslage Anlass zur stärkeren Absicherung von Teilen
des öffentlichen Raumes gegeben habe - in
der Stadt Ansbach reagierte man bereits in der Vergangenheit mit provisorischen
Mitteln und Barrieren (Weihnachtsmarkt / Altstadtfest mit Fahrzeugstellung,
Frühlingsfest und Kirchweih mit Betonleitwänden) und habe versucht hierdurch eine
stärkere Sicherheit gegen perfide Terrorstrategien zu erzeugen um z. B. der
Verübung von Anschlägen mit motorisierten Fahrzeugen vorzubeugen.
Da nicht davon ausgegangen werden könne, dass sich die Situation auf
absehbare Zeit ändern würde und auch die EU-Kommission in einem Aktionsplan die Städte um verstärkte Sicherheitsbemühungen
aufgerufen habe, solle die Ansbacher
Altstadt mit einem fest installierten Sicherungs- und Zugangssystem gesichert
werden, welches auch für die regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen wie
z.B. dem Wochenmarkt ein erhöhtes Sicherheitsniveau gewährleisten solle.
Die für die Themenbereiche Sicherheit/Ordnung
und Bauen zuständigen Referate haben daher im Auftrag der Oberbürgermeisterin eine
möglichst effiziente Konzeption entwickelt, die mit absenkbaren
Hochsicherheits-Sperrpollern einen Ring um sämtliche relevanten Zufahrten zur
Altstadt ziehe. Damit verbunden sei auch die konsequente Umsetzung der
Lieferzeiten und Einhaltung der Zufahrtsberechtigungen. Letzteres stelle
bekanntlich auch eine aus der Mitte des Stadtrates zunehmend festgestellte
Forderung dar.
In Vorbereitung dieser Thematik seinen auch von
anderen Städten Informationen eingeholt worden, wie diese Problematik dort
gehandhabt werde.
Herr Büschl stellt anhand einer
Power-Point-Präsentation das erarbeitete Konzept vor:
Angedacht wurde, die Zufahrten zum
Johann-Sebastian-Bach-Platz, Neustadt, Herrieder Tor, Platen-/Uzstraße und
Martin-Luther-Platz mit elektronisch gesteuerten Pollern zu versehen. Über eine
videoüberwachte Kennzeichenerfassung würden sich die Poller absenken.
An den übrigen Zufahrten wie Neues Tor,
Reuter-, Rosenbad- und Pfarrstraße würden Pollern ohne Kennzeichenerfassung angebracht
werden.
Er stellt die Spezifikationen wie Pentrationsstabilität,
Betriebsart, Sicherheitsstand und Handhabung der einzelnen Poller vor.
Für den Martin-Luther-Platz und
Johann-Sebastian-Bach-Platz werde vorgeschlagen Hochsicherheitspoller (wie sie auch im Bereich
von z. B. Botschaften zum Einsatz kommen) einzubauen.
Herr Kleinlein erläutert die bisherigen Verkehrsregelungen und Zugangsberechtigungen
und erklärt anschließend die künftigen Regelungen:
Hierbei sei vorgesehen, die Lieferzeiten für den Martin-Luther-Platz an
die der Neustadt und Uzstraße anzupassen – täglich 18.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
Sowie im Bereich des Johann-Sebastian-Bach-Platzes, Monteglasplatzes und der
Pfarrstraße den Beginn der Lieferzeit am Abend ebenfalls auf 18.00 Uhr
anzugleichen. Die Regelungen für den ansonsten zugelassenen Verkehr (Rad- und
Taxiverkehr, Zufahrt der Übernachtungsgäste zu den Hotels) und die zulässige
Tonagenbeschränkung für die Fahrzeuge blieben unverändert.
Bei den Ausnahmegenehmigungen für die Zufahrtsberechtigungen für den
allgemeinen Lieferverkehr, Handwerker und Anwohner seien folgende Regelungen
vorgesehen:
Betroffene/Adressat/ Berechtigte/Antragsteller |
bisher |
künftig |
Deutsche Post AG und Paketdienste |
Dauergenehmigung bis 12.00 Uhr |
Während der allgemeinen Lieferzeiten. |
Behörden-Botendienste |
Dauergenehmigung |
Während der allgemeinen Lieferzeiten. Bei zusätzlichen Postlieferungen außerhalb
der Lieferzeiten, Erteilung einer Ausnahme-genehmigung mit festgelegter
Einfahrtszeit |
Speditionen, Möbel-lieferanten, Umzugs-fahrzeuge |
Einzelgenehmigung in begründeten Fällen |
- unverändert - |
Handwerker |
Dauerausnahmegenehmi-gung oder sog. „Hand-werkerkarte“
(Antrag erforderlich, 1 Jahr gültig) |
während der allgemeinen Lieferzeiten (Dauerausnahmegenehmigung oder
„Handwerkerkarten“ entfallen). In Notfällen (Gas, Wasser, Strom) oder zur
Materialentladung evtl. Erteilung einer begründeten Einzelausnahmegenehmi-gung
(schnelle und flexible Handhabung erforderlich!) |
Anwohner |
Jederzeitige Befahrung der Fußgängerzone mit sog. „A-Schild“
(Erteilung auf Antrag) möglich soweit privater Stellplatz oder Garage
vorhanden - jedoch nur auf kürzestem Weg zum Stellplatz (wird in
Aus-nahmegenehmigung vermerkt). Parken nur auf privater Stellfläche erlaubt. |
- unverändert - |
Herr Kleinlein weist darauf hin, dass im Hinblick auf die Erteilung der
Ausnahmegenehmigungen für Handwerksfirmen eine Lösung gesucht werde die eine
schnelle und flexible Handhabung ermögliche. Die Gebührenstaffelung erfolge in
Anlehnung an die bisherige.
Nach Aussage von Herrn Kleinlein sei zu dem angedacht, rund um die
Fußgängerzone Lieferzonen einzurichten. Die Prüfung auf Umsetzung der in Frage
kommenden Standorte sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Herr Büschl teilt mit, dass nach dem derzeitigen Planungsstand der
Gesamtfinanzierungsbedarf bei ca. 250.000 € bis 350.000 € läge, abhängig von
der Detailplanung der Standorte, der technischer Ausstattung der Sperrpoller
und der Wahl des Erfassungssystems.
160.000 € seien im Haushaltsentwurf für 2018 für diese Maßnahme bereits vorgesehen.
Die Umsetzung an den Hauptstandorten Martin-Luther-Platz und Johann-Sebastian-Bach-Platz
sei für 2018/2019 geplant.
Frau OB Seidel gibt angesichts der relativ hohen Investitionssumme zu
bedenken, dass die Absicherung jeder einzelnen Veranstaltung jeweils einen nicht
zu unterschätzenden hohen finanziellen und personellen Aufwand erfordere und sich
dies für die Veranstaltungen im Jahr summiere. Mit Umsetzung des vorgestellten
Konzeptes sei zudem auch die Sicherheit des zweimal pro Woche stattfindenden Wochenmarktes
und der Ansbacher Mess gewährleistet.
Herr Sauerhöfer begrüßt das Vorhaben die Innenstadt besser abzusichern.
Er wünscht genauere Informationen darüber wie die Zugangsberechtigung für
Handwerker bei Notfällen an den Wochenenden geregelt werde, wenn die
zuständigen Abteilungen in der Stadtverwaltung nicht besetzt seien.
Herr Kleinlein erklärt hierzu, dass das Konzept hinsichtlich
verschiedener Details noch ausgearbeitet werde.
Frau Beyer-Nießlein lobt den klaren und sauberen Lösungsvorschlag und
befürwortet die Umsetzung der vorgestellten Konzeption.
Herr Link schließt sich an. Er sieht Probleme bei der Beachtung der unterschiedlichen
Regelungen bzgl. der Lieferzeiten für den Martin-Luther-Platz und den Johann-Sebastian-Bach-Platz.
Zudem fragt er nach der Handhabung für die Anwohner.
Frau OB Seidel erklärt hierzu, dass durch die Anordnung der
Zufahrtssperren zukünftig der Verkehrsteilnehmer über die Zufahrt, über die er
eingefahren ist, auch wieder ausfahren müsse. Dies helfe auch eine Beachtung
der jeweiligen Lieferzeiten zu gewährleisten.
Auch Herr Stephan findet das angedachte System gut. Er schlägt vor, dieses
nach der Vorstellung des Konzeptes zur Diskussion in die Fraktionen zu
verweisen.
Herr Fabi begrüßt das erarbeitete Sicherheitskonzept auch gerade im Hinblick
darauf, dass dadurch der Verkehr im Bereich der Fußgängerzone besser geregelt und
reduziert werden könne.
Herr Dr. Bucka widerspricht dem Ganzen: Durch die Realisierung des Konzeptes
bestehe die Gefahr mögliche terroristische Anschläge lediglich aus der
Kernstadt zu verlagern – seiner Meinung nach sei es ausreichend nur die großen
Plätze (Martin-Luther-Platz/Johann-Sebastian-Bach-Platz) absichern. Ansonsten
sehe er keine Notwendigkeit für eine Umsetzung.
Frau OB Seidel erwidert daraufhin, dass auf eine bessere Absicherung des
öffentlichen Raumes aufgrund der derzeitigen allgemeinen latenten
Sicherheitslage nicht verzichtet werden könne und die separate Absicherung
einzelner Veranstaltungen jeweils immense Kosten verursache. Auch funktioniere das
Sicherheits- und Zufahrtskonzept nur in der Gänze.
Frau OB Seidel bittet darum darüber abzustimmen, das „Sicherheits- und
Zufahrtskonzept Altstadt“ zur Beratschlagung in die Fraktionen zu verweisen und
einen Vorschlag für die Haushaltsberatungen zu erarbeiten.