Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sicherheits- und Zufahrtskonzept Altstadt

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.11.2017   VKA/003/2017 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Kleinlein und Herrn Büschl stellen gemeinsam das Sicherheits- und Zufahrtskonzept für die Ansbacher Altstadt vor:

 

Herr Kleinlein erklärt dazu, dass nicht erst die sich allgemein global zuspitzende Sicherheitslage Anlass zur stärkeren Absicherung von Teilen des öffentlichen Raumes gegeben habe - in der Stadt Ansbach reagierte man bereits in der Vergangenheit mit provisorischen Mitteln und Barrieren (Weihnachtsmarkt / Altstadtfest mit Fahrzeugstellung, Frühlingsfest und Kirchweih mit Betonleitwänden) und habe versucht hierdurch eine stärkere Sicherheit gegen perfide Terrorstrategien zu erzeugen um z. B. der Verübung von Anschlägen mit motorisierten Fahrzeugen vorzubeugen.

Da nicht davon ausgegangen werden könne, dass sich die Situation auf absehbare Zeit ändern würde und auch die EU-Kommission in einem Aktionsplan die Städte um verstärkte Sicherheitsbemühungen aufgerufen habe, solle die Ansbacher Altstadt mit einem fest installierten Sicherungs- und Zugangssystem gesichert werden, welches auch für die regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen wie z.B. dem Wochenmarkt ein erhöhtes Sicherheitsniveau gewährleisten solle.

Die für die Themenbereiche Sicherheit/Ordnung und Bauen zuständigen Referate haben daher im Auftrag der Oberbürgermeisterin eine möglichst effiziente Konzeption entwickelt, die mit absenkbaren Hochsicherheits-Sperrpollern einen Ring um sämtliche relevanten Zufahrten zur Altstadt ziehe. Damit verbunden sei auch die konsequente Umsetzung der Lieferzeiten und Einhaltung der Zufahrtsberechtigungen. Letzteres stelle bekanntlich auch eine aus der Mitte des Stadtrates zunehmend festgestellte Forderung dar.

In Vorbereitung dieser Thematik seinen auch von anderen Städten Informationen eingeholt worden, wie diese Problematik dort gehandhabt werde.

 

Herr Büschl stellt anhand einer Power-Point-Präsentation das erarbeitete Konzept vor:

Angedacht wurde, die Zufahrten zum Johann-Sebastian-Bach-Platz, Neustadt, Herrieder Tor, Platen-/Uzstraße und Martin-Luther-Platz mit elektronisch gesteuerten Pollern zu versehen. Über eine videoüberwachte Kennzeichenerfassung würden sich die Poller absenken.

An den übrigen Zufahrten wie Neues Tor, Reuter-, Rosenbad- und Pfarrstraße würden Pollern ohne Kennzeichenerfassung angebracht werden.

Er stellt die Spezifikationen wie Pentrationsstabilität, Betriebsart, Sicherheitsstand und Handhabung der einzelnen Poller vor.

Für den Martin-Luther-Platz und Johann-Sebastian-Bach-Platz werde vorgeschlagen  Hochsicherheitspoller (wie sie auch im Bereich von z. B. Botschaften zum Einsatz kommen) einzubauen.

 

Herr Kleinlein erläutert die bisherigen Verkehrsregelungen und Zugangsberechtigungen und erklärt anschließend die künftigen Regelungen:

Hierbei sei vorgesehen, die Lieferzeiten für den Martin-Luther-Platz an die der Neustadt und Uzstraße anzupassen – täglich 18.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Sowie im Bereich des Johann-Sebastian-Bach-Platzes, Monteglasplatzes und der Pfarrstraße den Beginn der Lieferzeit am Abend ebenfalls auf 18.00 Uhr anzugleichen. Die Regelungen für den ansonsten zugelassenen Verkehr (Rad- und Taxiverkehr, Zufahrt der Übernachtungsgäste zu den Hotels) und die zulässige Tonagenbeschränkung für die Fahrzeuge blieben unverändert.

 

 

 

Bei den Ausnahmegenehmigungen für die Zufahrtsberechtigungen für den allgemeinen Lieferverkehr, Handwerker und Anwohner seien folgende Regelungen vorgesehen:

 

Betroffene/Adressat/

Berechtigte/Antragsteller

bisher

künftig

Deutsche Post AG und Paketdienste

Dauergenehmigung bis 12.00 Uhr

Während der allgemeinen Lieferzeiten.

 

 

Behörden-Botendienste

Dauergenehmigung

Während der allgemeinen Lieferzeiten.

Bei zusätzlichen Postlieferungen außerhalb der Lieferzeiten, Erteilung einer Ausnahme-genehmigung mit festgelegter Einfahrtszeit

 

Speditionen, Möbel-lieferanten, Umzugs-fahrzeuge

Einzelgenehmigung in begründeten Fällen

- unverändert -

Handwerker

Dauerausnahmegenehmi-gung oder sog. „Hand-werkerkarte“

(Antrag erforderlich, 1 Jahr gültig)

 

während der allgemeinen Lieferzeiten (Dauerausnahmegenehmigung oder „Handwerkerkarten“ entfallen).

In Notfällen (Gas, Wasser, Strom) oder zur Materialentladung evtl. Erteilung einer begründeten Einzelausnahmegenehmi-gung (schnelle und flexible Handhabung erforderlich!)

 

Anwohner

Jederzeitige Befahrung der Fußgängerzone mit sog. „A-Schild“ (Erteilung auf Antrag) möglich soweit privater Stellplatz oder Garage vorhanden - jedoch nur auf kürzestem Weg zum Stellplatz (wird in Aus-nahmegenehmigung vermerkt). Parken nur auf privater Stellfläche erlaubt.

 

- unverändert -

Herr Kleinlein weist darauf hin, dass im Hinblick auf die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen für Handwerksfirmen eine Lösung gesucht werde die eine schnelle und flexible Handhabung ermögliche. Die Gebührenstaffelung erfolge in Anlehnung an die bisherige.

 

Nach Aussage von Herrn Kleinlein sei zu dem angedacht, rund um die Fußgängerzone Lieferzonen einzurichten. Die Prüfung auf Umsetzung der in Frage kommenden Standorte sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

 

 

Herr Büschl teilt mit, dass nach dem derzeitigen Planungsstand der Gesamtfinanzierungsbedarf bei ca. 250.000 € bis 350.000 € läge, abhängig von der Detailplanung der Standorte, der technischer Ausstattung der Sperrpoller und der Wahl des Erfassungssystems.

160.000 € seien im Haushaltsentwurf für 2018 für diese Maßnahme bereits vorgesehen. Die Umsetzung an den Hauptstandorten Martin-Luther-Platz und Johann-Sebastian-Bach-Platz sei für 2018/2019 geplant.

Frau OB Seidel gibt angesichts der relativ hohen Investitionssumme zu bedenken, dass die Absicherung jeder einzelnen Veranstaltung jeweils einen nicht zu unterschätzenden hohen finanziellen und personellen Aufwand erfordere und sich dies für die Veranstaltungen im Jahr summiere. Mit Umsetzung des vorgestellten Konzeptes sei zudem auch die Sicherheit des zweimal pro Woche stattfindenden Wochenmarktes und der Ansbacher Mess gewährleistet.

 

Herr Sauerhöfer begrüßt das Vorhaben die Innenstadt besser abzusichern. Er wünscht genauere Informationen darüber wie die Zugangsberechtigung für Handwerker bei Notfällen an den Wochenenden geregelt werde, wenn die zuständigen Abteilungen in der Stadtverwaltung nicht besetzt seien.

Herr Kleinlein erklärt hierzu, dass das Konzept hinsichtlich verschiedener Details noch ausgearbeitet werde.

 

Frau Beyer-Nießlein lobt den klaren und sauberen Lösungsvorschlag und befürwortet die Umsetzung der vorgestellten Konzeption.

 

Herr Link schließt sich an. Er sieht Probleme bei der Beachtung der unterschiedlichen Regelungen bzgl. der Lieferzeiten für den Martin-Luther-Platz und den Johann-Sebastian-Bach-Platz. Zudem fragt er nach der Handhabung für die Anwohner.

 

Frau OB Seidel erklärt hierzu, dass durch die Anordnung der Zufahrtssperren zukünftig der Verkehrsteilnehmer über die Zufahrt, über die er eingefahren ist, auch wieder ausfahren müsse. Dies helfe auch eine Beachtung der jeweiligen Lieferzeiten zu gewährleisten.

 

Auch Herr Stephan findet das angedachte System gut. Er schlägt vor, dieses nach der Vorstellung des Konzeptes zur Diskussion in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Fabi begrüßt das erarbeitete Sicherheitskonzept auch gerade im Hinblick darauf, dass dadurch der Verkehr im Bereich der Fußgängerzone besser geregelt und reduziert werden könne.

 

Herr Dr. Bucka widerspricht dem Ganzen: Durch die Realisierung des Konzeptes bestehe die Gefahr mögliche terroristische Anschläge lediglich aus der Kernstadt zu verlagern – seiner Meinung nach sei es ausreichend nur die großen Plätze (Martin-Luther-Platz/Johann-Sebastian-Bach-Platz) absichern. Ansonsten sehe er keine Notwendigkeit für eine Umsetzung.

 

Frau OB Seidel erwidert daraufhin, dass auf eine bessere Absicherung des öffentlichen Raumes aufgrund der derzeitigen allgemeinen latenten Sicherheitslage nicht verzichtet werden könne und die separate Absicherung einzelner Veranstaltungen jeweils immense Kosten verursache. Auch funktioniere das Sicherheits- und Zufahrtskonzept nur in der Gänze.

 

Frau OB Seidel bittet darum darüber abzustimmen, das „Sicherheits- und Zufahrtskonzept Altstadt“ zur Beratschlagung in die Fraktionen zu verweisen und einen Vorschlag für die Haushaltsberatungen zu erarbeiten.