Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.11.2017 VKA/003/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bekanntgaben
•Tempo 30 vor Schulen
Frau Stöhr berichtet, dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen der Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h vor der Grundschule Schalkhausen und der Montessori-Schule in der Brauhausstraße umgesetzt worden seien.
Der Einbau des Kombischildes vor der Luitpoldschule in der Feuchtwanger Straße bringe jedoch bautechnische Probleme mit sich: Die favorisierten Standorte ließen sich nicht realisieren, da das Fundament des Verkehrszeichens im Untergrund wegen Kanal und Kabelleitungen keinen Platz habe. Ein Alternativstandort sei nicht weniger problematisch – die hier erforderliche Ausbildung einer Ausbuchtung würde Baukosten in Höhe von ca. 10.000 € verursachen.
Zum Schulbeginn sei daher an einem Rohrpfosten eine Kombination von üblichen Verkehrszeichen mit „Höchstgeschwindigkeit 30“, „Mo-Fr 7-17“ und „Schule“ angebracht worden. Frau Stöhr zeigt anhand einer Fotografie, dass auch diese Verkehrszeichen bereits von weitem gut sichtbar seien und empfiehlt aufgrund der Umstände diese Lösung dauerhaft beizubehalten. Die Ausschussmitglieder stimmen dem so zu.
• Radverkehr in der Schillerstraße
Frau Stöhr gibt bekannt, dass das Befahren der Schillerstraße für Radfahrer entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zwischenzeitlich mittels der erforderlichen Verkehrszeichen und Markierungen freigegeben worden sei.
• Überwachung des fließenden Verkehrs –
Jahresrechnung 2016
Frau Stöhr teilt
mit, dass die Jahresrechnung des „Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung
im Großraum Nürnberg“ im Rechnungsjahr 2016 im Bereich „Geschwindigkeitsüberwachung“
mit einer Unterdeckung von 2.800 € abschließe.
Vom Zweckverband
wurden im maßgeblichen Zeitraum insgesamt mehr als 900 Überwachungsstunden
geleistet – bei den durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen seien 3.400
Überschreitungen festgestellt worden.
Die Messungen
erfolgen an Stellen, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sei.
Nach wie vor werde bei der Auswahl der Messstellen auf die Wünsche und Hinweise
aus den Stadt- und Ortsteilversammlungen eingegangen.
• Blindenampel Promenade
Frau Stöhr erinnert
daran, dass beim letzten Verkehrsausschuss von Herrn Sauerhöfer auf die
Lautstärke des akustischen Signals der Blindenampel auf der Promenade aufmerksam
gemacht worden sei und um Überprüfung gebeten hatte.
Die Problematik sei
an das zuständige Tiefbauamt weitergeleitet worden – von dort habe man folgende
Rückmeldung erhalten: Die einschlägige „Richtlinie für Lichtsignalanlagen –
RILSA“ enthalte keine Angaben zur Lautstärkenregelung solcher Einrichtungen.
Die Lautstärke des Signalgebers wurde jedoch bereits auf das Mindestmaß reduziert.
Zur optimalen Lautstärkenregelung wird das Tiefbauamt demnächst mit Vertretern
des Blindenbundes einen Ortstermin vereinbaren.
Anfragen
•Neugestalteter Fußgängerüberweg
Residenzstraße/Brauhausstraße
Frau Weinberg-Jeremias
fragt nach dem Sachstand bezüglich der Bordsteinhöhe beim Fußgängerüberweg
Residenzstraße/Brauhausstraße.
Herr Soldner
berichtet, dass mit dem Staatl. Bauamt ein Ortstermin stattfand, bei dem dieses
erklärt habe, dass der Ausbau regelkonform nach dem neuesten Stand der Technik
erfolgt sei. Eine Nachfrage bei Regierung von Mittelfranken habe ergeben, dass
für die bauliche Ausgestaltung solcher Überwege ausschließlich der
Baulastträger zuständig sei und die Stadt Ansbach als Untere Verkehrsbehörde keine
Befugnisse habe hier regulierend einzugreifen.
• Verkehrssituation B13/Kreuzung
Strüth-Wasserzell
Frau Weinberg-Jeremias
erkundigt sich nach dem Sachstand der Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation auf der Bundestraße 13 im Kreuzungsbereich Strüth-Wasserzell.
Frau Stöhr erklärt
hierzu, dass die Datenerhebungen u. a. über das Verkehrsaufkommen und das
Geschwindigkeitsniveau vom Staatlichen Bauamt inzwischen übermittelt wurden und
demnächst ein Gesprächstermin stattfände um anhand der Ergebnisse mögliche
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit näher zu betrachten und zu
prüfen.
• Parkplatzsituation für den Lieferverkehr in
der Maximilianstraße
Herr Sauerhöfer erinnert daran, dass er bereits bei einer der letzten Ausschusssitzung darauf hingewiesen habe, dass die in der Maximilianstraße ausgewiesenen Lieferzonen tagsüber häufig von unberechtigten Fahrzeugen belegt werden; im Zuge der in Aussicht gestellten Umbeschilderung mit absoluten Haltverboten und Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“ rege er jedoch an, diese Bereiche ab 18.00 Uhr für den allgemeinen Parkverkehr freizugeben.
Herrn Soldner sichert eine baldige Umsetzung wie vorgeschlagen zu.
• Bundesweite Fahrradgutachten
Herr Link berichtet, dass seiner Kenntnis nach im Rahmen des Themas „Klimabündnis“ auch ein bundesweites Fahrradgutachten erstellt worden sei, in dem die Stadt Ansbach diesbezüglich nicht besonders gut abgeschnitten hätte.
Herr Schellenberger vom ADFC bestätigt dies, merkt hierzu jedoch an, dass sich an dieser Umfrage lediglich 50 Personen aus Ansbach beteiligt hätten und somit die Erhebung nicht als repräsentativ zu werten sei.
• Verkehrssituation Rügländer
Straße/Karpfenstraße durch LKW-Verkehr
Herr Fabi berichtet, dass er schon des Öfteren beobachtet habe, dass LKW’s beim Abbiegevorgang von der Rügländer Straße in die Karpfenstraße (und umgekehrt) den Gehweg überfahren würden und somit die Fußgänger gefährden.
Frau Stöhr teilt hierzu mit, dass nach Auskunft des SG Verkehrsplanung dieser Umstand nicht auf eine mangelnde Geometrie der Kreuzung zurückzuführen sei (sog. „Schleppkurven“) sondern auf die Tatsache, dass manche Lastkraftwagenführer mit zu viel Schwung in die Kreuzung einfahren um die bestehende Grünphase noch nutzen zu können. Nach Beobachtung des SG Straßenverkehr ist dieser Fahrfehler auch abhängig vom Fahrkönnen des jeweiligen Fahrzeugführers.