Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Vergabe Festzeltbetriebe anlässlich Ansbacher Frühlingsfest und Kirchweih

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2017   SR/009/2017 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF2/013/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein gibt folgenden Sachverhalt bekannt:

 

Sowohl Frühlingsfest als auch Ansbacher Kirchweih haben in den vergangenen Jahren in ihrer Akzeptanz beim Bürger nachgelassen. Die im letzten Jahr eingeleiteten Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung wurden in diesem Jahr umgesetzt und etablieren sich langsam. Wichtiges Element beider Feste ist das Festzelt. Gerade in diesem ist in den vergangenen Jahren - auch nach Aussage des Festwirts - ein stetiger Besucherrückgang zu verzeichnen.

 

Der mit dem bisherigen Festzeltbetreiber geschlossenen Vertrag läuft nun seit 12 Jahren und wurde seitdem nicht angepasst. Änderungen rechtlicher Art machen verschiedene Anpassungen notwendig, einige Dinge sind auch nicht mehr aktuell. Der Festwirt selbst hat in den vergangenen Jahren mehrfach angemerkt, mit den Bedingungen nicht mehr zufrieden zu sein.

 

Die Stadt hat daher fristgerecht zum 31.08.2017 den mit der Fa. Papert geschlossenen Vertrag über den Betrieb des Festzeltes anlässlich der Ansbacher Volksfeste gekündigt und ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.

 

Aufgrund der Summe, die für den Pachtzins im Raum steht, war für das Ausschreibungsverfahren das Verfahren der beschränkten Ausschreibung zulässig, bei dem gezielt Anbieter ausgesucht und zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei Auswahl der Anbieter, die in das Verfahren mit einbezogen wurden, hat die Stadt sich unter anderem auf die Empfehlungen der Fa. Tucher verlassen, die die Ansbacher Feste seit Jahrzehnten kennt und bei deren Durchführung stets ein zuverlässiger Partner war. Diese hat neben dem bisherigen Festwirt noch zwei weitere genannt, die ihrer Einschätzung nach für die Durchführung von Frühlingsfest und Kirchweih geeignet wären.

 

Mit diesen beiden sowie mit dem bisherigen Festwirt wurden in Folge Gespräche geführt und allen wurde ein Fragebogen mit 10 Fragen zur Ausgestaltung des Festzeltbetriebs gestellt. Die Fragen wurden von allen drei Bewerbern beantwortet und mit Punkten bewertet. Die Verwaltung sei zwar zu unterschiedlichen Ergebnissen bzgl. der Plätze 2 und 3 gekommen, aber man war sich einig, dass einer der drei Anbieter eindeutig an der Spitze liegt.

 

Zudem wurden zu allen Bewerbern noch umfangreiche Referenzen eingeholt, also neben denen, die teilweise von den Bewerbern übersandt wurden, auch ehemalige Standorte abgefragt. Diese decken sich mit dem Ergebnis der Auswertung der Fragen, weswegen heute empfohlen wird, der Fa., die auf Platz 1 liegt, den Auftrag für die künftige Durchführung des Festzeltbetriebs anlässlich Ansbacher Frühlingsfest und Kirchweih zu erteilen.

 

Herr Kleinlein beantwortet grundsätzliche Anfragen der Stadträte zur Barrierefreiheit, Regionalität, Innovationen, Mindestlohn und verschiedenen Umweltaspekten. Er betont noch ausdrücklich, dass es nur um die Vergabe des Festzeltbetriebes gehe, nicht um die Schausteller.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass schon seit dem letzten Jahr an der Verbesserung der Attraktivität der Kirchweih gearbeitet werde.

 

Auf Anfrage teilt Frau Schlieker mit, dass intensive Gespräche mit den Schaustellern geführt wurden und sich alle einig waren, dass es weiterhin beide Feste und eine klare Unterscheidung von Frühlingsfest und Kirchweih geben soll.

 

Da im Vorfeld bereits mehrere Anfragen herangetragen wurden, die nichtöffentliche Inhalte haben, wird die weitere Diskussion und Information in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlegt.