Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.10.2017 SR/009/2017 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 21, Nein: 16 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau OB Seidel
verweist auf den vorliegenden fraktionsübergreifenden Antrag vom 21.9.2017 für
die heutige Sitzung, dass für die barrierefreie Erschließung des Stadthauses
der Entwurf des Architekten Friedrich für einen Außenaufzug ausschließlich
weiterverfolgt wird und die entsprechenden Planungsmittel verbindlich im
Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Sie erinnert, dass
in der letzten Stadtratssitzung grundsätzlich beschlossen wurde:
Nicht mehr erneut
abgestimmt werden konnte über die dem Antrag gegenständliche Konkretisierung:
„Das Architektenbüro Friedrich wird mit der Planung beauftragt. Im Haushalt
2018 werden 100.000 € Planungsnebenkosten bereitgestellt.“
Herr Büschl zeigt
anhand einer Visualisierung den Entwurf des Architekten Friedrich auf (Glasaufzug
an der Südseite, Fluchttreppe im Norden, stärkerer Substanzeingriff in den
Giebelmauern in allen Geschossen)
Auf Kritik von
Herrn Stephan bzgl. des hohen Eingriffs in die Bausubstanz und des
Denkmalschutzes weist Herr Büschl darauf hin, dass für den Denkmalschutz die
untere Denkmalschutzbehörde zuständig sei.
Herr Dr. Kupser
macht deutlich, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde, da das
Kosten/Nutzen-Verhältnis und der städtebaulicher Schaden in keinem Verhältnis
stünden. Er spricht sich für einen Innenaufzug aus.
Herr Dr. Schoen vertritt
weiterhin die Meinung, dass den Mitarbeitern ein zweiter Fluchtweg angeboten
werden müsse.
Herr Meyer setzt
andere Prioritäten bei der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und will dem
Antrag deshalb heute nicht zustimmen.
Frau OB Seidel
stellt den fraktionsübergreifenden Antrag vom 21.9.2017 als ergänzenden
Beschluss zur Beschlussfassung vom 21.09.2017 zur Abstimmung:
Beschluss:
Für die
barrierefreie Erschließung des Stadthauses wird der Entwurf des Architekten
Friedrich für einen Außenaufzug ausschließlich weiterverfolgt und die
entsprechenden Planungsmittel verbindlich im Haushalt zur Verfügung gestellt.