Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vorstellung der Eckpunkte zum Haushaltsentwurf 2018

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2017   SR/009/2017 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau OB Seidel führt einleitend aus:

 

Die Verwaltung legt heute einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 mit einem Gesamtvolumen von 156 Mio. Euro vor,

 

1.    der sich im Rahmen der vom Stadtrat beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung bewegt,

 

2.    der ausgeglichen ist und trotz aller Anstrengungen insbesondere aufgrund der hohen Belastungen durch ANregiomed eine vertretbare Netto-Neuverschuldung von 1,7 Mio. Eure enthält und

 

3.    mit den Beschlüssen, die der Stadtrat im Laufe des Jahres gefasst hat, finanziert, wenn auch teilweise nur in der Finanzplanung

 

Der Haushaltsentwurf 2018 enthält viel Positives wie z.B.:

 

·         freiwillige Leistungen von über 2,8 Mio. Euro und somit deutlich höher als in den Vorjahren - damit werden viele Vereine, Organisationen und Verbände in Ansbach bei ihrer hervorragenden ehrenamtlichen Arbeit unterstützt

 

·         für Schulen und Bildung laufende Ausgaben von über 12 Mio. € und zusätzliche Investitionsausgaben von annähernd 3,5 Mio. € (Weinbergschule, Berufs- und Wirtschaftsschule und ganz viele kleine Maßnahmen)

 

·         ein Schwerpunkt liegt bei der Entwicklung und Erschließung von Wohnbauflächen mit einem Aufwand von rd. 1,5 Mio. € einschl. Verpflichtungsermächtigungen

 

·         Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von ca. 22 Mio. €, davon eigene Bauinvestitionen von über 12 Mio. € - mehr kann die Verwaltung mit dem jetzigen Personalstand nicht abarbeiten.

 

·         einige große Straßenbaumaßnahmen:

 

-       Ausbau Straße am Drechselsgarten 440.000 €

-       Straße am Beckenweiher wegen Finanzcampus 610.000 €

-       Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Höfstetten sowie Resterschließung Gewerbegebiet Elpersdorf 880.000 €

-       Ausbau der Fußgängerzone in der Neustadt Gesamtkosten 2017 bis 2019 rd. 2 Mio. €

 

Die Oberbürgermeisterin weist zudem darauf hin, dass die Geburtenzahlen steigen, was erfreulich sei. Zu den evtl. notwendig werdenden Ausgaben für Baumaßnahmen von Kindertagesstätten wird voraussichtlich zu den Haushaltsberatungen, wie im HFWA bereits informiert, eine Ergänzung des Haushalts vorgelegt – einzuplanende Ausgaben müssen noch ermittelt werden.

 

Frau OB Seidel verdeutlicht, dass für ANregiomed im HH-Entwurf Ausgaben von 5,2 Mio. € enthalten sind. Soweit erneut Mittel für eine Vorfinanzierung von Trägerausgleichszahlungen erforderlich werden, müssten diese über zusätzliche Kredite finanziert werden.

 

Herr Schwarzbeck führt anschließend Folgendes aus:

 

Der Entwurf des Ansbacher Stadthaushalts für das Jahr 2018 wird ausgeglichen vorgelegt und enthält wie in den Vorjahren deutlich über 20 Mio. € an Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen. Das Gesamtvolumen des Haushaltsentwurfs 2018 ist mit 155,9 Mio. Euro minimal geringer als in den Vorjahren. Aber diese positiven Seiten des Haushaltsentwurfs 2018 haben auch eine Schattenseite, denn die Netto-Neuverschuldung von rd. 1,7 Mio. € fällt doch höher aus als erwartet und in der mittelfristigen Planung vorgesehen. Für diesen wenig erfreulichen Teil des Haushaltsentwurfs gibt es mehrere Gründe; einige davon zählt er beispielhaft auf:

 

·         die finanziellen Leistungen für das gemeinsame Kommunalunternehmen ANregiomed sind einschl. des Baukostenzuschusses mit 5,2 Mio. € eingeplant und wie seit längerem bekannt erheblich angestiegen

 

·         die Ausgaben für Personal steigen von 32,1Mio. € im Jahr 2016 auf 35,6 € im aktuellen Haushaltsentwurf 2018. Die Stellenmehrungen im Bereich Jugendhilfe und Betreuung von Flüchtlingen sind im Haushalt 2018 erstmals deutlich sichtbar. Neue Stellen die sie bei den Stellenplanberatungen evtl. noch schaffen sind dabei nicht berücksichtigt.

 

·         bei Unterabschnitt „ 4 soziale Sicherung“ ist weiterhin einen hohen Zuschussbedarf erforderlich, obwohl erheblich gestiegene Einnahmen aus der Leistungsbeteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung für Unterkunft und Heizung zu verzeichnen sind.

 

·         die Einnahmen aus Steuern und Steuerbeteiligungen liegen im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten in Bayern weiterhin unter dem Durchschnitt. Hier macht sich deutlich bemerkbar, dass die Stadt Ansbach seit über 10 Jahren keine Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer vorgenommen hat.

 

·         für die großen laufenden Investitionsvorhaben wie Sanierung Berufs-und Wirtschaftsschule sowie Sanierung der Weinbergschule sind Millionenbeträge in 2018 und in den nächsten Haushaltsjahren gebunden. Auch der Investitionszuschuss zur Freibadsanierung belastet die städtischen Haushalte noch bis 2020.

 

·         Ein Schwerpunkt im Haushaltsentwurf 2018 ist die Finanzierung von zahlreichen dringend notwendigen Straßensanierungen mit einem Investitionsvolumen von deutlich über 6 Mio. €. In den kommenden Jahren wird für den Bereich Straßen –und Brückenbau zwangsläufig ein steigender Mittelbedarf entstehen, damit der nicht zu leugnende Sanierungsstau bei Ansbachs Straßen nicht größer wird.

 

Die Liste der Problempunkte, die einen Haushalt ohne Neuverschuldung verhindern, könnte noch verlängert werden, ohne dass seitens der Finanzverwaltung echte nachhaltige Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden kann.

 

Aus den Ausführungen ist ersichtlich, dass die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts kein Selbstläufer ist. Herr Schwarzbeck erläutert in aller Kürze vier Knackpunkte näher, wie die Verwaltung an den schwierigen Ausgleich des Haushaltsentwurfs 2018 herangegangen ist.

 

1.    Alle Ausgabeansätze die den laufenden Betrieb betreffen, wurden äußerst sparsam und knapp kalkuliert. Den budgetierten Bereichen wurde nur dort erhöhte Ansätze zugestanden, wo schlüssige und nachvollziehbare Begründungen geliefert wurden (z.B. Budget der Feuerwehr).

 

2.    Bei mehreren Investitionsvorhaben wurde die Finanzierung mit Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Jahres 2019 über das Jahr 2018 hinaus gestreckt. Im Hinblick auf die bestehenden hohen Haushaltsausgabereste ist dieses Vorgehen sinnvoll und haushaltsrechtlich korrekt.

 

3.    Bei den Einnahmen aus Gewerbesteuer, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer wurden die Kalkulationsspielräume mehr als ausgeschöpft. Bei der Beteiligung an der Einkommensteuer wurden Einnahmen veranschlagt, die über den Orientierungsdaten des Freistaats Bayern liegen. Die möglichen Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen wurden sehr optimistisch geschätzt.

 

4.    Kosten des Grunderwerbs und der Erschließung von Wohnbau- und Gewerbeflächen haben in den letzten Jahren die Haushalte stark belastet. Im Entwurf des Haushalts 2018 sind deshalb Verkaufserlöse aus der Veräußerung von Wohn-und Gewerbegrundstücken von rd. 3 Mio. € und 0,7 Mio.  Vorausleistungen auf Erschließungskosten veranschlagt. Diese Einnahmeerwartungen sind davon abhängig, ob eine entsprechende Nachfrage in Ansbach besteht.

 

Trotz all dieser Maßnahmen, die auch ein gewisses Risiko beinhalten, war ein Haushaltsausgleich nicht möglich. So musste letztendlich eine Netto-Neuverschuldung von 1,7 Mio. € eingeplant werden, da weitere Kürzungen und Streichungen nicht durchführbar bzw. nicht sinnvoll waren. Die letzten verfügbaren Rücklagemittel, die zur Finanzierung herangezogen werden könnten, wurden bei den letzten Haushaltsberatungen zur Deckung verwendet. Aus dem Jahresabschluss 2017 ist nach dem derzeitigen Stand kein Überschuss in Sicht, da die Einnahmeerwartungen bei der Gewerbesteuer und den Grundstücksverkäufen aller Voraussicht nach nicht erreicht werden.

 

Für die Stadt Ansbach stellt sich die Frage, ob eine steigende Neuverschuldung die Lösung für die Zukunft ist, oder alternativ die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer zeitnah angegangen werden soll. Viele kreisfreie Städte in Bayern ja auch in Mittelfranken haben hier gezeigt, dass gehandelt werden muss, wie z.B.

 

·         die Stadt Fürth hat seit Jahren bei der Grundsteuer B einen Hebesatz von 555 Prozentpunkten, die Stadt Ansbach nur 360

 

·         die Stadt Schwabach hat die Grundsteuer B im Jahr 2015 um 50 Prozentpunkte auf 450 angehoben.

 

·         die Stadt Nürnberg hat die moderate Anhebung der Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer im Vorjahr bereits für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

 

Diese Liste könnte noch beliebig verlängert werden, da in Deutschland innerhalb der letzten fünf Jahre ein Achtel aller Gemeinden über 20.000 Einwohner die Hebesätze für die Gewerbesteuer bzw. Grundsteuer angehoben haben.

 

Der Stadtrat habt somit bereits zu den Haushaltberatungen 2018 die Chance die Weichen neu zu stellen

 

Abschließend gibt Herr Schwarzbeck noch Hinweise für die weitere Abwicklung der Haushaltsplanung 2018:

 

·         Die Verwaltung wird gem. Beschluss des HFWA vom 05.10. d.J. zu den Haushaltsberatungen eine Fortschreibung des Entwurfs vorlegen. Insbesondere der Bereich Investitionen in Kindertagesstätten wird an die weiteren Planungen angepasst.

 

·         Die Ergebnisse des gestern ausgehandelten Finanzausgleichs 2018 sind im Haushaltsentwurf 2018 noch nicht im Detail berücksichtigt. Es werden die Auswirkungen auf die veranschlagten Einnahmen geprüft, die sich aus dem Finanzausgleich ergeben und es wird ggf. darauf reagiert.

 

·         Die Finanzplanung 2019 – 2021 ist im Entwurf des Haushalts 2018 nicht enthalten und wird in ca. einer Woche nachgeliefert.

 

Sollten in den nächsten Wochen noch Fragen anstehen, steht die Finanzverwaltung für aufklärende Erläuterungen gerne zur Verfügung. Die Fraktionsanträge zu den Haushaltsberatungen sollten bitte bis 14. November vormittags eingereicht werden, damit die Sitzungsunterlagen für die Beratungen erstellt werden können.

 

Herr Schwarzbeck bedankt für die Aufmerksamkeit.