Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Schießhaus am Zeilberg - Antrag BAP

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.10.2017   BA/009/2017 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF3/011/2017 

Herr Büschl verweist auf die Sitzungsvorlage und den damit verbundenen Antrag der BAP.

 

Es wird dahingehend Auskunft erteilt, dass das Schießhaus dem Stadtjugendring durch Mietvertrag überlassen wurde. Vertraglich vereinbart ist, dass die Minikinderzeltstadt an Pfingsten und im Sommer die Kinderzeltstadt durchgeführt werden dürfe. Des weiteren ist vertraglich festgelegt, dass das Waldfest der SPD durchgeführt werden dürfe. Eine Untervermietung sei jedoch nicht zulässig.

 

Nach Ortseinsicht durch das Hochbauamt könne dem Gremium berichtet werden, dass das Schießhaus standsicher sei. Es konnte lediglich ein Reinigungsdefizit festgestellt werden. Mittelfristig wären Unterhaltsmaßnahmen denkbar. Es müsse jedoch beachtet werden, dass das Gebäude als „Wohngebäude“ nicht nutzbar sei, jedoch für die vertraglich geregelte Nutzung, d.h. vorübergehend, wenn das Gebäude gereinigt, gelüftet und gewartet wird. Die Einrichtung wurde vom Stadtjugendring kostengünstig gebracht angeschafft. Der einfache Bodenbelag ist pflegeaufwändig und für den Küchenbetrieb nur bedingt geeignet. Der Eingang zur Küche wird auch als Eingang zum hinteren Saal genutzt. Ein Abriss und Ersatzneubau komme auf Grund der geringen Nutzung aus Sicht der Bauverwaltung nicht in Betracht. Bestenfalls könne der Boden und die Küche ausgetauscht werden. Eine Kostenschätzung könne dazu nicht abgegeben werden, dies sei abhängig von der Nutzungsintensität. Desweitern darf darauf hingewiesen werden, dass es des öfteren Beschwerden der Nachbarschaft wegen starker Lärmentwicklung, ausgelöst durch nächtliche Nutzungen, die nicht im Handlungsbedarf des Mieters standen gab.

 

Aus dem Gremium heraus wird angemerkt,

 

·           dass langfristig gesehen investiert werden müsse. Der Istzustand sei grenzwertig. Toiletten- und Duschanlage wäre wünschenswert. Herr Büschl antwortet, dass im Mietvertrag Reinigung und kleinere Instandsetzungsarbeiten     geregelt seien. Der Sanitärcontainer sei vorhanden und wurde noch nicht begutachtet. Die Verwaltung sehe einen Renovierungsrückstand. Es solle Klarheit geschaffen werden, wie langfristig gesehen mit dem Gebäude umzugehen sei. Frau OB Seidel ergänzt,   dass im Moment kein neues Nutzungskonzept vorliege. Die Nutzung sei mittels Mietvertrag geregelt und die Renovierung werde nicht umfangreich sein können.

 

·           vorgetragen, dass das Gebäude erhaltenswert sei. Eine Erweiterung sei wünschenswert, um das Gebäude für junge Menschen nutzbar zu machen. Frau OB Seidel antwortet, dass dieser Bereich als Spiel- und Grillplatz ausgewiesen sei und kein Veranstaltungsort sei. Auch würden die Nachbarn sehr sensibel auf eine intensivere, evtl. laute Nutzung reagieren.

 

·           darum gebeten, keine Ausweitung zu forcieren. Auf jeden Fall soll aber das Schießhaus benutzbar gehalten werden.