Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bedarf/Finanzierung/Maßnahmen zur Erweiterung bzw. Errichtung von Kindertagesstätten.

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2017   HFWA/009/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/012/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel berichtet einleitend dem Ausschuss zu diesem Thema, dass alle Kindergartenplätze für 2018 vergeben seien und scheinbar alle Bedarfe gedeckt werden konnten. Es gebe zwar noch eine Warteliste für ca. 100 Kinder, allerdings habe es nur eine einzige Nachfrage gegeben, die dann auch befriedigt werden konnte. Zukünftig sei allerdings ein Anstieg der Kinderzahl zu verzeichnen. Um Doppel- und Dreifachanmeldungen zu vermeiden sei die Anschaffung einer Anmeldesoftware in Auftrag gegeben. Die benötigte Software soll Anfang 2018 zur Verfügung stehen. Die Kosten würden sich auf ca. 20.000 € belaufen. Zudem strebe man die Schaffung eines einheitlichen Anmeldezeitraumes an. Um auch künftig ausreichend Kindergartenplätze anbieten zu können, wolle man zusätzliche Betreuungsangebote schaffen und dazu bauliche Maßnahmen ergreifen. Deshalb sei es besonders erfreulich, dass ein neues Investitionsprogramm vom Freistaat Bayern angeboten würde. Frau OB Seidel bittet Herrn Schwarzbeck um weitere Ausführungen. Er erläutert das neue Investitionsprogramm und die daraus resultierenden Nutzungsmöglichkeiten für die Stadt Ansbach:

 

            Im Gebiet der Stadt Ansbach waren bis einschl. des Kindergartenjahres 2016/2017 ausreichend Plätze in den vorhandenen Kindertagesstätten vorhanden. Zwischenzeitlich wird erkennbar, dass der Bedarf an Kindergarten- bzw. Krippenplätzen ansteigt. Die Bedarfsermittlung hat für das Kindergartenjahr 2018 folgendes Ergebnis ergeben:

 

a)         Im laufenden Kindergartenjahr sind alle Kindertagesstätten im Stadtgebiet voll belegt, etwa einhundert Kinder wurden in die Wartelisten aufgenommen. Allerdings hat sich aus diesen Wartelisten nur eine echte Nachfrage ergeben. Die Geburtenrate steigt in der Stadt Ansbach im Kindergartenjahr 2018 um ca. 10 %, 37 Kinder mehr als im Vorjahr werden somit einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Dieser Zuwachs ergibt sich vorwiegend in der Kernstadt, hinzu kommt ein Bedarf aufgrund der neuen Baugebiete in Höfstetten, Hennenbach und Obereichenbach. Die gesellschaftliche Entwicklung zeigt darüber hinaus, dass auch der Bedarf an Hortangeboten weiter steigen wird.

 

b)        Finanzierung von Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kindertagesstätten

 

Seit Ende August 2017 ist das neue Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ mit Richtlinien versehen. Das 4. Sonderinvestitionsprogramm setzt eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Bauinvestition nach Art. 10 des FAG i.V.m. der FAZR voraus. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Ausgaben. Gewährt wird diese Förderung nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz der nach Art. 10 FAG gewährt wird.

 

Für die Stadt Ansbach bedeutet dies, dass zwischen 75 - 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben einer Baumaßnahme für Kindertagesstätten staatlich gefördert wird. Gefördert wird dabei nicht nur eine eigene Baumaßnahme der Kommune, sondern auch Baukostenzuschüsse die für Baumaßnahmen freigemeinnütziger bzw. kirchlicher Träger gewährt werden. Anträge für das Sonderinvestitionsprogramm können bis zum 31.08.2019 gestellt werden. Die Investitionen müssen bis spätestens 30.06.2022 abgeschlossen sein.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass für Maßnahmen die aus dem Sonderinvestitionsprogramm förderfähig sind, eine Förderung i.H.v. 90 v.H. der förderfähigen Kosten gewährt wird. Die Kostenbeteiligung des jeweiligen freigemeinnützigen bzw. kirchlichen Trägers muss 10 v.H. zzgl. der nichtförderfähigen Kosten betragen. Nachdem sich die Kommune mit mindestens 10 v.H. an der Finanzierung beteiligen muss, bedeutet dies, eine erheblich geringere Belastung des Haushalts durch das ergänzende Sonderinvestitionsprogramm.

 

c)         Anstehende Maßnahmen bzw. beantragte Maßnahmen

 

Bei der Stadt Ansbach sind bisher für zwei Baumaßnahmen formlose Anträge eingegangen.

 

Eine der Maßnahmen ist die Generalsanierung des Kindergartens Christ-König durch die Kath. Kirchengemeinde. Kosten und technische Unterlagen für diese Maßnahme liegen noch nicht vor. Die Förderfähigkeit dient zur Sicherung der KiGa-Plätze und wurde mit der Regierung von Mittelfranken bereits abgesprochen. Nach den ersten Kostenschätzungen, aufgrund der Vorplanung, werden Gesamtkosten von annähernd 800.000,00 € für die Generalsanierung entstehen.

 

Im ersten Entwurf des Haushalts 2018 der Stadt Ansbach ist die Finanzierung eingeplant.

 

Am 20.09.2017 ging ein Schreiben des Ev.-Luth. Dekanat Ansbach für die Kirchengemeinde Schalkhausen ein, indem der Anbau von zwei Krippengruppen am Kindergarten Schalkhausen ins Gespräch gebracht wird. Seitens der Kirchengemeinde Schalkhausen wird beantragt, dass die Stadt Ansbach den Anbau von zwei Krippengruppen an das bestehende Gebäude, unter Ausnutzung aller aktuell zur Verfügung stehenden staatlichen und kommunalen Fördermöglichkeiten, unterstützt. Eine Bedarfsfeststellung durch die Kindergartenaufsicht der Stadt Ansbach ist noch nicht erfolgt.

 

Die Kita Schalkhausen wird seit Sommer 2016 als 4-gruppiger Kindergarten geführt. Eine Gruppe ist als sogenannte Notgruppe im Turnraum des Gebäudes untergebracht. Die zusätzliche Belegung des Turnraums soll in den nächsten Jahren vermieden werden, da für das Personal eine hohe Belastung entsteht. Seitens der Kirchenverwaltung wird erklärt, dass sich die Belegungssituation in den nächsten Jahren nicht entspannen wird, da entsprechende Voranmeldungen bei dem Kindergarten vorliegen.

 

Am Kinderhaus Kunterbunt (städtischer Kindergarten) wäre mit Einschränkungen eine Erweiterung im Bereich der bisherigen Außenhalle denkbar. Dabei stünde der mögliche Flächengewinn vergleichsweise hohem baulichen und damit finanziellem Aufwand gegenüber.

 

Für die nächsten Jahre wäre laut Baureferat ein eigenständiger KiGa‑Neubau neben der bestehenden Einrichtung in Pfaffengreuth möglich. Eine Erweiterung ist aufgrund der bereits zweimal erweiterten Einrichtung durch die bauliche Situation nicht mehr gegeben. Das benachbarte Grundstück ist im Eigentum der Stadt Ansbach. Für diesen Neubau wäre allerdings eine Änderung des B-Plans erforderlich.

 

Nach den Ausführungen von Herrn Schwarzbeck möchte Herr Dr. Kupser wissen, warum in Pfaffengreuth ein Neubau geplant sei und der Antrag von Brodswinden (Ausbau/Erweiterung) in den vorliegenden Plänen unberücksichtigt blieb.

 

Herr Schwarzbeck erklärt, dass der Antrag von Brodswinden vorhanden sei, jedoch derzeit mit Priorität 2 vermerkt wäre und somit auf der Negativliste stehen würde. Darüber hinaus hätte Herr Büschl (Bauamt) erst einmal alle schnell umsetzbaren Aus- und Neubauten von Kindergärten aufgelistet, denn es müssten in relativ kurzer Zeit (vorerst ohne Neuerwerb von Grundstücken) unter Ausnutzung des Investitionsprogramms geschaffen werden.

 

Herr Sauerhöfer berichtet, dass er sich den Kindergarten Schalkhausen näher ansehen konnte und dabei feststellen musste, dass dort dringend mehr Platz geschaffen werden müsse. Auch den Kiga in Pfaffengreuth würde er befürworten, wenn das Grundstück bereits vorhanden sei. Allgemein sei es wichtig, den genauen Bedarf zu kennen. Darüber hinaus würde er vorschlagen, Beitragszahlungen im Voraus bei der Anmeldung im Kindergarten von den Eltern zu verlangen, die später mit den Kindergartengebühren verrechnet werden könnten, um somit eine Doppelanmeldung zu vermeiden.

 

Herr Porzner befürwortet den Ausbau der Kindergartenplätze. Er bittet jedoch um genaue Klarheit durch Zahlen bzgl. des Bedarfs. Wissen möchte er noch, ob Pfaffengreuth ein städtischer Kindergarten werden solle.

 

Herr Schwarzbeck erklärt, dass der Kiga von der Stadt zwar gebaut werden solle, aber der Betreiber (Stadt oder Kirche) nicht feststehe.

 

Herr Hüttinger befürwortet den generellen Ausbau der Kindergartenplätze. Jedoch hält er Pfaffengreuth für kritisch hinsichtlich des Bedarf. Bedarfe erkenne er eher in Hennenbach, im Stadtzentrum, Höfstetten und Brodswinden. Bzgl. Brodswinden weist er darauf hin, dass ein einfacher Ausbau des dortigen Kindergartens möglich sei, da er persönlich bereits vor etlichen Jahren Vorarbeiten zu einer Erweiterung geleistet hätte, die einfach umzusetzen wären. Auch hätte sich damals die Firma Bosch bereit erklärt, sich finanziell am Ausbau des Kiga Brodswinden zu beteiligen. Deshalb solle man Brodswinden zusätzlich mit in die Überlegungen einbeziehen.

 

Herr Schildbach freut sich über diese Vorhaben und gibt noch zu bedenken, dass auch im Norden von Ansbach die Kinderzahl gestiegen sei. Durch den Ausbau der Kindergartenplätze könne den Eltern die Angst genommen werden, keinen Betreuungsplatz im Kiga zu erhalten. Somit wäre vielleicht in Zukunft die Problematik mit der Doppelanmeldung geringer.

 

Frau Dr. von Blohn bestätigt, dass auch ihrer Ansicht nach der Bedarf an Kindergartenplätzen stark gestiegen sei. Hinsichtlich der geplanten Ausbauten sei zu bemängeln, dass der Kindergarten Christ-König nur saniert, aber nicht erweitert werden soll, obwohl dort ein hoher Bedarf vorhanden wäre.

 

Herr Schwarzbeck gibt zu bedenken, dass im Kindergarten von Hennenbach auch viele Kinder betreut werden, die außerhalb von Ansbach wohnen würden. Dies sollte in Zukunft vielleicht geändert werden und zwar so, dass erst die Ansbacher Kinder untergebracht und dann die restlichen freien Plätze an Kinder von außerhalb zur Verfügung gestellt werden sollten.

Darüber hinaus sei es ratsam sich nicht ausschließlich auf Neubaugebiete zu fokussieren und dort Bedarfe ermitteln. Wie die Erfahrung gelehrt habe, gäbe es auch in „alten“ Wohngebieten plötzlich Generationswechsel und somit wieder viele Kinder, die Kindergartenplätze benötigen.

 

Bevor Frau OB Seidel zum Beschluss abstimmen lässt, bittet sie unter Zustimmung des Ausschusses, dass der Kiga Brodswinden mit in den Plänen aufgenommen und auf Umsetzbarkeit geprüft werden solle.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt

 

a)         mit der Kirchengemeinde Schalkhausen die Erweiterung des KiGa um mindestens eine Gruppe zu verhandeln. Förderzusage für 90 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten kann erteilt werden.

 

b)         näher zu prüfen, ob die Erweiterung des Kinderhauses Kunterbunt um eine KiGA‑Gruppe zeitnah möglich ist.

 

c)         am genannten Standort Pfaffengreuth eine B-Plan-Änderung vorzubereiten und eine Vorplanung zu erstellen.

 

d)         bei den HH-Beratungen am 23.11.2017 mögliche Ausgaben für 2018 zu benennen (mit Finanzierungsvorschlag)

 

Zusätzlich wird mit beschlossen, den Kindergarten Brodswinden in die Überlegungen bzgl. Ausbau von Kindergartenplätze mit aufzunehmen und die Möglichkeiten zu prüfen.