Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Bekanntgabe des Wegfalls der Geheimhaltung der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (§ 37 GeschOStR)

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2017   SR/009/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bei folgendem Beschluss sind die Gründe für die Geheimhaltung entfallen:

 

zu TOP 5.1 nö:.       Vergabe Festzeltbetriebe anlässlich Ansbacher Frühlingsfest und Kirchweih

 

Beschluss:

 

Der Betrieb des Festzelts anlässlich Ansbacher Frühlingsfest und Kirchweih wird für fünf Jahre, beginnend mit dem Jahr 2018, der Firma Festzelte Gschrey, Anita und Reinhard Gschrey, 92358 Seubersdorf, übertragen. Nach Ablauf der fünf Jahre verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Vertrag zum Festzeltbetrieb mit einem einmaligen Kündigungsrecht nach den ersten beiden Jahren auszuarbeiten. Oberbürgermeisterin Seidel wird zu dessen Unterzeichnung ermächtigt.