Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße und 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes
a) Bericht über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss zum Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan
c) Satzungsbeschluss zur 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 gem. § 10 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2017   SR/009/2017 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 3
Vorlage:  30/028/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl zeigt anhand von Folien die Änderung des Bebauungsplanes auf. In der Offenlegung seien keine Stellungnahmen eingegangen. Die Nachfrage, inwieweit ergänzender ausführlicher Sachvortrag gewünscht sei, wird allgemein verneint.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 4.10.2017:

 

1) Für das Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 23.02.2016 wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Dazu gilt die Begründung vom 23.05.2017.

Das Deckblatt Nr. 29 wird mit allen Verfahrensunterlagen der Regierung von Mittelfranken gem. § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt.

 

2) Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der Fassung vom 23.05.2017 wird gem. § 10 Abs. 1  BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 23.05.2017.