Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Verwaltungsgebäude Nürnberger Str. 32; Installation PV-Anlage; Vergabeermächtigung OB

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.10.2017   BA/009/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/038/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Hildner berichtet dem Gremium, das im Zuge der energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes die nachstehend beschriebenen Arbeiten vergeben werden müssen. Um die Vergabe zeitnah durchführen zu können, sei die Ermächtigung von Frau OB Seidel erforderlich.

 

Die Installation einer PV-Anlage auf dem flach geneigten Dach des Verwaltungsgebäudes Nürnberger Str. 32 wird beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe werden 10 Firmen eingeladen. Die Angebotsfrist begann am 18.09.2017 und endet mit dem Submissionstermin am 10.10.2017.

 

Der nächste BA-Termin ist auf den 27.11.2017 terminiert. Die Verwaltung strebt an, dass mit der Vorplanung und der Materialdisposition schnellstmöglich begonnen wird, um eine Fertigstellung der Anlage bereits Anfang 2018 realisieren zu können.

 

Der erzeugte Strom soll auch zum Eigenverbrauch genutzt werden.

Die Festpreisgarantie über eine Laufzeit von 20 Jahren beginnt im Jahr nach der Fertigstellung (Anmeldung), d.h. die Stadt Ansbach würde mit der nicht eingerechneten Anlaufzeit in 2018 nahezu über 21 Jahren eine definierte Einspeisevergütung für die nicht selbst verbrauchte Energie erhalten.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die Oberbürgermeisterin ermächtigt werden, die Vergabe der Photovoltaikanlage vorzunehmen.

 

In der Kostenberechnung / im Haushalt sind 175.000,- € eingestellt.

 

Aus dem Gremium heraus wird angemerkt, dass die Kostenberechnung sehr hoch erscheine. Derzeit kosten die Anlagen ca. 1.200 – 1.300,- €. Es wird deshalb um Beantwortung gebeten, wie sich das Preisgefüge gestalte. Herr Hildner führt aus, dass das Gerüst stehen bleibe. Die Anlage als solche wurde niedriger  ausgelegt und u.a. Überbauten, Verschwenkungen herausgenommen. Bei den Haushaltsanmeldungen war zudem nicht bekannt, ob beide Maßnahmen (energetische Sanierung und Photovoltaik) gleichzeitig laufen. Zudem sind die technischen Anforderungen an die geplante PV-Anlage höher dimensioniert als bei einem einfachen Gebäude. Die genannte Summe ist keine Berechnung, sondern beziffert den Betrag, der in den Haushalt eingestellt wurde.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss ermächtigt die Oberbürgermeisterin, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, den Auftrag für die Installation der Photovoltaikanlage auf dem Verwaltungsgebäude, Nürnberger Str. 32, auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.