Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 04.10.2017 BA/009/2017 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 12, Nein: 1 |
Vorlage: | 30/028/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 87 KB | ||
Abwaegungstabelle Lidl 22 KB |
Herr Wolter erläutert dem Gremium aufgrund nachstehender Sitzungsvorlage und einer dig. Präsentation das weitere Vorgehen:
Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 27.06.2017 fand in der Zeit vom 27.07.2017 bis einschließlich 28.08.2017 die Offenlegung der Planunterlagen statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.07.2017 zur Stellungnahme bis 31.08.2017 aufgefordert.
a) Bericht über
Offenlegung und Behördenbeteiligung
Im Rahmen der Offenlegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Folgende Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Einwand abgegeben:
· Regierung von Mittelfranken - höhere Landesplanungsbehörde - mit E-Mail vom 25.07.2017
· Main-Donau-Netzgesellschaft mit Schreiben vom 27.07.2017
· Stadtwerke Ansbach mit Schreiben vom 27.07.2017
· Handelsverband Bayern mit Schreiben vom 31.07.2017
· Seniorenbeirat mit Schreiben vom 01.08.2017
· Markt Lehrberg mit E-Mail vom 02.08.2017
· IHK Nürnberg für Mittelfranken mit E-Mail vom 02.08.2017
· Markt Lichtenau mit Schreiben vom 07.08.2017
· Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 23.08.2017
· Regionaler Planungsverband mit Schreiben vom 28.08.2017
Anregungen brachten vor:
· Deutsche Telekom Technik mit Schreiben vom 14.08.2017 / 21.08.2017
· awean mit Schreiben vom 28.08.2017
Die Anregungen werden in der beiliegenden Abwägungstabelle behandelt.
b)
Feststellungsbeschluss
Die im Rahmen der Offenlegung vorgebrachten Anregungen wirken sich nicht
auf die Darstellung des Flächennutzungsplanes aus.
Der Feststellungsbeschluss kann daher gefasst werden. Das Deckblatt zum
Flächennutzungsplan bedarf gem. § 6 BauGB der Genehmigung durch die Regierung
von Mittelfranken.
c) Satzungsbeschluss
Von den eingegangenen Stellungnahmen wird
Kenntnis genommen.
Der Bebauungsplan kann unverändert als
Satzung beschlossen werden.
Im Anschluss an den Sachvortrag wird aus dem
Gremium heraus festgestellt, dass, obwohl seinerzeit dem geplanten Vorhaben
zugestimmt wurde, eine nochmalige Zustimmung nicht erfolgen werde, da die damit
verbundene verstärkte Lärmbelästigung für
die Anwohner nicht vertretbar sei. Frau OB Seidel stellt klar, dass das
Verfahren mit Zustimmung des Gremiums begonnen wurde und demzufolge auch der
nächste Schritt getan werden müsse.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum folgendes zu beschließen:
1) Für das Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 23.02.2016 wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Dazu gilt die Begründung vom 23.05.2017.
Das Deckblatt Nr. 29 wird mit allen Verfahrensunterlagen der Regierung von Mittelfranken gem. § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt.
2) Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der Fassung vom 23.05.2017 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 23.05.2017.