Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Änderung der Richtlinien der Stadt Ansbach für ein Fassaden- und Gestaltungsprogramm in Sanierungsgebieten

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.10.2017   BA/009/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/027/2017 

Herr Wolter legt dem Gremium dar, dass die Änderung der Richtlinien geboten sei, da innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren etwa 2/3 der Fördermittel abgerufen wurden und die ausschließliche Förderung von Fassadeninstandsetzungen und Dacheindeckungen nicht zielführend  sei. Durch die in der Sitzungsvorlage vorgeschlagene Änderung der Richtlinie könnten wesentlich mehr Gebäude gefördert werden. Zudem solle die Fassadensanierung nicht mehr mit der Erneuerung der Fenster kombiniert werden.

 

Ein wichtiger Beitrag zu einem positiven Stadtbild sind intakte und ansprechend gestaltete Fassaden an Baudenkmalen und stadtbildprägenden Gebäuden. Die Stadt Ansbach legte deshalb bereits seit vielen Jahren ein eigenes Förderprogramm für die innerstädtischen Sanierungsgebiete auf. Da  das städtische Fassadenprogramm in den letzten Jahren jedoch in zunehmend geringerem Umfang in Anspruch genommen wurde, war eine Überarbeitung der Richtlinien geboten, um diese der Nachfragesituation anzupassen.

Die letzte Überarbeitung wurde im Jahr 2001 vorgenommen.

 

Ein wesentlicher Unterschied zur geltenden Fassung liegt in der Erweiterung der förderfähigen Maßnahmen. Neben der Schaffung von barrierefreien Zugängen wurden u. a. auch Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von historischen, fassadengliedernden Baudetails mit aufgenommen. Auch hat sich die in der Vergangenheit praktizierte Vorgehensweise, dass eine Förderung ausschließlich für Fassadeninstandsetzungen und Dacheindeckungen nicht möglich ist, als nicht praktikabel und damit sanierungsbehindernd erwiesen. Das Fassadenprogramm wurde in den Jahren 2012 bis 2016 mit Mitteln i.H. von 150.000,-- € ausgestattet. Davon wurden im gleichen Zeitraum insgesamt 105.491,-- € bewilligt.

 

Der genaue Wortlaut ist den als Anlage beigefügten Richtlinien mit rot markierten Änderungen zu entnehmen. Die Änderungen sind mit der Regierung von Mittelfranken als Zuwendungsgeber abgestimmt.

 

Aus dem Gremium heraus wird nachgefragt, wieviel Maßnahmen innerhalb des 4-Jahres-Zeitraumes gefördert wurden.

 

Herr Wolter antwortet, dass in dem benannten 4-Jahres-Zeitraum gefördert wurden:

 

2012: 1 Maßnahme ı 2013: 5 Maßnahmen ı 2014: 4 Maßnahmen ı

2015: 8 Maßnahmen ı 2016: 5 Maßnahmen.

 

Frau OB Seidel weist im Verlauf der Diskussion darauf hin, dass durch die Änderung der Richtlinien eine Öffnung für Barrierefreiheit im Zugang zu denkmalgeschützten Gebäuden geschaffen werde.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum, dem vorgelegten Änderungsentwurf der Richtlinien der Stadt Ansbach für ein Fassaden- und Gestaltungsprogramm in Sanierungsgebieten zuzustimmen.