Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.09.2017 SPA/004/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 53/010/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 137 KB |
Frau OB Seidel führt
aus, dass der Sachverhalt zu diesem Tagesordnungspunkt in der letzten
Sportausschusssitzung bereits vorgetragen wurde und einzelne Möglichkeiten
einer eventuellen Förderung bzw. Bezuschussung von Seiten des BLSV und der
Stadt Ansbach dargelegt wurden. Sie bittet Herrn Tax den aktuellen Sachstand
mitzuteilen.
Herr Tax erläutert
zusammenfassend folgenden Sachverhalt:
Der TSV Elpersdorf hat
im Juli 2017 eine Kostenübernahme für die Erneuerung der Flutlichtanlage auf
dem städtischen Platz beantragt. Der TSV Elpersdorf legte dabei nachvollziehbar
dar, dass der Ersatz durch LED-Leuchten die wirtschaftlichste Lösung ist und es
für die bestehende Anlage keine Ersatzteile mehr gibt. Ferner kann unter den
aktuellen Bedingungen kein geregelter Trainingsbetrieb in den Abendstunden
stattfinden. Diese Problematik verschärft sich lt. dem TSV Elpersdorf im Laufe
des Winters, weshalb bereits neue Leuchtmittel in Absprache mit dem Sportamt
bestellt wurden. Der Bayerische Landessportverband (BLSV) hat eine Förderung abgelehnt.
In dem Eingemeindungsvertrag heißt es „die Stadt unterstützt den weiteren
Ausbau des gemeindlichen Sportplatzes“. Hieraus kann jedoch kein konkreter
Anspruch zur Übernahme der gesamten Kosten abgeleitet werden kann.
Wie bereits in der
Sportausschusssitzung im Juli angekündigt, wurde deshalb eine zu den
Sportförderrichtlinien ergänzende Richtlinie vorformuliert, die ausschließlich
die Erneuerung von Flutlichtanlagen regelt. Diese soll der Gleichbehandlung
aller Vereine dienen und keinen Verein aufgrund seiner rechtlichen
Nutzungsverhältnisse der Sportanlage schlechter stellen. Dieser Richtlinie
schließt sich der Stadtverband für Sport an und empfiehlt bei einer Förderung
der Erneuerung der Flutlichtanlagen nach dieser zu verfahren.
Mittels kurzer Präsentation stellt Herr Tax die üblichen Fördersätze des BLSV sowie der Stadt Ansbach vor. Demnach unterscheidet der BLSV zwischen einem Kleinantrag und einem Regelantrag. Ein Kleinantrag behandelt ein Maßnahmenvolumen zwischen 10.000 und 250.000 Euro. In diesem Rahmen bewegen sich auch die Kosten für Flutlichtsanierungen. Im Falle einer Förderung durch den BLSV werden Maßnahmen über 10.000 Euro Volumen pauschal mit 20% bezuschusst, bei Maßnahmen unter 10.000 Euro wird grundsätzlich keine Förderung gewährt. Der Unterschied zum Regelantrag liegt lediglich darin, dass zusätzlich ein Darlehen in Höhe von 10 % mitgewährt wird. Die Stadt schließt sich der Förderung bei Sanierungsmaßnahmen nach ihren Richtlinien mit zusätzlich 15% an. Wenn nun ein Verein aufgrund der rechtlichen Nutzungsverhältnisse keine Förderung des BLSV erhält, so soll es möglich sein den Verein mit bis zu 35% aus städtischen Mitteln zu unterstützen um den Ausfall der 20% des BLSV zu kompensieren. Vorrangig gelten jedoch weiterhin die Bestimmungen des BLSV oder anderer Träger. Diese sind zunächst zu beantragen und wie bisher mit dem Sportamt abzustimmen.
Ferner können bei
rechtzeitiger Antragstellung weitere Fördermittel i.H.v. 30 % über den Projektträger Jülich gesichert
werden. Diese sind mit den Förderungen des BLSV und der Stadt kumulierbar. Im
Falle des TSV Elpersdorf war eine Inanspruchnahme dieser Fördermittel jedoch
aufgrund einer Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten nicht mehr möglich.
Herr Tax erklärt abschließend,
dass sich der Stadtverband aufgrund der besonderen Umstände
(Eingemeindungsvertrag, Dringlichkeit) dafür ausgesprochen habe, dem TSV
Elpersdorf einmalig eine Bezuschussung von 50% (i.H.v. max. 10.500 Euro) zu gewähren und künftig die Instandsetzung
von Flutlichtanlagen anhand der nachfolgend vorgeschlagenen Richtlinie mit bis
zu 35% zu unterstützen. Die Richtlinie soll ergänzend zu den
Sportförderrichtlinien gelten und ausnahmslos die Instandsetzung von
Flutlichtanlagen regeln:
Richtlinie zur Unterstützung städtischer
Vereine bei Sanierung bestehender Flutlichtanlagen
1. Grundsätzlich gelten die Richtlinien der
Stadt Ansbach zur Förderung der Ansbacher Sportvereine vom 2.12.1986, zuletzt
geändert am 11.1.2007
2. Werden die Voraussetzungen für eine Förderung des BLSV aufgrund
der Eigentumsverhältnisse nicht erfüllt, übernimmt die Stadt unter
Berücksichtigung eventueller anderer Zuschüsse bis zu 35% der nach den
Richtlinien des BLSV dem Grunde nach zu berücksichtigenden Kosten
beziehungsweise in Höhe von 15% bei positivem Bescheid des BLSV.
3. Die Richtlinie gilt ausschließlich für die
Instandsetzung von Flutlichtanlagen auf Außensportplätzen
Frau OB Seidel schlägt vor, sowohl der Richtlinie zur Unterstützung städtischer Vereine bei der Sanierung bestehender Flutlichtanlagen als auch der vom Stadtverband für Sport vorgeschlagenen Förderung bezüglich der Sanierung der Flutlichtanlage des TSV Elpersdorf zuzustimmen.
Herr Stephan führt aus, seiner Meinung nach müsse über die beiden Punkte separat abgestimmt werden, da sie nicht miteinander in Verbindung stünden. Er nimmt Bezug auf Punkt 3 der Richtlinie und möchte, dass das Wort „Außensportplätze“ auf „Sportplätze“ geändert werde, damit die Richtlinie auf allen Sportplätzen Anwendung findet.
In diesem Zusammenhang möchte Herr Stephan wissen, wie sich die Stadt zum Beispiel beim „Tennenplatz“ verhalte, falls die bestehende Flutlichtanlage kaputt gehe. Dies ist zwar ein städtischer Platz, Nutzer sei allerdings der TSV Ansbach. Wenn die Richtlinie wie vorgeschlagen gefasst werde, würde sie auch auf den Tennenplatz zutreffen.
Sportkoordinator Tax erklärt, dass im Falle des Tennenplatzes wieder andere Nutzungsverhältnisse zu Grunde liegen, die eine eindeutigere Zuordnung zulassen.
Frau OB Seidel antwortet, der Verwaltung sei bekannt, dass es sich um zwei voneinander unabhängige Punkte handelt. Wenn gewünscht, könne gerne auch einzeln abgestimmt werden. Der Wunsch wird vom Ausschuss nicht geäußert.
Herr Hayduk erklärt, die vorgeschlagene Richtlinie sei eine allgemeine Richtlinie für die Förderung der bestehenden Flutlichtanlagen der städtischen Sportvereine. Die Stadt Ansbach saniere den Tennenplatz und stelle ihn den städtischen Vereinen zur Verfügung bzw. verpachte ihn weiter. Für den Wasserverbrauch erhalte der TSV eine Entschädigung von Seiten der Stadt Ansbach.
Abschließend teilt Herr Hayduk mit, dass er von Frau Weinberg-Jeremias gebeten wurde, den Mitgliedern des Sportausschusses auszurichten, dass die Linke beiden Anträgen ausdrücklich zustimme.
Der Sportausschuss beschließt, dem Vorschlag des Stadtverbandes zu folgen und die Sportförderrichtlinien um die Erweiterung auf Flutlichtanlagen wie vorgeschlagen zu ergänzen und den TSV Elpersdorf einmalig mit 50% (max. 10.500 €) zu unterstützen.