Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Neufassung der Regelungen zur Bereitschaftspflege in Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.10.2017   JHA/003/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/018/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Freitag verweist auf die Sitzungsvorlagen, die den Ausschussmitglieder mit der Einladung zugegangen sind. Sie erläutert kurz TOP 3 und TOP 4.

 

Zu TOP 3 führt sie weiter aus, dass im Stadtgebiet Ansbach aktuell zwei Bereitschaftspflegestellen vorhanden sind. Als Entschädigung für ihre Dienste erhalten die beiden Bereitschaftspflegestellen derzeit eine monatliche Bereitschaftspauschale i.H.v. 80,00 €, die sich aus einem Grundbetrag von 54,00 € und einem zusätzlichen Betrag von 26,00 € zusammensetzt. Der Betrag i.H.v. 80,00 € wird seit 01.01.2006 gewährt und sollte daher dringend aktualisiert und angepasst werden. Eine Erhöhung auf monatlich pauschal 100,00 € wird als angemessen betrachtet und liegt im Bereich dessen, was auch andere Jugendhilfeträger leisten. Dies könnte als Anreiz für die Akquirierung weiterer Bereitschaftspflegestellen dienen.

 

Das Gleiche gilt auch für die Neufassung der Regelungen zur Vollzeitpflege in Ansbach (siehe TOP 4). Auch hier handelt es sich lediglich um kleine Erhöhungen der Beträge

 

Frau Freitag betont, dass es langfristig nicht abzuschätzen ist, wie ausbaufähig der Bereich Vollzeitpflege sein wird.

 

Herr Bürgermeister Deffner appelliert an die Ausschussmitglieder beiden Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.

 

Frau Frauenschläger möchte wissen, ob sich die neuen Beträge der Stadt Ansbach mit den Beträgen des Landkreises Ansbach decken und was an Werbemitteln eingesetzt wird, um neue Pflegeeltern zu gewinnen.

 

Frau Freitag bestätigt, dass im Landkreis Ansbach die gleichen Beträge wie in der Stadt Ansbach gelten. Des weiteren führt sie aus, dass die zuständige Kollegin im Pflegekinderfachdienst auch noch für einen halben Bezirk in der Bezirkssozialarbeit zuständig ist und es von daher zeitlich sehr schwierig ist, aufwendige Werbemaßnahmen zu betreiben.

 

Auf Nachfrage von Frau Frauenschläger teilt Frau Freitag mit, dass derzeit eigentlich nur „Mund zu Mund-Propaganda“ betrieben wird.

 

Frau Rosenberger führt weiter aus, dass bisher durchgeführte Werbemaßnahmen (z.B. Sommerfest, Radioaufruf Antenne Bayern, Kirchenblatt etc.), sehr wenig Zulauf (lediglich 1 Pflegefamilie) an neuen Bereitschaftspflegefamilien/Vollzeitpflegefamilien gebracht haben. Es ist sehr schwierig Familien anzusprechen und zu motivieren die anspruchsvolle Aufgabe einer Bereitschaftspflege oder Vollzeitpflege zu übernehmen. Der Bedarf an neuen Pflegefamilie ist grundsätzlich sehr hoch.

 

Frau Frauenschläger appelliert an Herrn Bürgermeister Deffner eine professionelle  Werbeaktion zu starten, um die Gewinnung von Pflegeeltern voranzutreiben.

 

Herr Bürgermeister Deffner nimmt den Appell zur Kenntnis. Er hat großen Respekt vor den Aufgaben, die eine Pflegeperson leisten muss.


Beschluss:

 

Das Amt für Familie, Jugend, Senioren und Integration der Stadt Ansbach gewährt ab 01.01.2018 eine Bereitschaftspauschale i.H.v. 100,00 € monatlich. Die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege werden übernommen, so dass den Bereitschaftspflegestellen als Entschädigung für Unterhalt und erhöhten Erziehungsaufwand bis zum 28. Aufenthaltstag ein täglicher Betrag i.H.v. 30% des aktuellen Erziehungsbeitrages gewährt werden kann und ab dem 29. Aufenthaltstag der empfohlene Satz der laufenden Geldleistung für Vollzeitpflege.