Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Behandlung des Antrags „Flächenverbrauch in Ansbach“ der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.09.2017   UA/003/2017 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  30/026/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Der Referent Herr Büschl informiert die Ausschussmitglieder über den Flächenverbrauch in Ansbach.

 

Herr Büschl verweist hierbei auf die umfangreiche Sitzungsvorlage und zeigt in diesem Zusammenhang anhand von Tabellen und Diagrammen auf, wie sich der Flächenverbrauch in der Stadt Ansbach in den letzten 20 Jahren entwickelt hat.

 

Die Stadt Ansbach hat demnach eine Gebietsfläche von 9.991 ha. Im Erfassungszeitraum von 2000-2013 hat die „Gebäude- und Freifläche“ um 274 ha (24,4%) zugenommen.

 

Zur „Gebäude- und Freifläche“ gehören hierbei Flächen mit Gebäuden, sowie unbebaute Flächen, die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unbebauten Flächen zählen Hofräume, Vor- und Hausgärten, Lagerplätze, Grünflächen, Spielplätze, Stellplätze, Zufahrten und ähnliche Flächen, es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach Ihrer tatsächlichen Nutzung ausgewiesen sind.

 

Bei den Erholungsflächen ist eine Abnahme von 7 ha (7,4 %) zu verzeichnen. Die Erholungsfläche umfasst unbebaute Flächen für Sport, Erholung, Tiere oder Pflanzen. Hierzu gehören u. a. Grünanlagen, einschließlich Parks, Schrebergärten, Sportflächen und Campingplätze.

 

Die Verkehrsfläche weist eine Zunahme von 31 ha (3,8 %) auf, was hieße, dass pro Jahr ca. 2 ha versiegelt werde.

 

Weiter veranschaulicht Herr Büschl die Flächenerhebung im Zeitraum von 1980-2014 anhand von Daten des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung. Hinsichtlich der Gebäude- und Freifläche werde eine Zunahme von 321 ha verzeichnet. Ebenso werde im Erfassungszeitraum bezüglich der Verkehrsfläche eine Zunahme von 165 ha aufgezeigt. Positiv hervorzuheben sei, dass in den Jahren 2004-2014 eine Abnahme von 37 ha stattgefunden habe. Insgesamt habe man im Zeitraum von 34 Jahren eine Versiegelungsfläche in der Stadt Ansbach von 570 ha aufzuweisen.

 

Des Weiteren zeigt Herr Büschl die Baulücken, welches nach Stand September 2016 399 Einzelgrundstücke seien, innerhalb der Stadt und den einzelnen Ortsteilen auf. Diese Baugrundstücke seien überwiegend bereits erschlossen, jedoch nicht auf dem Markt verfügbar, da sie sich in privater Hand befinden.

Dadurch gestalte sich die Nachverdichtung z. B. in Schalkhausen, Elpersdorf, Pfaffengreuth unter anderem sehr schwierig.

 

Herr Stadtrat Hillermeier bestätigt, dass die Baugrundstücke, welche sich im Privatvermögen befänden, derzeit nicht am Markt erhältlich seien.

 

Herr Büschl führt an, dass auf dem Grundstücksmarkt, derzeit sehr hohe Preise verlangt werden, da durch die Bankenkrise derzeit kaum Grundstücksverkäufe von Privat zu Stande kommen. Die Stadt Ansbach sei ständig bemüht Baugrundstücke zu erwerben, um die Nachfrage zu befriedigen.

 

 

Anhand von zwei Schaubildern veranschaulicht Herr Büschl, welche Potentiale und Lückenschlüsse der Flächennutzungsplan der Stadt Ansbach beinhaltet. Das Potential bei Wohnbaufläche würde bei ca. 120 ha liegen, an Gewerbefläche ca. 60 ha und für Lückenschluss in Gewerbegebieten würden nochmals 1,8 ha ausgewiesen sein.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel bekräftigt, dass mit sehr großen Bemühungen und viel Zeitaufwand die Angelegenheit verfolgt wird.

 

Herr Büschl zeigt anhand einer Tabelle die Versiegelung Ansbachs im Vergleich mit anderen bayerischen Kommunen (Hof, Schwabach, Amberg) mit ähnlicher Einwohnerzahl auf.

Der Referent führt aus, dass diese Zahlen auch den Flugplatz in Katterbach und die Autobahn beinhalten. Stellt man dem hohen Versiegelungsgrad von 50,2 % die Gebietsfläche von 9.991 ha gegenüber befindet sich die Stadt Ansbach mit diesen Kommunen auf Augenhöhe.

 

Als Gegenmaßnahme gab es in den letzten acht Jahren eine konsequente Fokussierung der Stadtentwicklung auf Gebiete der Innenentwicklung, also der Aktivierung von untergenutzten Flächen. Positive Trends gestützt von der Niedrigzinsphase sind bereits auf dem Gelände des „Grauen Wolf“, dem Hürner- und Hofbräugelände, sowie dem Wilisch-Areal zu verzeichnen.

 

 

Weitere Potentiale stehen nach Angabe des Referenten auf den folgenden Flächen zur Verfügung:

 

           ehem. Kohlenlagerplatz

           Messegelände

           ehem. Milchhof-Areal

           früheres OSA-Druckerei-Gelände

           ehem. Schlachthof

           Barton-Baracks

 

Herr Büschl weist jedoch darauf hin, dass beim Bau auf der „Grünen Wiese“ oftmals weniger Widerstand besteht, als bei innerstädtischen Baumaßnahmen. Bei Baugebietsausweisungen werde auf Siedlungsnähe geachtet (z. B. Höfstetten, Hennenbach) um eine Reduzierung von Fahrten und Pendlern zu erreichen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel bekräftigt, dass viele Baugrundstücke in privater Hand seien, und diese durch die aktuelle Zinslage nicht aktivierbar seien.

 

Der Referent Herr Büschl verweist zum Ende seiner Präsentation auch auf die durch die Stadt nach Abbruch der Schule möglichen Bauplätze an der Schule Obereichenbach (15 Bauplätze) und im Stadtteil Meinhardswinden im Baugebiet Brechhausäcker (26 Bauplätze), welche in Privateigentum für Einfamilien- und Doppelhäuser vorgesehen sind.

 

 

Frau Stadträtin Krettinger bedankt sich für die ausführliche Beantwortung der Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie erinnert daran, dass die Ressource „Boden“ endlich ist. Frau Krettinger findet die Darstellung der Baulücken im Stadtgebiet interessant, da dies darauf hinweist, dass eine stärkere Innenraum-Nutzung möglich wäre. Sie fordert, dass das Anbindegebot stärker verfolgt werden sollte um der Zersiedelung entgegen zu wirken. Die guten Vergleichszahlen gegenüber anderen Kommunen sollten noch verbessert werden. Sie bestärkt eine kritischere Betrachtung auf Fachebene im Bereich Siedlungs- und Gewerbeflächen, damit mit der Fläche sparsamer umgegangen werden kann. Hier sollte zudem die integrierte Stadtentwicklung vorangetrieben werden. Auch sollte eine kompaktere Bauform gegenüber der Flächenbauweise (einstöckig und viele Parkplätze) vorgezogen werden. Sie verweist auf das Volksbegehren  von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass der Flächenfraß gedrosselt werden sollte um die Ressource „Boden“ zu stärken, und wünscht sich Beistand aus der Landwirtschaft und dem Bauernverband.

 

Herr Stadtrat Hüttinger hält es für eine Grundsatzfrage ob der Mensch mit Stadt und Land sinnvoll umgeht. Er empfindet den Landverbrauch als zu hoch. Er ist der Meinung, dass die Stadt Ansbach beim Flächenverbrauch an ihre Grenzen geraten ist und wenig bis keine Gewerbeflächen mehr verträgt, welches die Veränderung in der Statistik belegt. Es sollte seiner Ansicht nach eine Umnutzung stattfinden. Es müsse der Zerstörung von Natur, Bäumen und Hecken, sowie der intensiven Nutzung von Wiesen Einhalt geboten werden. Der Mensch sollte vielmehr im Einklang der Natur leben. Die Abnahme in Art und Anzahl von Insekten und Vögeln führt er auf den Klimawandel der letzten 20 – 30 Jahre zurück. Die Stadt Ansbach sollte verstärkt Landschaftsschutzgebiete ausweisen, um den Flächenverbrauch zu regulieren.

 

Herr Stadtrat Forstmeier hofft, dass es durch das Volksbegehren zu einer Anpassung kommen könnte. Er belegt mit verschiedensten Zahlen, dass der Flächenverbrauch in der Stadt Ansbach sich im Grenzbereich befindet. In Zukunft sollte die Biodiversität stärker berücksichtigt werden. Das Volksbegehren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte hierfür den ersten Schritt bilden, denn Fläche ist nicht vermehrbar.

 

Frau Stadträtin Krettinger bekräftigt, dass der Flächenverbrauch ein Raub der Lebensgrundlage sei. Bei Ausweisung von Gewerbeflächen sollte mehr Augenmerk auf Bindung von Arbeitsplätzen gelegt sein.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel führt an, dass das Vorgehen der Stadt Ansbach diese Thematik beinhaltet. Bei Kaufinteresse wird generell die vorgesehene Fläche im Vergleich zu den Arbeitsplätzen gesetzt. Sollte dies bei städtischen Grundstücken nicht im Einklang sein, wird von einem Verkauf der Fläche abgesehen. Bei privaten Grundstücken, hat die Stadt Ansbach jedoch keinen Einfluss darauf.

 

Der Sachverständige vom Bauernverband, Herr Knörr, informiert, dass immer mehr Acker zu Bauland umgewandelt wird, welches er an mehreren Beispielen im nordöstlichen Stadtgebiet belegte. Auch wäre seiner Meinung nach das Gebiet in der Galgenmühle bereits in den 70er Jahren bebaut worden, wenn dort sich nicht eine Panzerstraße befunden hätte. Er insistiert, um den Flächenfraß und die Versiegelung einzugrenzen, dass die Umgehungsstraße von Katterbach „kein Mensch“ brauche, sollte diese zum Bau kommen.  

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel bestätigt, dass diese wohl nicht gebaut werde.

 

Herr Knörr, wies außerdem auf den verstärkten Verkehrsfluss hin, wenn es viele Pendler gibt.

 

Herr Stadtrat Sauerhöfer führt an, dass Kinder und Enkel nur im Stadtgebiet bleiben würden, wenn diese auch hier bauen können. Sollten diese dann in Randgemeinden bauen, da die Stadt Ansbach ihre Flächenversiegelung in Grenzen hält, wirft das die Frage auf, was mit den Verkehrsströmen und der Luftverschmutzung durch die Pendler sei.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel bekräftigt, dass mit der Ressource „Fläche“ in der Stadt Ansbach vorsichtig umgegangen werde. Es wird mit Blick auf die Flächenausgewogenheit, die Entwicklung von Baulücken im Innenbereich vorangetrieben. Jedoch sollte bedacht werden, dass Ansbach keine „Insel“ sei und moderates Wachstum unumgänglich ist. Alle sollten zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Ressource Fläche beitragen.

 

Herr Stadtrat Forstmeier erklärt, dass das Volksbegehren ganz Bayern betrifft und keine „Rosinenpickerei“ betrieben werden solle.

 

Der Referent Herr Büschl betont, dass in den letzten 10-13 Jahren für manches Gewerbegebiet der Flächennutzungsplan aufgeweicht wurde. Es führe jedoch zu einer Positionsschwächung und die umliegenden Gemeinden (z. B. Sachsen, Lehrberg, Burgoberbach) würden sich freuen, wenn die Stadt Ansbach keine entsprechenden Flächen vorweisen könne.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel führt an, dass ein entsprechender Austausch im regionalen Planungsverband eingeleitet werden könne, jedoch sei die Haltung anderer Kommunen auf das eigene Wachstum ausgerichtet. Nochmals sei hervorzuheben, dass Ansbach keine Insel ist.

 

Frau Stadträtin Krettinger plädiert nochmals, den Flächenverbrauch zu drosseln, die Ressource „Boden“ bewusster einzusetzen und detailliertere Überlegungen beim Verbrauch anzustellen.