Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.09.2017   UA/003/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgaben

 

 

a) Amphibienwanderung 2017

 

Herr Brenner gibt zur Amphibienwanderung folgendes bekannt:

 

Im Stadtgebiet Ansbach seien in vier Gebieten Schutzaktionen durchgeführt worden. Über den 6-wöchigen Aktionszeitraum von Anfang März bis Mitte April wurden im Silberbachtal, Geisengrund, Strüther Berg und dem Brücklesweiher Schutzzäune  errichtet. Neu wurde vom Bund Naturschutz eine Schutzaktion an der St 2246, westlich von Schalkhausen betreut.

 

Herr Brenner bedankt sich bei allen ehrenamtlich Aktiven für die Betreuung, sowie dem Betriebsamt der Stadt Ansbach und dem staatlichen Bauamt für den Auf- und Abbau der Zäune. Erfreulich sei gewesen, dass es zu keinen Unfällen zwischen den Helfern und den Verkehrsteilnehmern gekommen sei.

 

Für das Jahr 2017 wurde ein gutes Gesamtergebnis mit 12.120 geretteten Amphibien erreicht.

 

Die Aufteilung des Gesamtergebnisses setzt sich wie folgt zusammen:

 

                     Silberbachtal  Brücklesweiher   Strüther Berg   Geisengrund         Gesamt

 

Erdkröte                         6.015                     87                   430                1.897              8.429

Grasfrosch                         17                     13                      51                        2                   83

Wasserfrosch                       6                        7                        1                                             14

Laubfrosch                           1                                                 3                                                4

Bergmolch                    1.075                     10                      10                   131              1.226

Teichmolch                   2.293                                                41                      30              2.364

 

Gesamt 2017                9.407                   117                   536                2.060            12.120

 

vgl. Gesamt 2016      11.316                   179                   298                1.259            13.052

 

Es ist weiter eine deutliche Abnahme der Amphibien am Brücklesweiher zu verzeichnen. Dies ist unter Umständen auch auf den Fischbesatz zurück zu führen. Das Umweltamt wird den möglichen Ursachen für die Abnahme weiter nachgehen.

 

Besonders hervorzuheben sei, dass durch den Rücklaufzaun am Strüther Berg 136 Erdkröten gerettet werden konnten. Die in Massen auftretenden Erdkröten/Hüpferlinge hatte eine Straßensperrung an sechs Tagen im Juni am Scheerweiher zur Folge. Hier wurden über 1000 Tiere gezählt.

 

 

                                   

b)   Luftgütemessstation

 

 

Herr Brenner gab bekannt, dass die Messeinrichtungen an der Luftgütemessstation (Residenzstraße), welche seit einem Jahr das Landesamt für Umwelt als Pilotanlage betreibt, noch dieses Jahr in eine dauerhafte Messstelle überführt werden sollen. Hier werde der luftgetragene Eintrag persistenter Schadstoffe in Ökosysteme mit Hilfe von Bioindikatoren (Weidelgras) untersucht.

 

Außerdem teilte das Landesamt für Umwelt (LfU) dem Umweltamt der Stadt Ansbach am 23.08.2017 mit, dass ab 2018 keine Schwefeloxidmessungen (SO2) mehr erfolgen werde. Hierfür wurden folgende Gründe angeführt:

 

           keine Überschreitung der Grenzwerte in den vergangenen vier Jahren

           Langzeitverläufe zeigen die dauerhafte Abnahme der SO2–Konzentration

           Messwerte aktuell häufig unter der Nachweisgrenze

           keine Messverpflichtung mehr nach der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

 

Vom Sachstandsbericht wird Kenntnis genommen

 

 

 

Anfragen

 

a) BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – Beckenweiher- Sachstand Wassereinleitung und  

      weitere Entwicklung

 

Thema: Beckenweiher – Sachstand Wassereinleitung und weitere Entwicklung

 

Herr Büschl erklärt, dass in der Bauausschusssitzung am 06. März 2017 die Baumaßnahme „Beckenweiher“ detailliert vorgestellt, besprochen und beschlossen wurde.

Da sich der Beckenweiher derzeit in kommunaler Hand befände, sei der Zu- und Ablauf gesichert. Ferner informiert Herr Büschl, dass der Beckenweiher als Kleindeichanlage geführt werde, da die Dammhöhe bis zu ca. 4 m betrage. Aus diesem Grund handelt es sich beim Beckenweiher um eine kleine Talsperre nach DWA-Merkblatt 522. Um die Bewirtschaftung und den Ablauf des Beckenweihers auch zukünftig zu sichern, sollen nun zwei Bauwerke errichtet werden. Die geregelte Ableitung wird durch den Bau eines Mönches gewährleistet, welcher durch eine Verrohrung in das Brandbächlein entwässert werde. Desweitern wird eine Dammscharte für die gezielte Notentlastung bei einem Starkregenereignis geschaffen. Durch die planmäßige Entwässerung einer Fläche von ca. 3.000 m² (Finanzcampus Wohnheim) werde sich eine Verbesserung der Wassermenge einstellen und dem Trockenfall vorgebeugt.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel, lobt die gute Zusammenarbeit von Wasserwirtschaftsamt, der Bayerischen Staatsregierung und der Stadt Ansbach bei diesem Bauvorhaben.

 

Frau Stadträtin Krettinger begrüßt die Maßnahme, da Sie wisse, dass der Beckenweiher bereits mehrere Male wasserfrei gewesen sei. Außerdem erkundigt sie sich, ob es richtig wäre, dass es nur Bewuchs am Damm geben solle und nicht im Weiher.

 

Der Referent erläutert, dass für den Hochwasserschutz ein geregelter Überlauf geschaffen werden müsse, welcher nicht bewachsen sein dürfe. Da das Bauwerk, jedoch über 200 Jahre alt sei und aus der Markgrafenzeit stamme, sei dies nicht um den gesamten Beckenweiher machbar und es werde in den Bestand nicht maßgebend eingegriffen. Die Gewässersicherheit solle trotzdem gewährleistet sein.

 

Herr Stadtrat Müller regte an, dass es sinnvoll wäre, wenn auch die Staatsforsten den Mönch am obersten Kästlesweiher ertüchtigen würden.

 

Herr Stadtrat Hüttinger fragte an, ob die bestehenden Bäume am Beckenweiher im Bestand blieben oder auch hier Wuchs entfernt werden würde.

 

Herr Büschl zeigt auf, dass für die Durchführung der Baumaßnahme auch Bäume entfernt werden müssen, wo unvermeidlich. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt, gehe auf den betroffenen Flächen aber sehr umsichtig vor.

 

 

b)

 

Herr Stadtrat Fabi besuchte die Veranstaltung „Bier & Brodworschd von do“ und stellte fest, dass wiederum Plastikbesteck für Speisen ausgeben worden sei.

 

Herr Stadtrat Hüttinger forderte in solchen Fällen auf, dass hier ein Bußgeld verhängt werden solle, da es sich um einen Verstoß nach der Abfallwirtschaftssatzung handle.

 

 

c)

 

Herr Stadtrat Forstmeier würde gerne Informationen über die Stickoxid-Belastung in Ansbach aufgezeigt bekommen.

 

Herr Brenner, Leiter des Umweltamtes, erläutert, dass er die abschließenden Messwerte quartalsweise von der Regierung erhalte. Auf der Internet-Seite des Landesamtes für Umwelt (LfU) können die vorläufigen Messwerte zudem tagesaktuell eingesehen werden. Ein entsprechender Bericht werde im nächsten Jahr erfolgen. Obwohl sich in Ansbach eine verkehrsnahe Messstation befände, sei Ansbach bislang nicht von Grenzwertüberschreitungen betroffen.

 

 

d)

 

Frau Stadträtin Krettinger sprach an, dass des Öfteren Verschmutzungen durch Öllachen von LKW und Autos im Boden und Wasser in der Nähe der Schwedenschanze an Sie herangetragen wurden. Sie werde detailliertere Informationen an das Umweltamt geben.

 

Herr Böhmer erklärt, dass der Sachverhalt bekannt sei.