Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Vollzug der Bodenschutzgesetze; Altlastensanierung ehem. chem. Reinigung Irg

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.09.2017   UA/003/2017 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/006/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Der Referent Herr Kleinlein gibt einen kurzen Überblick über die Altlastensanierung der ehemaligen chemischen Reinigung Irg in der Kanalstraße.

 

Im Jahr 1998 erwarb die Stadt Ansbach das Gelände, auf welchem seitdem entsprechende Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Die aktuelle Maßnahme läuft nun über einen Zeitraum von über 15 Jahren im sogenannten „pump-and-treat-Verfahren“. Jährlich werde aufgrund der nach wie vor hohen Schadstoffkonzentration im Grundwasser noch ein Schadstoffaustrag von ca. 40 kg erreicht. Anzunehmen ist, dass auch im Hinblick auf bayernweite Erfahrungen mit Sanierungsmaßnahmen von Lösungsmittelschäden, bei ähnlich schwierigen geologischen Verhältnissen, mit einer weiteren Sanierungsdauer von mindestens 20 Jahren gerechnet werden müsse. In diesem Zeitraum würden hierbei jährlich ca. 40.000,-- Euro Kosten entstehen.

 

Die Kosten der bisherigen Sanierungsmaßnahmen belaufen sich bis dato auf rund 1,7 Millionen Euro, wovon die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) rund 1,4 Millionen Euro getragen hat.

 

Seitens des Umweltamtes seien aufgrund der zu erwartenden restlichen Sanierungszeit, Möglichkeiten alternativer Sanierungsmethoden in Erwägung gezogen worden. Im Stadtgebiet Ansbach wurde bei einem vergleichbaren Schadensfall eine mikrobiologische In-Situ-Sanierung mittels Melasseinjektionen  erfolgreich abgeschossen. In Absprache mit den Fachbehörden und der GAB konnte Mitte letzten Jahres ein entsprechender Pilotversuch am Altlastenstandort der chemischen Reinigung Irg angegangen werden. Der noch laufende Versuch zeige auf, dass eine vollständige mikrobiologische Dechlorierung der leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe (LHKW) im Grundwasser durch Zugabe von Melasse möglich sei.

Der Abschlussbericht mit den Ergebnissen solle bis Ende dieses Jahres vorliegen.

 

Da dieses Verfahren sinnvoll wäre, wurde seitens der GAB bereits eine Kostenbeteiligung für eine flächendeckende Sanierung mittels Melasseinjektion in Aussicht gestellt. Die Gesamtsanierungsdauer würde sich auf geschätzte fünf Jahre verringern. Die Kosten werden rund  500.000,-- Euro betragen. Nach vorliegender Kostenschätzung werde sich die Maßnahme im Jahr 2018 auf 114.000,-- Euro belaufen. Bei einer Kostenbeteiligung der GAB in bisheriger Höhe (75 %) werde sich der Anteil der Stadt Ansbach auf 28.500,-- Euro belaufen.

 

Sollten diese Maßnahmen in 2018 nicht umsetzbar sein, müsste auf Grund der nach wie vor hohen Schadstoffkonzentrationen die Sanierung wie bisher im „pump-and-treat-Verfahren“ wieder anlaufen (jährliche Kosten 40.000,-- Euro). Eine Kostenbeteiligung seitens der GAB ist in diesem Fall jedoch nicht gesichert.

 

Herr Stadtrat Hillermeier fragt an, bis wann mit der Zustimmung der GAB zu rechnen wäre.

 

Der Referent erklärt, dass nach Beendigung des Pilotprojektes und den guten Ergebnissen mit einer Zustimmung im Frühjahr zu rechnen sei. Da bei einer Kostenbeteiligungszusage der GAB die Sanierung schnell erfolgreich weitergeführt werden soll, wurden entsprechende HH-Mittel für 2018 vom Umweltamt bereits jetzt beantragt.

 

Herr Stadtrat Sauerhöfer erkundigt sich, ob die 40.000,-- Euro aus dem „pump-and-treat-Verfahren“ zusätzlich anfallen würden.

 

Herr Kleinlein zeigt auf, dass die Kosten im Falle der mikrobiologischen In-Situ-Sanierung nicht zusätzlich anfallen würden. Die von der Verwaltung beantragten Haushaltsmittel beliefen sich auf die oben bereits aufgeführten Gesamtkosten für 2018 in Höhe von 114.000,-- Euro. Inwieweit diese im Haushalt 2018 bereitgestellt würden oder ob die jährlichen Kosten für die bisherige „pump-and-treat-Maßnahme“ in Höhe von 40.000,-- Euro bereitgestellt werden, bleibt den anstehenden Haushaltsberatungen vorbehalten.

 

Herr Stadtrat Sauerhöfer erklärte, dass demnach ggf. auch überplanmäßige Mittel beantragt werden könnten, wenn zusätzliche Mittel bei den Haushaltsberatungen unberücksichtigt bleiben würden und die GAB der Maßnahme zustimme.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel stimmt Herrn Stadtrat Sauerhöfer zu und beendet den Vortrag, der dem Gremium zur Kenntnis diene.