Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.09.2017 SR/008/2017 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 33, Nein: 3 |
Vorlage: | REF3/008/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 227 KB | ||
Anlage 3 Antrag CSU 15.09.2017 486 KB | ||
Anlage 1 GS Schalkhausen_Vergleich_10_2015 27 KB | ||
Anlage 2 Folien_StR_15.10.13 2 MB |
Frau Seidel berichtet einleitend, dass die
Angelegenheit seit einigen Monaten in verschiedenen Gremien behandelt wurde.
Sie bedaure, dass bislang in Schalkhausen kein geeignetes und vor allem
verfügbares Grundstück gefunden werden konnte. Als Ergebnis habe die Verwaltung
nun zwei Alternativen zur Entscheidung ausgearbeitet. Eine Variante sei der
Abriss und Ersatzneubau auf dem Bestandsgrundstück der Schule. Die zweite
Variante sei ein Ersatzneubau für die Sporthalle mit Schulgebäude auf dem
Grundstück der Turnhalle in der Rathaustraße.
Herr Büschl ergänzt, dass zwar geeignete Grundstücke
vorhanden wären, ein Ankauf jedoch bislang nicht erfolgen konnte. Er verweist
auf die ausführliche Präsentation im Bauausschuss vom 11.09.2017 und führt
ergänzend an. Bei einem „Kombigebäude“ sei der technische Aufwand durch Stapeln
von Turnhalle und Schule technisch machbar, aber deutlich aufwändiger.
Als grobe Kosten
könne er auf Basis der derzeitigen Studie benennen
Ø
für
einen Neubau der Turnhalle rund 2,1 bis 2,6 Mio €.
Ø
für ein
Kombigebäude (Turnhalle und einzügige Grundschule) auf dem Grundstück der
Turnhalle bei rund 5,2 Mio €.
Ø
für die
alleinige Sanierung der vorhandenen Turnhalle wären in den nächsten Jahren
Beträge in Höhe von rund 1,73 Mio € an Investitionsbedarf gegeben
Ø
für
einen Ersatzneubau der Schule auf dem bestehenden Grundstück rund 3 Mio €.
Herr Büschl ergänzt, dass bei einem Kombigebäude
durchaus Synergien z.B. bei der Energieversorgung genutzt werden könnten. Allerdings
sei bei einer einzügigen Schule ein
zuwendungsfähiger Aufwand nur im Rahmen eines Gymnastikraumes, nicht aber im
Volumen einer Sporthalle gegeben.
Frau OB Seidel fragt Herrn Büschl, ob es Unterschiede bei
der Lebensdauer einer Schule als Solitärbau oder mit einer Sporthalle gäbe.
Herr Büschl antwortet, dass er dies pauschal nicht
beantworten könne. Bei der Benutzung der Schule und der Turnhalle gehe er von
einer gleichen Lebensdauer aus. Der Lebenszyklus der technischen Ausrüstung ist
aus heutiger Sicht gegenüber dem der baulichen Konstruktion jedoch deutlich geringer.
Herr Sauerhöfer bedankt sich für die Prüfung seines
Vorschlages, in Schalkhausen ein neues Kombigebäude für Grundschule und
Turnhalle zu bauen. Die Turnhalle sei marode und müsse in naher Zukunft
ebenfalls saniert werden. Von Vorteil wäre auch, dass die Schüler nicht
ausgelagert werden müssten, die Busse und die Autos der Eltern direkt vor der
Schule in der Rathausstraße halten könnten und auch die Hauptstraße nicht
überquert werden müsse. Für die Förderung der Turnhalle wäre auch abzuklären,
ob eine Benutzung zusammen mit der Luitpoldschule möglich wäre.
Frau OB Seidel erklärt, dass eine Förderung möglich sei,
ein Eigenanteil liege, laut Herrn Schwarzbeck bei rund 3,5 Mio €.
Herr Seiler moniert, dass die von seiner Fraktion gewünschte
Lösung der Generalsanierung nicht mehr berücksichtigt werde. Zudem sehe er die
Kombilösung mit dem Eingraben der Turnhalle als problematisch.
Herr Büschl entgegnet, dass das „Eingraben“ der
Turnhalle aufgrund Gründungsmehraufwand, Bauwerksabdichtung etc. technisch
schwieriger aber machbar wäre, es aber nicht die wirtschaftlichste Lösung
darstelle. Die Verwaltung habe bekanntlich schon 2015 alle Möglichkeiten gegenübergestellt.
Die Generalsanierung sei nun nicht mehr gesondert vorgestellt worden.
Frau OB Seidel weist daraufhin, dass die zeitliche
Verzögerung durch die lange Grundstückssuche und immer neue Hinweise aus den
Reihen der Stadträte auf möglicherweise geeignete Grundstücke zustande kam.
Grundsätzlich sei auch möglich wieder einer Generalsanierung näher zu treten.
Dies löse aber nicht das Problem und das weitere Vorgehen mit der maroden
Turnhalle.
Herr Stephan erinnert daran, dass die Bürgerinnen und
Bürger in Schalkhausen Klarheit darüber haben möchten, wie es mir ihrer Schule
weitergeht. Die Idee eines Kombigebäudes finde er aus vielerlei Gründen gut.
Herr Forstmeier bittet zu bedenken, dass bei einem Einbau
der Turnhalle in 4 bis 5 Meter Tiefe Stützen benötigt werden und ob dies nicht
auch eine Absenkung des Grundwassers nach sich ziehen würde. Die Verwaltung
habe im Vorfeld immer eine Generalsanierung in Neubaustandart empfohlen, sollte
kein anderes Grundstück gefunden werden. Die damals dargestellten Kosten von
2,7 Mio Euro stellten mit Abstand die kostengünstigste Lösung dar. Er gibt außerdem
zu bedenken, dass es sich bei dem Grundstück um ein kartiertes Bodendenkmal
handele. Dies sei bei der Planung genauso zu berücksichtigen, wie anderweitige städtebauliche
Belange. Der alte Ortskern von Schalkhausen dürfe nicht durch die Schule verschandelt
werden. Er habe sich bereits im Bauausschuss für eine schonende Ausbauvariante
mit Satteldach am vorhandenen Ort und für eine schrittweise Sanierung der
maroden Turnhalle ausgesprochen. Er bittet zu prüfen, ob die defekte technische
Ausstattung in der Turnhalle, bedingt durch die Belegung durch die Flüchtlinge,
durch den Freistaat saniert werden könnte.
Herr Büschl verneint, dass aufgrund der Nutzung als
Notunterkunft noch Mittel vom Staat zu bekommen seien und erwidert, dass die
Kostenschätzung für die Generalsanierung aus dem Jahr 2015 fortzuschreiben
wäre. Er könne zum heutigen Stand nicht beurteilen, ob sich eine dauerhafte
Wasserhaltung durch die Eintiefung entwickeln werde. Eine erhöhte Aufwendung an
die Bauwerksab-dichtung sei sicher ebenso notwendig, was sich aber auch aus einem
geotechnischen Gutachten ergeben werde. Zwar handle sich bei dem Grundstück tatsächlich
um ein Bodendenkmal. Diese Thematik sei jedoch nur dann von Belang, wenn sich
die Maßnahmen auf den rückwärtigen Grundstücksteil bzw. angrenzende
Nachbargrundstücke auswirken würden. Entsprechende Eingriffe seien durch den
Schulbau jedoch bereits schon früher vorgenommen worden.
Herr Illig erklärt, dass er dem Vorschlag der CSU
zustimmen könne. Ein Neubau wäre ein klares Bekenntnis zum Erhalt des
Schulstandortes in Schalkhausen.
Herr Schildbach erklärt für seine Fraktion, dass ein Neubau
auf dem Grundstück der Turnhalle vorstellbar sei. Grundsätzlich benötige man
aber eine Prioritätenliste, welche Schulen zudem sanierungsbedürftig seien.
Sollten die Schulen nicht mehr benötigt werden, könnte hier bezahlbarer Wohnraum
geschaffen werden. Dies sei Aufgabe der Stadtentwicklungsgesellschaft.
Herr Reisner fragt, ob es noch Alternativen beim Ankauf eines
Grundstückes gäbe und ob eine weitere Suche noch Sinn mache.
Herr Büschl antwortet, dass bei den bisherigen
Grundstücksverhandlungen leider keine Einigung erzielt werden konnte. In der
nichtöffentlichen Sitzung könne er hierzu weiter informieren.
Frau OB Seidel bittet darum, heute einen Beschluss zu
fassen. Es sei nicht zielführend weiter nach einem Grundstück zu suchen und
dies mit ungewissem Ausgang.
Herr Schaudig erkundigt sich, ob ein kombinierter Bau aus
Turnhalle und Schule bauplanungsrechtlich zulässig sei.
Herr Büschl erwidert, dass eine Änderung des
qualifizierten Bebauungsplans mit der bisherigen Zweckbestimmung Sport mit
Erweiterung zum Zwecke Schule notwendig sei. Eine Nutzung über den Zweck Sport
hinaus sei aktuell nicht erfasst, obwohl es sich um eine Gemeinbedarfsfläche
handle.
Herr Schalk erklärt, dass ein Ersatzneubau für
Sporthalle und Schule viele Synergien freisetze. Es mache keinen Sinn weiter zu
warten. Er bittet darum, dem Alternativvorschlag B der Verwaltung zuzustimmen.
Herr Porzner fragt nach, ob eine ausreichende Freifläche
für den Pausenhof, wie für eine Schule gefordert, vorhanden sei.
Herr Büschl bestätigt, dass eine ausreichende Fläche zur
Verfügung stehen könne, man diese aber erst weiter planen müsse.
Frau Homm-Vogel spricht sich dafür aus, eine Lösung für
Schalkhausen zu finden und bittet um Abstimmung.
Frau OB Seidel gibt bekannt, dass für einen Neubau ein
Förderantrag bis zum 01.10.2018 gestellt werden könnte.
Herr Forstmeier regt an, vor Abstimmung über die
Alternativvorschläge diese finanziell zu beziffern bzw. den Eigenanteil der
Stadt zu benennen.
Herr Büschl nennt dazu folgende Zahlen.
Alternativvorschlag A verursache Kosten in
Höhe von 3 Mio. Euro,
Alternativvorschlag B hingegen 5,2 Mio.
Euro.
Herr Porzner zeigt sich erstaunt, dass heute dringend ein
Beschluss gefasst werden müsse und der Antrag erst in einem Jahr gestellt werde.
Er bittet um Information, warum der Förderantrag nicht bis zum 1.10.2017
gestellt werde.
Herr Büschl gibt zu bedenken, dass der Förderantrag mit
den Leistungsphasen 3 und 4 vorgelegt werden müsse und dies, wie in der Vorlage
erläutert, sowohl ein Vergabeverfahren
nach VgV, als auch Planungszeit benötige. Für beide Alternativen sei aufgrund
des geschätzten Auftragswertes für die Planungsleistungen (> 209.000 €)
jeweils ein Verfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge zur Auswahl der Planungsleistung durchzuführen. Auch müssten noch Gespräche mit der Regierung
geführt werden.
Frau OB Seidel bittet um Abstimmung.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat sich für eine der nachfolgenden Alternativen zu entscheiden:
Alternative A:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ersatzneubau für das Schulgebäude (einzügige Grundschule) auf dem Bestandsgrundstück bis zum Niveau des Förderantrages (einschließlich der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit) nach FAG zu planen und vor Antragstellung dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der Planungsauftrag umfasst separat auch die Erstellung einer temporären Unterbringung der Schule während der Bauzeit.
wird mit 3 Stimmen
abgelehnt
Alternative B:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen baugenehmigungsfähigen Ersatzneubau für die Sportschule mit Schulgebäude (einzügige Grundschule) auf dem Grundstück der Sporthalle zu planen und vor Antragstellung dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.