Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Erschließungsanlage „Zur Silbermühle“;
hier: Abrechnung der fertiggestellten Teilmaßnahmen im Zuge der Kostenspaltung

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.09.2017   SR/008/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  34/014/2017 

Herr Büschl verweist auf die Sitzungsvorlage und den Sachvortrag im Bauausschuss am 11.09.2017.

 

Ein weiterer Sachvortrag wird auf Nachfrage nicht gewünscht.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 11.09.2017:

 

Die bisher entstandenen Aufwendungen für die Teilmaßnahmen der Erschließungsanlage „Zur Silbermühle“ werden im Wege der Kostenspaltung gemäß § 7 Nrn. 1, 2, 3, 5, 8, 9 und 10 EBS beitragsrechtlich abgerechnet. Die Teilmaßnahme des östlich entlang der Erschließungsanlage festgesetzten Gehwegs im südlichen Teil der Anlage wird nicht realisiert. Die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Abrechnung der fertig gestellten Teilmaßnahmen vorzunehmen.