Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Deckblatt Nr. 31 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich südlich von Bernhardswinden und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Be2 "PV- Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden"
a) Bericht über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Billigung Durchführungsvertrag
c) Feststellungsbeschluss zum Deckblatt Nr. 31 zum Flächennutzungsplan
d) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. Be2 gem. § 10 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.09.2017   SR/008/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/018/2017 

Herr Büschl verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und die Ausführungen im Bauausschuss am 11.09.2017.

 

Ein weiterer Sachverhalt wird auf Nachfrage nicht gewünscht.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 11.09.2017:

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden, wie vorgeschlagen, berücksichtigt.

 

1) Für das Deckblatt Nr. 31  zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 24.04.2017 wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Dazu gilt die Begründung vom 04.09.2017. Das Deckblatt Nr. 31 wird mit allen Verfahrensunterlagen der Regierung von Mittelfranken gem. § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt.

 

2) Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Be2 „PV-Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden“ vom 09.08.2017 wird gebilligt.

 

 

3) Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Be2 „PV-Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden“ in der Fassung vom 04.09.2017 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 04.09.2017.