Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Weiterführung der Stadtsanierung Ansbach
a) Sanierungsprogramm 2018 - Voranmeldung
b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2019 - 2021

BezeichnungInhalt
Nachtrag:08.09.2017 
Sitzung:11.09.2017   BA/008/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/025/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wolter stellt nachstehende Sitzungsvorlage vor.

 

In der mittelfristigen Planung waren für 2018 insgesamt 1,69 Mio. € angemeldet. Nach den derzeit anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird für 2018 ein Programm mit einem Gesamtvolumen von 2,195 Mio. € vorgeschlagen. In die mittelfristige Planung werden für die Jahre 2019 – 2021 Sanierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 2,944 Mio. €, 1,41 Mio. € und 0,03 Mio. € aufgenommen. Die Voranmeldung 2018 enthält Sanierungsmaßnahmen, deren Realisierung in den betroffenen Jahren erkennbar ist. Die Eigenmittel können in den jeweiligen Haushalten aufgebracht werden.

 

Das Programm 2018 enthält folgende Schwerpunkte:

 

  1. Schwerpunkt der weiteren Sanierung wird das Retti-Palais, die Neustadt und die Merckstraße sein. Damit wird das Sanierungsprogramm in den folgenden Jahren fast vollständig ausgefüllt sein. Daneben können nur noch kleine Maßnahmen aufgenommen werden.

 

  1. Wenn die Praxis der geringeren Mittelzuteilung anhält, wird der Berg der Vorfinanzierung jährlich ansteigen. Dies verursacht in den Folgejahren, dass nur noch kleine Maßnahmen gefördert werden können, um diese Vorfinanzierung wieder abzubauen. Hier müssen aber die Zuteilungen abgewartet werden.

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

  • von Herrn Schildbach die finanzielle Beteiligung der Stadt Ansbach an der Objektsanierung Retti-Palais kritisiert. Die hierfür aufgewendeten Mittel könnten an anderer Stelle, z.B. für Toilettenanlagen, zielführender eingesetzt werden.

 

Frau OB Seidel findet es sehr erfreulich, dass die Stadt Ansbach einen Investor gefunden hat, der sich des Retti-Palais samt Sanierung unter Beachtung des Denkmalschutzes annimmt und das Palais im Anschluss für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Es sei ausdrücklich zu begrüßen, dass endlich eine adäquate Nutzung für das Retti-Palais gefunden werden konnte. Ein finanzieller Beitrag durch die Stadt sei daher legitim. Man solle auch bedenken, wie lange es gedauert habe, eine angemessene Lösung für das historisch wertvolle Bauwerk zu finden.

 

Frau OB Seidel ergänzt bezüglich der angesprochenen Toilettenanlagen, dass diese derzeit alle geprüft und eine Prioritätenliste erstellt werde.  Ziel sei es, die Prioritätenliste sinnvoll abzuarbeiten und eine Toilettenanlage pro Jahr zu sanieren. Anstatt  vieler kleiner Anlagen seien einige größere Toilettenanlagen und als Ergänzung auch evtl. selbstreinigende Toiletten vorgesehen, um die Situation hinsichtlich der öffentlichen Toiletten zu verbessern.

 

  • die Beteiligung der Stadt Ansbach an der Objektsanierung Retti-Palais seitens des Gremiums überwiegend befürwortet. Die Sanierung eines solch herausragenden Baudenkmals mit anschließendem öffentlichem Zugang sei ein bedeutendes und großartiges Projekt.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

a) Sanierungsprogramm 2018

 

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sind für das Programmjahr 2018 in Abstimmung mit der Kämmerei folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:

 

  1. Sanierung Retti-Palais

Investitionszuschuss                                                                               1.000.000,00 €

 

  1. Sanierung Neustadt 37

Investitionszuschuss                                                                                  130.000,00 €

 

  1. Neugestaltung/Ausbau Neustadt

Durchführung der Maßnahme (erhebliche bauliche Mängel,

in der Vergangenheit immer wieder verschoben)                                 880.000,00 €

 

  1. Sanierung Merckstraße

Grundlegende Sanierung                                                                          105.000,00 €

 

  1. Programm Aktive Zentren

Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungs-

konzepts (ISEK)                                                                                             50.000,00 €

 

  1. Fassadenprogramm

Unterstützung und Förderung privater Fassadensanierungen

zur Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbilds          30.000,00 €

 

Das Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen

beträgt damit für das Jahr 2018                                                                          2.195.000,00 €

 

Zu den vorgenannten Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2018 die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2018 bereit.

 

b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2019 – 2021

 

Zur mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2019 bis 2021 Sanierungsmaßnahmen mit einem Programmvolumen von 2.944.000 €, 1.410.000 € und 30.000 € angemeldet. Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Finanzhilfen aus dem Programm „Aktive Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60 v.H. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H..