Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Kalkulatorische Kosten für kostenrechnende Einrichtungen;
Verzinsung des Anlagekapitals

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.09.2017   HFWA/008/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/032/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck führt aus, dass aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus eine Anpassung auf 3,9 % im Haushaltsjahr 2018 angemessen sei. In anderen Städten sei der Zinssatz noch bei 6 %.

 

Herr Hüttinger findet die Anpassung i.H.v. 3,9 % für gerechtfertigt. Er weist daraufhin, dass man awean und den Stadtwerke Ansbach GmbH klar machen müsse, dass diese den Zinssatz ab 01.01.2018 übernehmen.

 

Herr Schwarzbeck bestätigt dies.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 KommHV-Kameralistik sind für Einrichtungen, die in der Regel aus Entgelten finanziert werden (kostenrechnende Einrichtungen) im Verwaltungshaushalt auch angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen.

 

Die Höhe des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals soll sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren (Verwaltungsvorschrift Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik).

 

Nach der Kapitalmarktstatistik Februar 2017 der Deutschen Bundesbank beträgt der Durchschnittssatz der Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen aller Laufzeiten

 

-       im Durchschnitt der letzten 10 Jahre:                        2,1 %

-       im Durchschnitt der letzten 20 Jahre:                        3,2 %

-       im Durchschnitt der letzten 25 Jahre:                        3,9 %

 

(Quelle: „Die Gemeindekasse“ Nr. 11/2017)

 

Gemäß Empfehlung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes im Geschäftsbericht 2003 sollte bei der Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes auch die Höhe der Fremdkapitalzinsen berücksichtigt werden.

Der in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz für Wohnungsbaukredite an private Haushalte mit Laufzeiten von über fünf Jahren beträgt im Durchschnitt der letzten 10 Jahre 4,25 %.

 

Zuletzt wurde der bei der Stadt Ansbach angewandte Zinssatz zum 01.01.2015 von 5,0 % auf 4,5 % gesenkt. Angesichts des in der Zwischenzeit weiterhin gesunkenen Zinsniveaus erscheint eine Anpassung auf 3,9 % ab dem Haushaltsjahr 2018 angemessen.


Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals der kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Ansbach wird ab dem Haushaltsjahr 2018 auf 3,9 % festgesetzt.