Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Sanierung Neustadt 37

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.09.2017   BA/008/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl erläutert den Sachverhalt anhand der nachstehenden Sitzungsvorlage.

 

a) Zustimmung zur Objektförderung   i.H.v. bis zu 390.000 € verteilt auf drei Jahre

 

Der Eigentümer der Liegenschaft Neustadt 37 (Flurstück Nr. 291 Gem. Ansbach) beabsichtigt, das Gebäude zu sanieren und zu revitalisieren. Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet 7 besteht die Möglichkeit, die Baumaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung finanziell zu unterstützen. Die förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme werden bis zu höchstens 50 % erstattet, von diesen 50 % trägt die Stadt Ansbach 40 %, der Freistaat Bayern 30 % und der Bund die verbleibenden 30 %.

 

Aufgrund der zum Zeitpunkt der Abstimmung zwischen der Stadt Ansbach, der Regierung von Mittelfranken und dem Bauherren vorliegenden Kostenschätzungen würde der Anteil der Stadt Ansbach höchstens ca. 156.000 € betragen. Diese Summe kann auf drei Jahre verteilt werden, so dass jährlich 52.000 € benötigt werden.

 

Die Durchführung der Maßnahme ist aus Sicht der Stadtentwicklung begrüßenswert, da der östliche Teil der Neustadt teilweise Leerstand in einzelnen Ladenlokalen aufweist. Eine Sanierung und damit einhergehende Aufwertung einzelner Gebäude kann positive Impulse setzen und gemeinsam mit den Anstrengungen der Stadt Ansbach, den öffentlichen Raum mittels einer Neugestaltung aufzuwerten, mittelfristig zu einer Stabilisierung der Versorgungsstrukturen und einer Attraktivierung der Altstadt beitragen.

 

b) Abschluss Modernisierungsvertrag

 

Zur Instandsetzung und Sanierung des Anwesens Neustadt 37 hat der Eigentümer bereits im Vorfeld ein erfahrenes Architekturbüro (Arch. Fa. Feulner und Häffner, Architektur und Denkmalpflege, Schloßstr. 19, 91792 Ellingen) hinzugezogen. Dieses hat für die Maßnahme bislang Kosten i.H.v. 2,2 Mio. € ermittelt.

 

In Abstimmung mit der Städtebauförderung ist eine Gesamtförderung in Höhe von ca. 390.000 € möglich, so dass sich für die Stadt Ansbach der genannte Anteil von 40 % der Kosten in Höhe von 156.000 € verteilt auf drei Haushaltsjahre ergibt.

Mit dem Eigentümer soll ein Modernisierungsvertrag, wie bei Objektförderungen üblich, geschlossen werden.

 

Als Kerninhalte des Vertrags sollen folgende Punkte vereinbart werden:

 

1. Der Eigentümer verpflichtet sich, an dem oben genannten Gebäude auf dem oben genannten Grundstück die in den vorliegenden Kostenberechnungen sowie der Nutzungsdarstellung aufgeführten Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Baumaßnahmen durchzuführen.

 

2. Der Eigentümer wird sich bei der Durchführung der Maßnahme auf seine Kosten eines qualifizierten, in der Sanierung erfahrenen Architekten (Fa. Feulner und Häffner, Architektur und Denkmalpflege, Schloßstr. 19, 91792 Ellingen) als Betreuer bedienen.

 

3. Die Stadt Ansbach verpflichtet sich, die Maßnahmen nach Absatz 1 zu fördern. Grundlage ist der Förderantrag nach StBauFR.

 

4. Der Eigentümer trägt die Kosten der Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Baumaßnahmen.

 

5. Die Stadt Ansbach beteiligt sich an den Kosten der Maßnahme durch Gewährung eines Zuschusses zur Deckung der Kosten in Höhe von bis zu 390.000 €. Die Festsetzung dieses Betrages erfolgt vorbehaltlich einer anderslautenden Entscheidung der Regierung von Mittelfranken.

 

6. Der Betrag von 390.000 € (Eigenanteil der Stadt Ansbach somit bis zu 156.000 €) bzw. der von der Regierung von Mittelfranken festgesetzte Betrag stellt gleichzeitig einen absoluten Höchstbetrag dar, der auch dann nicht erhöht wird, wenn sich evtl. Kostenerhöhungen ergeben sollten. Die endgültige Höhe der zu gewährenden Förderung ergibt sich aus der Schlussrechnung.

 

7. Die Festsetzung der Förderung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in den jeweiligen Förderprogrammen. Sie verteilt sich grundsätzlich auf die Haushaltsjahre 2018 – 2020.

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

  • angefragt, wie viele Wohneinheiten im Anwesen geplant seien.

Herr Büschl merkt an, dass im Erd- und 1. Obergeschoss eine gewerbliche Nutzung vorgesehen sei.  Lediglich das 2. Obergeschoss sei als private Wohnfläche vorgesehen.

  • gebeten, Projekte dieser Art im Rahmen der Stadtentwicklungsgesellschaft aufzugreifen und auf Hausbesitzer zuzugehen. Es wäre sehr erfreulich, wenn  nach der aktuellen Maßnahme weitere Sanierungen in der Innerstadt folgen würden.

 


Beschluss:

 

a) Zustimmung zur Objektförderung  i.H.v. bis zu 390.000 € verteilt auf drei Jahre

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Objektförderung zur Sanierung des Gebäudes Neustadt 37 in Höhe von maximal 390.000 € im Rahmen der Städtebauförderung zuzustimmen. Der Anteil der Stadt Ansbach liegt höchstens bei 156.000 €, verteilt auf drei Haushaltsjahre.

 

b) Abschluss Modernisierungsvertrag

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel wird zum Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung ermächtigt. Diese weist folgende Eckpunkte auf:

  • Der Eigentümer trägt die Kosten der Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Baumaßnahmen.
  • Die Stadt beteiligt sich an den Kosten der Maßnahme durch Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 390.000 €. Die Festsetzung dieses Betrags erfolgt vorbehaltlich einer anderslautenden Entscheidung der Regierung von Mittelfranken.
  • Der Betrag von 390.000 € bzw. der von der Regierung von Mittelfranken festgesetzte Betrag stellt gleichzeitig einen absoluten Höchstbetrag dar, der auch dann nicht erhöht wird, wenn sich evtl. Kostenerhöhungen ergeben sollten. Die endgültige Höhe der zu gewährenden Förderung ergibt sich aus der Schlussrechnung.
  • Die Festsetzung der Förderung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung der jeweiligen Förderprogramme. Sie verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2018 - 2020.