Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Behandlung des Antrags "Ausbau der Infrastruktur für Stromtankstellen durch Lademöglichkeiten für Elektroautos und -räder auf kommunalen Parkplätzen" der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.09.2017   BA/008/2017 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wolter stellt nachstehenden Sachverhalt vor.

 

Die Stadtratsfraktion Ansbach BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt den Ausbau der Infrastruktur für Stromtankstellen auf allen kommunalen Parkplätzen, indem entsprechende Lademöglichkeiten geschaffen werden.

 

Elektromobilität als emissionsarme Mobilitätsform wird in der Stadt Ansbach als Chance verstanden, die individuelle Mobilität ohne die Verursachung von Lärm und Abgasen zu ermöglichen. Sie stellt zweifelsohne eine stadtverträgliche und umwelt- wie anwohnerfreundliche Form der Fortbewegung dar. Aus diesem Grund ist die Unterstützung von Elektromobilität für die Stadtentwicklung von besonderer Bedeutung. Entsprechend handelt auch die Verwaltung. So werden für Elektrofahrzeuge privilegierte Stellplätze im öffentlichen Raum ausgewiesen, Flächen für Ladesäulen bereitgestellt sowie Standortoptionen mit den Stadtwerken Ansbach erörtert und die bauliche Umsetzung der Tiefbaumaßnahmen sowie der Aufstellung der Ladesäulen ermöglicht. Dies beinhaltet natürlich auch die konzeptionelle Vorarbeit.

 

Was die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur angeht, so wird dies allerdings nicht als Aufgabe der Kommune gesehen. Der Bayerische Städtetag bezieht hier eindeutig Position zur Aufgabenteilung im Bereich der Infrastruktur (siehe Pressemitteilung vom 12.07.2017): „Die Ladeinfrastruktur ist keine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, sondern sollte grundsätzlich dem Markt überlassen bleiben. Städte und Gemeinden können planerische Unterstützung leisten, dürfen aber nicht in eine faktische Mitfinanzierungspflicht geraten. Der Bund muss einen Rahmen für tragfähige Geschäftsmodelle zur Ladeinfrastruktur schaffen.“

 

Insbesondere die Energieversorger, also sowohl die „großen“ Energieversorgungsunternehmen als auch die Stadtwerke vor Ort in den Kommunen, werden als Marktakteure gesehen, die der sich in der Entwicklung befindlichen Elektromobilität mittels Investitionen in die Infrastruktur eine Perspektive geben und zudem von der Inanspruchnahme des Stromes auch profitieren. Ein Blick auf die Aktivitäten der Energieerzeuger zeigt, es tut sich bereits einiges. Und wenn man die derzeitige politische Diskussion verfolgt, wird in das Feld der Elektromobilität in nächster Zeit wohl noch deutlich mehr Bewegung kommen. Dabei spielt der Netzausbau selbstredend eine wichtige Rolle. Der Bayerische Städtetag fordert hier vom Bund die Schaffung eines geeigneten Rahmens (Fördermöglichkeiten, gesetzliche Rahmenbedingungen).

 

Die Verwaltung der Stadt Ansbach ist, wie bereits oben beschrieben, bei dem Ausbau der Infrastruktur unterstützend tätig, beispielsweise im Rahmen der konzeptionellen Grundlagenarbeit zur Identifikation geeigneter Standorte für Ladestationen oder der Ausweisung privilegierter Stellplätze für Elektrofahrzeuge. Ebenso werden städtische Flächen zur Errichtung von Ladesäulen bereitgestellt. Gerade auch bei größeren Baumaßnahmen werden private Bauherren und Bauunternehmen im Hinblick auf die Realisierung von Ladesäulen oder anderen Ladeeinrichtungen beraten. Zuständig sind hierbei in den jeweiligen Bereichen das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, das Tiefbauamt, das Liegenschaftsamt und das Amt für Sicherheit und Ordnung in den Referaten für Stadtentwicklung und Bauen sowie Recht, Europa und Wirtschaft.

 

Flankierend können durch einen Fokus auf das integriert zu betrachtende Thema Mobilität im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts ISEK weitere Stellschrauben auf dem Weg zu einer stadtverträglichen Mobilität identifiziert werden. Dies sind, so der Bayerische Städtetag, unter anderem digitale Innovationen, die die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel („Multimodalität“) unterstützt und das Umsteigen zwischen Fußverkehr, Radverkehr, öffentlichem Nahverkehr und privaten oder geteiltem PKW erleichtert. Hier sind im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts bereits verschiedene Schritte eingeleitet und umgesetzt worden.

 

Die Unterstützung der verschiedenen Akteure im Bereich der Elektromobilität ist, wie dargestellt, eine Selbstverständlichkeit in den verschiedenen Bereichen der Verwaltung und findet dort bereits regelmäßig statt. Ein darüber hinaus gehendes Engagement als Marktakteur wird seitens der Kommune nicht als zielführend angesehen und im Übrigen wird auf die übergreifende Position der Städte, kommuniziert über den Bayerischen Städtetag, verwiesen. Die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche im Referat für Stadtentwicklung und Bauen sowie im Referat für Recht, Europa und Wirtschaft sind hier auch weiterhin regelmäßig im Austausch mit den Stadtwerken Ansbach, beraten aber auch private Bauherren sowie Bauunternehmen und bieten fachliche Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Ladestationen. 

 

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

  • gebeten, den Antrag aufrecht zu halten. Ansbach solle in Sachen E-Mobilität weiterhin die Vorreiterrolle innehaben.
  • angeregt,  bei Neubauten einen entsprechenden Stromanschluss vorzusehen.  Derzeit könne sich das E-Auto allerdings noch nicht durchsetzen.

 

Frau OB Seidel merkt an, dass in Ansbach bereits E-Ladestationen an verschiedensten Orten installiert wurden. Es sei zu bedenken, dass die Zahl der Zulassungen im Stadtgebiet derzeit noch sehr gering sei.

Die Stadt Ansbach werde jedoch als ersten Schritt den städtischen Fuhrpark entsprechend ergänzen.

 

  • die Anpassung des städtischen Fuhrparks begrüßt.
  • angemerkt, dass die installierten E-Ladestationen im Bereich der Innenstadt schwach frequentiert seien. Ein Betrieb von E-Ladestationen durch die Stadt Ansbach werde abgelehnt, dies sei Aufgabe der Energieversorger.
  • angemerkt, dass der Antrag auch als Signal an die Stadtwerke Ansbach gesehen werde, ihre Pflichten als Energieversorger wahrzunehmen.