Tagesordnungspunkt

TOP Ö 15: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.09.2017   BA/008/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Ausbau Geh- und Radverbindung von Gösseldorf nach Wolfartswinden

 

Herr Weher berichtet, dass im Bauausschuss am 17.07.2017 die Frage aufgeworfen wurde, wie hoch die Kosten für die noch zu entrichtende Geh- und Radwegverbindung von Gösseldorf nach Wolfartswinden seien.

Nach grober Kostenschätzung und unter Berücksichtigung von Baukosten, Baunebenkosten, sowie Kosten für Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahmen, Bodenverbesserung etc. ergäben sich Gesamtkosten von ca. 310.000 €.

Genauere Angaben zu den Kosten können nach erfolgter Planung und weitergehenden Untersuchungen bekanntgegeben werden.

Es sei vorgesehen, im kommenden Jahr die Planung durchzuführen und einen Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Im Frühjahr 2019 solle mit dem Bau begonnen werden.

Für die Planungen sollen Mittel in Höhe von 20.000 € im Haushalt 2018 eingestellt werden.

 

 

Bekanntgabe;

Gemeinde Aurach: Bebauungsplan "Sondergebiet Lange Mähder 6" sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Herr Wolter gibt nachstehenden Sachverhalt bekannt.

 

Die Gemeinde Aurach plant die Ausweisung eines Sondergebietes, nachdem der bestehende ALDI-Markt erweitert werden soll. Geplant ist die Erweiterung um einen Backvorbereitungs- und Pfandraum sowie eine Vergrößerung der  Verkaufsfläche von derzeit 850 m² auf 1200 m². Mit der Erweiterung des Marktes möchte die Gemeinde Aurach eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Die Erweiterung des Marktes ist laut Vorentwurf zur Begründung erforderlich, um eine Modernisierung des Marktes zu erreichen und dadurch zukünftig die Attraktivität, Warenpräsentation und Kundenfreundlichkeit zu steigern und an die heutigen Anforderungen anzupassen.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand  und ist im aktuellen Flächennutzungsplan als gewerbliche Fläche dargestellt. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,80 ha.

 

Die Stadt Ansbach wird im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung um Stellungnahme gebeten.

 

Die Belange der Stadt Ansbach sind von diesen Planungen möglicherweise berührt.

 

Die Erweiterung der Verkaufsfläche von besagtem Lebensmitteleinzelhändler führt dazu, dass zweifelsohne großflächiger Einzelhandel entsteht – weshalb die Gemeinde Aurach auch ein Sondergebiet Lebensmittelmarkt zu ausweisen beabsichtigt. Mit der zusätzlichen Verkaufsfläche können die Voraussetzungen für eine Sortimentserweiterung einhergehen, die dazu geeignet sein kann, den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Ansbach und damit die Funktion Ansbachs als zentraler Ort (Oberzentrum) im Sinne des Landesentwicklungsprogramms Bayern sowie weiterer zentraler Orte in der Umgebung zu beeinträchtigen.

 

Jede Erweiterung und auch Attraktivierung von Einzelhandelsbetrieben, insbesondere an nicht oder schwach integrierten Standorten, kann zu einem Kaufkraftabfluss führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gemeinde, in der der Betrieb angesiedelt wird, die für den Markt notwendige Kaufkraft nicht aufwenden kann und insofern Kaufkraft aus den angrenzenden Gemeinden zwangsläufig abgezogen wird. Dies kann im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen werden, da Aurach mit ca. 3.000 Einwohnern im Bereich Getränke und Nahrungsmittel eine Kaufkraftgrundlage für ca. 1.700 m² Verkaufsfläche bietet. Aufgrund der weiteren ansässigen Betriebe, z.B. ein Getränkemarkt, kann diese Grenze erreicht sein – Einzelhandelsagglomerationen und Fachmarktzentren entwickeln zudem häufig eine verstärkte Anziehungskraft, die über die Gemeinde hinausgehen. Mit Verweis auf § 1 Abs. 6 Nr. 4 und § 2 Abs. 2 S. 1 und S. 2 BauGB hält die Stadt Ansbach es insofern für geboten, das Risiko der negativen Auswirkungen auf die zentrale Funktion Ansbachs (sowie ggf. anderer zentraler Orte wie des Unterzentrums Herrieden und des Kleinzentrums gem. Regionalplan Region Westmittelfranken Leutershausen) sowie den zentralen Versorgungsbereich Ansbachs im Rahmen des Bauleitplanverfahrens abzuprüfen und ggf. zu bewältigen. So wird zu beurteilen sein, ob ein Grad der Betroffenheit vorherrscht und, wenn ja, nicht nur unerhebliche Auswirkungen zu erwarten sind.

 

 

Anfrage;

Bahnbrücke Gösseldorf

 

Herr Sauerhammer erkundigt sich, ob bei dem Abbruch der Bahnbrücke Gösseldorf auch die Widerlager abgetragen werden, da man immer auch das gesamte Bauwerk prüfen und instand halten müsste.

 

Herr Büschl antwortet, dass das gesamte Ingenieursbauwerk rückgebaut werde.

 

 

Anfrage;

Werbeanlagen

 

Herr Deffner erkundigt sich nach den zahlreichen neu zu errichtenden Werbeanlagen in Brodswinden.

 

Herr Wolter merkt an, dass dies eine Sammelanlage sei und die neuen Werbeanlagen der Vereinheitlichung der Ausschilderung im Gewerbegebiet Brodswinden dienen, was von der Wirtschaftsförderung gesteuert wurde.

 

 

Anfrage;

Furten Maximilianstraße

 

Herr Deffner berichtet, dass im Bereich der Maximilianstraße die Furten für Rollstuhlfahrer durch den Masten der Ampel blockiert werden.

 

Herr Büschl merkt an, dass dies geprüft werde.  

 

 

Anfrage;

Wasserspiel an der Riviera

 

Herr Deffner fragt an, warum das Wasserspiel am Spielplatz an der Riviera während der Sommerferien nicht in Betrieb war.

 

Herr Wehrer sagt eine Prüfung und Behebung zu.

 

 

Anfrage;

Breitbandausbau

 

Frau Homm-Vogel erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand in o.g. Angelegenheit.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass nach Auskunft der Telekom, wie angekündigt, bis Anfang 2018 alle Stadtteile angeschlossen seien sollen.

 

 

Anfrage;

Punktesystem zur Vergabe von Bauplätzen

 

Herr Forstmeier kritisiert den FLZ-Artikel vom 08.09.2017 bezüglich der Ausweisung von Baugebieten und die negative Darstellung und erwähnt, dass es immer einen vom Stadtrat beschlossenen Kriterienkatalogs, inkl. Punktesystems zur Vergabe von Bauplätzen gab, wenn Baugebiete entwickelt wurden.

 

Herr Schildbach fragt in diesem Zusammenhang an, um welche Kriterien es sich hierbei handele.

Frau OB Seidel antwortet, dass ihr die Kriterien aktuell noch nicht vorlägen, diese jedoch gerne vorgestellt und beraten werden.

 

 

Anfrage;

Spielstätte Triesdorfer Straße

 

Herr Stephan erkundigt sich, ob für das in der Triesdorfer Straße geplante Theater genügend Stellplätze vorhanden seien.

 

Herr Büschl merkt an, dass dies geprüft wurde.