Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Deckblatt Nr. 31 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich südlich von Bernhardswinden und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Be2 "PV- Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden"
a) Bericht über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Billigung Durchführungsvertrag
c) Feststellungsbeschluss zum Deckblatt Nr. 31 zum Flächennutzungsplan
d) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. Be2 gem. § 10 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.09.2017   BA/008/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/018/2017 

Herr Wolter stellt nachstehenden Sachverhalt vor.

 

Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 16.05.2017 fand in der Zeit vom 29.05.2017 bis einschließlich 28.06.2017 die Offenlegung der Planunterlagen statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.05.2017 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

a) Bericht über Offenlegung und Behördenbeteiligung

 

Im Rahmen der Offenlegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Einwand haben abgegeben:

̵        awean mit Schreiben vom 29.05.2017

̵        Staatliches Bauamt mit Schreiben vom 31.05.2017

̵        Markt Lichtenau mit Schreiben vom 06.06.2017

̵        Landratsamt mit Schreiben vom 07.06.2017

̵        Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe mit Schreiben vom 07.06.2017

̵        Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 12.06.2017

̵        Amt für Ernährung, Landwirtschaft du Forsten (AELF) mit Schreiben vom 12.06.2017

̵        Regionaler Planungsverband mit Schreiben vom 21.06.2017

̵        Kabel Deutschland mit Schreiben vom 26.06.2017

 

Anregungen brachten vor:

̵        Main-Donau-Netzgesellschaft mit Schreiben vom 02.06.2017

̵        Autobahndirektion Nordbayern mit Schreiben vom 14.06.2017

̵        Bayerischer Bauernverband mit Schreiben vom 19.06.2017

̵        Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 19.06.2017

 

Die Anregungen werden in der beiliegenden Abwägungstabelle behandelt.

 

b) Billigung Durchführungsvertrag

Mit der Energiekonzepte Bayern SP1 GmbH, vertreten durch Herrn Richard Stallmann, wird ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB geschlossen. Wesentliche Vertragsinhalte sind:

(1)   Verpflichtung des Vorhabenträgers, das Vorhaben auf Basis des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchzuführen.

(2)   Übernahme der Kosten und Aufwendungen, die der Stadt oder hiermit beauftragten Dritten für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder projektbezogen vor Vertragsschluss entstanden sind.

(3)   Die Aufwendungen der Stadt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 4.000,00 Euro abgegolten.

(4)   Verpflichtung zu Beginn des Vorhabens innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. Be 2 und Errichtung der Photovoltaikanlagen im Ganzen oder in wesentlichen Teilen innerhalb von weiteren 24 Monaten.

(5)   Rückbau der Anlage nach Aufgabe der Nutzung oder nach Beendigung des Betriebes der Anlagen auf eigene Kosten (Sicherung durch Bürgschaft).

(6)   Verpflichtung zur Realisierung von festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

(7)   Weitergabeverpflichtung der in diesem Vertrag vereinbarten Rechte und Pflichten an einen eventuellen Rechtsnachfolger.

 

 

c) Feststellungsbeschluss

Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen wirken sich nicht auf die Darstellung des Flächennutzungsplanes aus.

Der Feststellungsbeschluss kann daher gefasst werden. Das Deckblatt zum Flächennutzungsplan bedarf  gem. § 6 BauGB der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken.

 

 

d) Satzungsbeschluss

Alle Anregungen zum Bebauungsplan Nr. Be 2 "PV- Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden" wurden eingehend geprüft und abgewogen.

 

Die im Rahmen der Offenlegung vorgebrachten Anregungen veranlassen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung:

 

̵        Nr. 6.1 und 6.4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wurden wie folgt ergänzt:

Erfolgen auf den Ausgleichs- bzw. Grünflächen Ansaaten, so sind diese (gemäß § 40 Abs. 4 BNatSchG) mit standortheimischen Regio-Saatgut der Herkunftsregion „12 - Fränkisches Hügelland“ vorzunehmen.

 

̵        In der Begründung zum Bebauungsplan wird in der Passage zum Grünordnungsplan unter Nr. 13, S. 16 nach „Art. 3“ durch „Art. 4“ Bayer. Naturschutzgesetz ersetzt.

 

̵        Nr. 4.1 (Einfriedungen und Blendschutz) der örtlichen Bauvorschriften nach Art. 81 BayBO wurde wie folgt ergänzt:

Die Verwendung von Stacheldraht für die Einfriedungen (bspw. im bodennahen Bereich sowie als Übersteigschutz) ist nicht zulässig

 

̵        Nr. 6.2  (Einzäunung) der textlichen Festsetzungen wurde wie folgt ergänzt:

Die Ausführung der Einfriedung mit Stacheldraht (bspw. im bodennahen Bereich sowie als Ausführung für einen Übersteigschutz) ist nicht zulässig.

 

̵        In der Begründung zum B-Plan wird in der Passage zur Bebauung unter Nr. 6, S. 11 Folgendes ergänzt: „die Einfriedung weist einen Abstand von 20 cm vom Boden auf, damit die Durchgängigkeit für Kleinsäuger, Amphibien und Niederwild gewährleistet ist. Aus diesem Grund wird auch der Einsatz von Stacheldraht grundsätzlich nicht zugelassen. Dies gilt sowohl für den bodennahen Bereich als auch für die Errichtung eines Übersteigschutzes. Hierfür kann, soweit notwendig, eine Ausführung als elektrischer Weidezaun o.ä. umgesetzt werden.“

 

̵        Formal wurde in der Begründung in der Kopfzeile ergänzt „Im Stand der Fassung vom 04.09.2017“  sowie bei der Seitenangabe Seite X von Gesamtseiten.

 

 

Dabei handelt es sich nur um redaktionelle und klarstellende Änderungen zur Verdeutlichung der bisherigen Festsetzungen, inhaltliche Änderungen sind nicht veranlasst.

 

Mit den genannten Ergänzungen im Deckblattentwurf und in der Begründung kann der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Be2 „PV- Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden“ in der Fassung vom 04.09.2017 als Satzung beschlossen werden.


Beschluss:

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden, wie vorgeschlagen, berücksichtigt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum folgendes zu beschließen:

 

1) Für das Deckblatt Nr. 31  zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 24.04.2017 wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Dazu gilt die Begründung vom 04.09.2017. Das Deckblatt Nr. 31 wird mit allen Verfahrensunterlagen der Regierung von Mittelfranken gem. § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt.

 

2) Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Be2 „PV-Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden“ vom 09.08.2017 wird gebilligt.

 

 

3) Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Be2 „PV-Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden“ in der Fassung vom 04.09.2017 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 04.09.2017.