Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Änderung der Gebührensatzung der städt. Musik- und Singschule Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.06.2017   HFWA/006/2017 
Beschluss:Wird zurückgestellt.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Schlieker erläutert den Sachverhalt und trägt vor, dass die Gebühren der städt. Musik- und Singschule nach der Erhöhung in etwa das Niveau wie bei privaten Musiklehrern hätten.

 

Herr Schwarzbeck führt an, dass die Kämmerei in Absprache mit Herrn Berendes die Gebühren überprüft habe, um festzustellen ob diese noch zeitgemäß seien.

 

Die Gebühren wurden seit 13 Jahren nicht mehr erhöht. Es sei jedoch zu bedenken, dass eine deutliche Steigerung der Ausgaben auch durch die Gehälter der Musiklehrer mit zu berücksichtigen sei. Ein Geschwisterbonus sei weiterhin gegeben. Mit der neuen Gebührensatzung würden Mehreinnahmen i. H. v. 22.000,00 € erzielt werden können.

 

Die derzeitigen Gebühren der städt. Musik- und Singschule gelten seit 01.09.2004. Der Zuschussbedarf der Einrichtung hat sich seitdem stetig erhöht, 2016 belief er sich auf 262.365,48 €. Im Jahr 2010 betrug der Zuschussbedarf noch rd. 192.000,00 €.

 

Die Schulleitung wurde deshalb um einen Vorschlag zur Neugestaltung der Gebühren gebeten, mit dem die Einnahmen um rund 10 % gesteigert werden können.

 

Nachfolgend werden die aktuellen Gebühren für die einzelnen Unterrichtsformen dem Vorschlag der Musikschule gegenübergestellt. Alle genannten Beträge sind die Gebühren für ein Jahr.

 

Unterrichtsart                                                aktuelle Gebühr       Vorschlag Musikschule

 

Einzelunterricht 30 Min./Woche                           678,00 €                     720,00 €

Einzelunterricht 45 Min./Woche                           996,00 €                 1.080,00 €

Einzelunterricht Klavier 30 Min./Woche              714,00 €                     792,00 €

 

Gruppenunterricht 2 Schüler 30 Min./Wo.          396,00 €                     420,00 €

Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Min./Wo.          576,00 €                     630,00 €

 

Gruppenunterricht 3 Schüler 30 Min./Wo.          288,00 €                     320,00 €

Gruppenunterricht 3 Schüler 45 Min./Wo.          432,00 €                     480,00 €

Gruppenunterricht 3 Schüler 60 Min./Wo.          582,00 €                     640,00 €

 

Gruppenunterricht 4 Schüler 45 Min./Wo.          300,00 €                     405,00 €

Gruppenunterricht 4 Schüler 60 Min./Wo.          396,00 €                     540,00 €

 

Gruppenunterricht ab 5 Schüler 45 Min./Wo.     240,00 €                     360,00 €

Gruppenunterricht ab 5 Schüler 60 Min./Wo.     312,00 €                     480,00 €

 

Musikalische Früherziehung/Grundaus-

bildung 60 Min./Woche                                          279,00 €                     312,00 €

 

Ensemble ohne Hauptfach 45 Min./Woche         69,00 €                       84,00 €

 

Kinderchor 45 Min./Woche                                      69,00 €                       84,00 €

 

Erwachsenenchor (bisher 90 Min./Woche,

neu 120 Min./Woche)                                             138,00 €                     156,00 €

 

Band Ü 40 (neu), 90 Min./Woche                                                             432,00 €

 

Neu in die Gebührensatzung aufgenommen werden außerdem die Bläserklassen, die in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen angeboten werden:

 

Bläserklasse mit Unterricht in 3er-Gruppe   45 Min./Woche                360,00 €

                                                                             60 Min./Woche                480,00 €

 

Die folgenden Unterrichtsarten, die nicht mehr nachgefragt werden, werden aus der Gebührensatzung herausgenommen:

 

-       Einzelunterricht Klavier 45 Min./Woche

-       Sing- und Spielkreis

-       Erwachsenenkurse

-       Klassenmusizieren

 

Schüler, die in einem qualifizierten Ensemble, insbesondere dem Jugendblasorchester, mitwirken, erhalten wie bisher 25 % Ermäßigung auf den Instrumentalunterricht.

 

Ebenfalls unverändert bleiben die Geschwisterermäßigungen in Höhe von 25 % für das zweite Kind, 50 % für das dritte Kind und 75 % für jedes weitere Kind einer Familie.

 

Der Zuschlag für Erwachsene, die sich nicht mehr in Schulausbildung befinden, wird von 25 % auf 20 % reduziert, um eine unverhältnismäßige Gebührensteigerung zu vermeiden.

 

In seltenen Fällen erfolgt Einzelunterricht nur jede zweite Woche. Hier werden die Gebühren des Unterrichts in 2er-Gruppen erhoben.

 

Die Gebühren für die Überlassung von Musikinstrumenten werden nicht erhöht. Zusätzlich mit aufgenommen werden jedoch Gebühren für Schlagzeug sowie für den gebogenen Kopf für Querflöten.

 

Die deutlichen Gebührenerhöhungen beim Gruppenunterricht ab 4 Schülern sind erforderlich, weil bei diesem die Planung, Vorbereitung, Verwaltung und Abrechnung wesentlich aufwändiger sind. Die derzeitigen Gebühren tragen dem nicht Rechnung. Dass der Unterricht in größeren Gruppen aber weiterhin deutlich preisgünstiger ist, zeigt sich, wenn die Jahresgebühr pro Minute ermittelt wird.

 

Bei 45 Minuten wöchentlichem Unterricht beträgt diese

 

- beim Einzelunterricht       24,00 €,

- in der 2er-Gruppe              14,00 €,

- in der 3er-Gruppe              10,67 €,

- in der 4er-Gruppe                9,00 €,

- in der 5er-Gruppe                8,00 €.

 

Die Gebühren für die Bläserklassen werden von den beteiligten Schulen eingezogen und gesammelt an die Stadt Ansbach weitergeleitet. Aufgrund des damit verbundenen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwands können hier niedrigere Gebühren angesetzt werden.

 

Die genannten, von der städt. Musik- und Singschule vorgeschlagenen Gebührenänderungen, die ab 1. September 2017, zu Beginn des neuen Schuljahres, gelten sollen, wurden in den beiliegenden Entwurf der 2. Änderungssatzung eingearbeitet.

 

Frau OB Seidel macht deutlich, dass man die Erhöhung beschließen kann oder auch nicht. Wichtig sei, dass den Stadträten klar sei, dass die Unterdeckung zunehme.

 

Herr Sauerhöfer teilt mit, dass die CSU-Fraktion zustimmen wird. Es ist jedoch darauf zu achten, dass auch Kinder aus weniger gutem Umfeld eine Teilnahme am Musikunterricht ermöglicht werden kann.

 

Herr Nießlein teilt daraufhin mit, dass dies nicht in der Satzung geregelt sein muss, dies ergebe sich aus dem Sozialgesetzbuch.

 

Herrn Hayduk ist aus den Gesamtbeträgen nicht ersichtlich, wie viel eine Unterrichtseinheit kosten würde. Es gäbe jedoch ein jährliches Defizit i. H. v. 30.000,00 – 40.000,00 €, welches zu berücksichtigen sei.

 

Herr Meyer ist empört darüber, dass zuerst die Kindergartengebühren erhöht wurden, jetzt sollen auch noch die Gebühren für die Musik- und Singschule erhöht werden. Bei einem Gruppenunterricht von 4 Schülern würde dies eine Erhöhung von 30 % bedeuten. Jedem Kind solle es möglich sein am Musikunterricht teilzunehmen.

 

Wenn eine Familie aufgrund der Gebührenerhöhung abspringe, so sehe er die Gefahr, dass einige Außenortsgruppen komplett wegfallen könnten. Herr Meyer wünsche sich dasselbe „Modell wie in Schwabach“ und möchte diesen Passus gerne mit aufnehmen.

 

Herr Schwarzbeck erläutert, dass keine eigene Sozialregelung in der Gebührensatzung vorgenommen werden könne. Diesen Verwaltungsaufwand könne Herr Berendes selber nicht mehr abwickeln. Es müsste dann hierfür eine Arbeitskraft eingestellt werden, um diesen Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.

 

Herr Meyer befürwortet die Regelung in Schwabach. Herr Porzner schließt sich Herrn Meyer an.

 

Herr Hüttinger hält die derzeitigen Gebühren für adäquat, er möchte auf eine Gebührenerhöhung verzichten. Das Defizit könne man bis zu 300.000,00 € laufen lassen.

 

Herr Seiler führt an, dass die Musik- und Singschulen in Baden Württemberg stärker bezuschusst würden. Die Stadt Ansbach hätte seinerzeit das Gebäude am Bahnhofsplatz neben dem Platen-Gymnasium kaufen sollen. Er finde es nicht gut, dass die Gebühren für den Kinderchor erhöht werden, schließlich sollen die Kinder Freude am Singen haben und dazu motiviert werden. Bis zu einer gewissen Obergrenze soll der Zuschussbedarf durch die Stadt geleistet werden. Einer Gebührenerhöhung stimme er nicht zu.

 

Herr Dr. Schoen schließt sich seinen Vorrednern an.

 

Frau OB Seidel weist noch mal darauf hin, dass man sich darüber klar sein müsse dass die Ausgaben weiter steigen werden. D. h. der Zuschuss der Stadt Ansbach wird weiter wachsen. Ob man hier durch eine moderate Erhöhung etwas kompensiere oder den Zuschuss unter dem Gesichtspunkt der Förderung der musikalischen Bildung sehe, müsse der Ausschuss abwägen.

 

Man berücksichtige bereits viele soziale Aspekte. Ein neuer „Verwaltungsaufwand“, wie das Modell Schwabach, solle daher nicht geschaffen werden.

 

Frau OB Seidel bittet ausdrücklich darum nachfolgendes im Protokoll aufzunehmen:

 

Herr Schwarzbeck wird regelmäßig über die Höhe des Defizits der Musik- und Singschule berichten. Der Tagesordnungspunkt wird vor der Beschlussfassung abgesetzt. In der Diskussion war erkennbar, dass dem Stadtrat der derzeitige Zuschussbedarf sowie ansteigende Minusbeträge im Budget der städt. Musik- und Singschule toleriert wird.

 

Herr Porzner betont, dass ihm dies die Kultur in Ansbach wert sei.