Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2016 der Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.06.2017   HFWA/006/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/019/2017 

Herr Schwarzbeck trägt vor:

 

Für den Haushalt 2016 der Stadt Ansbach wurde die Jahresrechnung erstellt. In ihr wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachgewiesen.

 

Der komplette Rechenschaftsbericht mit allen Anlagen und Übersichten ist als Anlage beigefügt.

 

Als Ergebnis der Jahresrechnung kann festgehalten werden, dass trotz einer gegenüber dem Ansatz um ca. 2,5 Mio. € höheren Zuführung zum Vermögenshaushalt, der Gesamthaushalt mit einem Soll-Fehlbetrag von

                                                                                                                                    143.391,80 

abschließt. Dieser kann durch eine überplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden.

 

Positive Aspekte des Verwaltungshaushaltes sind, dass die Haushaltsansätze größtenteils ausreichend veranschlagt waren und höhere Einnahmen u. a. bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen zum höheren Zuführungsbetrag führten.

 

Aus haushaltsrechtlicher und kassentechnischer Sicht negativ muss weiterhin die Abrechnung der Leistungen für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gesehen werden. Hier bestehen zum Jahresende offene Forderungen (KER) von zusammen ca.                                                                4,93  Mio. €,

die nur mit Kassenkrediten vorfinanziert werden konnten.

 

Zudem sind die Erstattungen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge schwierig abzusehen und teilweise noch nicht abgewickelt.

 

Dass sich trotz des hohen Zuführungsbetrages im Gesamtergebnis des Haushalts 2016 ein Soll-Fehlbetrag von                                                                                                         143.391,80 

ergibt, hat als Hauptursache die bis Ende 2016 noch nicht realisierbaren Einnahmen (einschließlich Erschließungsbeträge) aus der Veräußerung von Industrie- und Gewerbeflächen. Nachdem die Ausgaben für die Erschließung der Flächen schon komplett veranschlagt sind, können künftige Veräußerungserlöse zur Finanzierung kommender Haushalte verwendet werden.

 

Herr Schwarzbeck führt noch an, dass beim Freistaat Bayern ab 2017 Abschlagszahlungen auf die Erstattungen der Kosten Asyl beantragt werden und insgesamt nicht schlecht gewirtschaftet wurde (Personalkosten, DR Jugendhilfe ausreichend).

 

Frau OB Seidel ergänzt noch, dass sich der Fehlbetrag minimiere bzw. in ein deutliches Plus verwandelt, sobald die Veräußerung von Industrie- und Gewerbeflächen realisiert werden könne. Dies wird vielleicht schon in nächster Zeit möglich sein.


Beschluss:

 

An den Stadtrat ergeht folgende Empfehlung:

 

a)   Der Soll-Fehlbetrag in Höhe von                                                      143.391,80 

       wird durch eine üpl. Entnahme aus der Rücklage gedeckt.

 

 

b)    Die Übertragung der Haushaltsausgabereste

 

       des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                            90.897,07 

       des Vermögenshaushalts in Höhe von                                      15.380.510,15 

 

       sowie der Haushaltseinnahmereste

       des Vermögenshaushalts in Höhe von                                        4.350.800,00 

 

       wird endgültig genehmigt.

 

 

c)    Die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

       des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                      5.680.317,62 

       des Vermögenshaushalts in Höhe von                                            579.639,34 

                                                                                                                   -----------------------

       zusammen:                                                                                         6.259.956,96 

       werden genehmigt.

 

 

d)    Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Jahresabschluss

 

       im Verwaltungshaushalt

 

       - bereinigte Soll-Einnahmen und –Ausgaben von jeweils                124.894.564,56 

 

       - hierin enthalten die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit      12.813.629,74 

 

       und im Vermögenshaushalt

 

       - bereinigte Soll-Einnahmen und –Ausgaben von jeweils                  26.529.138,83 

 

       dient zur Kenntnis.

 

 

e)    Die Jahresrechnung ist entsprechend Art. 103 GO örtlich zu prüfen.