Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.06.2017 HFWA/006/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/009/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 30 KB |
Herr Nießlein trägt vor:
Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.
Das Staatl. Schulamt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Beratendes Mitglied: Herr Norbert Kriegelstein
Als Vertreter: Herr Reinhard Schmidt
Vom Staatl. Schulamt Ansbach wurde nun als neues stellvertretendes beratendes Mitglied
Herr
Hans Hauptmann
Henry-Dunant-Straße
10 (dienstlich)
91522 Ansbach
benannt.
Beratendes Mitglied ist weiterhin Herr Norbert Kriegelstein.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Hans Hauptmann als neues stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.