Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2014 - 2020)

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.06.2017   HFWA/006/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/009/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 30 KBVorlage 30 KB

Herr Nießlein trägt vor:

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Das Staatl. Schulamt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Beratendes Mitglied:           Herr Norbert Kriegelstein

Als Vertreter:                         Herr Reinhard Schmidt

 

Vom Staatl. Schulamt Ansbach wurde nun als neues stellvertretendes beratendes Mitglied

 

Herr

Hans Hauptmann

Henry-Dunant-Straße 10 (dienstlich)

91522 Ansbach

 

benannt.

 

Beratendes Mitglied ist weiterhin Herr Norbert Kriegelstein.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Hans Hauptmann als neues stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.