Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: 1. Änderungssatzung zur Satzung für Städtische Asylbewerberunterkünfte

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.06.2017   HFWA/006/2017 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Vorlage:  REF1/001/2017 

Herr Nießlein berichtet, dass es in den Asylunterkünften vermehrt zu Verstößen hinsichtlich der Sicherheit und Ordnung gekommen sei.

 

Herr Nießlein erachte es für nötig, hier gewisse Regeln aufzustellen und dies in einer Änderungsatzung festzuhalten. Damit ggf. Sanktionen in Form einer Geldbuße verhängt werden können.

 

In den Städtischen Flüchtlingsunterkünften kommt es vermehrt zu teilweise gravierenden Verstößen gegen die Hausordnung, insbesondere durch Bewohner, deren Asylverfahren abgeschlossen ist (Fehlbeleger). Diesem Personenkreis gegenüber können aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften keine wirksamen Sanktionen verhängt werden. Es wird deshalb als notwendig erachtet, die städtische Asylbewerbersatzung um diverse Verhaltensregeln und auch Bußgeldvorschriften zu ergänzen.

 

Herr Seiler fragt an, ob die „Fehlbeleger“ Miete bezahlen müssen und wie hoch die Miete sei. Herr Nießlein erklärt, dass keine Miete bezahlt werden müsse, es werde eine gesetzlich festgelegte „Gebühr“ erhoben, welche vom Jobcenter übernommen wird.

 

Frau OB Seidel führt aus, dass es in den Unterkünften wie z.B. in der Draisstraße wichtig sei, dass mit Rücksicht auf alle dort untergebrachten Personen eine gewisse Ordnung aufrechterhalten werde, ggf. müssen die Asylbewerber bei Verfehlungen mit Sanktionen rechnen. Gegenüber den anerkannten Flüchtlingen habe man, wie ausgeführt, ohne die angestrebte Satzungsänderung keine Handhabe. Es gehe um die Wahrung eines friedlichen und gedeihlichen Miteinanders in den Unterkünften. Ein Problem sei auch, dass nicht sofort nach der Anerkennung eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden sei.

 

Lt. Herrn Porzner kann eine Satzung zwar gewisse Punkte regeln, jedoch hat er Zweifel ob die Eintreibung der Geldbußen umsetzbar ist. Er fragt noch an, wer die Bußgeldbescheide erlässt und ob man hiergegen Rechtsbehelfe einlegen kann.

 

Die Bußgeldbescheide erlässt die Stadt Ansbach, Sozialamt. Rechtsbehelfe sind im gesetzlichen Rahmen gegeben.

 

Herr Nießlein ergänzt noch, dass die Security 24 Stunden Vorort sei und Verstöße vermehrt feststellt. Den Flüchtlingen kann nicht einfach gekündigt werden, wie dies in einem Mietverhältnis möglich wäre, die Gekündigten würden obdachlos und wieder in die Zuständigkeit der Stadt gelangen. Die Mitarbeiter der Security sprechen mehrere Sprachen, auch sind sie der arabischen Sprache mächtig. Ziel sei es, auch durch Hinweis auf die neue Rechtslage hier die Ordnung in den Unterkünften zu verbessern.

 

In den Unterkünften kommt es auch immer wieder zu Beschwerden der Mitbewohner wegen des genannten Fehlverhaltens. Die Stadt Ansbach habe keine Rechtsgrundlage, daher sei eine Satzung Vonnöten.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass es wenige Probleme mit den Personen gebe, die sich noch im Asylverfahren befinden. Probleme entstünden erst dann, wenn die Flüchtlinge anerkannt seien. Dann sei die Stadt für diese Personen nicht mehr zuständig und habe keine Handhabe mehr, was von diesem Personenkreis auch teilweise deutlich geäußert würde.

 

Die einzige Möglichkeit sei, lt. Herrn Nießlein, die Verhängung einer Geldbuße. Nur so könne eine Unterstützung seitens der Stadt Ansbach zur Sicherheit und Ordnung erfolgen.

 

Herr Schaudig führt an, dass den Flüchtlingen in den Asylunterkünften auf jeden Fall Schutz zu gewährleisten sei. Jedoch wirft er die Frage auf, wie viele „Fehlbeleger“ es derzeit in den Unterkünften gäbe.

 

Herr Nießlein teilt mit, dass ca. 500 Flüchtlinge in Asylunterkünften leben. Hiervon seien ca. 100 Flüchtlinge sogenannte „Fehlbeleger“.

 

Frau OB Seidel greift noch einmal das Thema „Wohnungsmarkt“ auf. Viele anerkannte Flüchtlinge bleiben in den Asylunterkünften wohnen, der Wohnungsmarkt gäbe nicht so viele Wohnungen her, wie benötigt würden. Auch würden anerkannte Flüchtlinge zum Teil gerne in der Unterkunft verbleiben. Es sollte ein Anreiz für die Suche auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden.

 

Herr Dr. Bucka fragt an wer die Geldbuße bezahlt bzw. ob das von den Leistungen der Asylbewerber abgezogen wird. Auch fragt er an, ob es eine Satzung für die „Herberge zur Heimat“ gäbe. Dies wurde verneint, da in der Herberge die Hausordnung befolgt werden würde.

 

Herr Nießlein führt an, dass die Flüchtlinge die Geldbuße zu bezahlen hätten, jedoch eine Ratenzahlung möglich sei, so wie es auch bei anderen Bußgeldverfahren der Fall sei.

 

Herr Seiler fragt an was mit Fehlbelegern sei, die Arbeit haben. Herr Nießlein ergänzt, dass auch hier nur die staatl. festgelegten Sätze zu zahlen seien.

 

Herr Meyer ist hier unbestritten für klare Regelungen.

 

Es müsse bei § 1 Nr. 5 der Begriff „Erzeugung von Lärm“ besser definiert werden wie z.B. bei „schweren Überschreitungen“.

 

Auch § 2 Nr. 7 „elektrische Heiz- oder Elektrogeräte“ bedürfen einer genaueren Definition wie z.B. Heizplatte.

 

Herr Nießlein wird dies in „Heiz- oder Kochgeräte“ abändern.

 

Herr Hüttinger bemängelt § 1 Nr. 5 „Erzeugung von Lärm“. Hierzu wird erklärt, dass dies eine „erhebliche“ Belästigung voraussetzt.

 

Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Schwere der Tat und wird dann entsprechend geahndet. Dies liegt im Ermessen des Sozialamtes innerhalb des Bußgeldrahmens.


Beschluss:

 

Der HFWA empfiehlt dem Stadtrat, die 1. Änderungssatzung zur Satzung für Städtische Asylbewerberunterkünfte in der Fassung des Entwurfs vom 18.05.2017 zu beschließen. Der beiliegende Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.