Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Information zur Tagespflege (Bedarf und Kosten)

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.06.2017   JHA/002/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/011/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Freitag gibt bekannt, dass im Augenblick in der Stadt Ansbach 7 Tagesmütter zur Verfügung stehen. Diese betreuen insgesamt 20 Kinder.

 

Um den Müttern in Ansbach ein realistisches Wunsch- und Wahlrecht einzuräumen, ist diese Anzahl an Tagesmüttern eindeutig zu gering. Zum anderen sind die Tagesmütter in der Regel belegt.

Für die Betreuung eines Kindes erhalten Tagesmütter in der Stadt Ansbach 4,17 € in der Stunde. Sofern die Tagesmütter die Zusatzqualifikation erworben haben (das haben fast alle), erhalten sie 5,00 €. Dieser Betrag ist incl. des Sachaufwandes (Strom, Wasser etc.). Falls die Tagesmutter mit ihrer Leistung nicht über einen Betrag von 450,00 € kommt, wird durch die Stadt Ansbach zusätzlich die Hälfte des Aufwandes für die Pflegeversicherung, Rentenleistungen und Krankenversicherung übernommen. Dies auch sofern die Tagesmutter sich freiwillig privat absichert. Auch Leistungen zur Unfallversicherung werden durch die Stadt Ansbach getragen.

 

Im Vergleich zu umliegenden Städten und Gemeinden liegen diesen Leistungen der Stadt Ansbach zwar gut im Mittelfeld, um jedoch einen Anreiz zu schaffen für Frauen, die sich aufgrund der bisherigen Beträge noch nicht entscheiden konnten, wird eine Erhöhung des Satzes für qualifizierte Elternteile um 20 % (= 6,00 €) als notwendig erachtet.

 

Um neue Tagesmütter zu finden, muss deshalb auch in Zukunft ein erhöhter Aufwand zur Werbung erfolgen.

 

Frau Freitag trägt folgenden Beschluss vor:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, Tagesmütter mit Qualifikation für die Betreuung eines Kindes ab 01.09.2017 mit 6,00 € pro Stunde zu vergüten.

 

Frau Frauenschläger möchte wissen, wie die aktuelle Situation von Tagesmüttern im Landkreis Ansbach aussieht und ob auch ein Beitrag zur Rentenversicherung von der Stadt Ansbach einbezahlt wird.

 

Frau Freitag erklärt, dass der Landkreis Ansbach nicht in unserer Dimenssion liegt. Als Beitrag zur Rentenversicherung werden 50 % von der Stadt Ansbach einbezahlt.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Freitag, dass bis zu 5 Kinder von einer Tagesmutter aufgenommen werden können, je nach Stundenumfang.

 

Desweiteren führt sie aus, dass die Stadt Ansbach für interessierte Tagesmütter Grundqualifizierungskurse (Erste-Hilfe-Kurs ect. ) mit insgesamt 60 Stunden anbietet. Politisches Ziel soll sein, dass die Arbeit einer Tagesmutter als „Job“ angesehen wird. Im Amt wurde kurz überlegt, ob ein Mindestlohn Anreiz schaffen würde, sich als Tagesmutter zu bewerben. Davon wurde abgesehen, um den Abstand zu anderen Jugendämtern nicht zu groß zu gestalten.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel findet, dass dieses Geld gut angelegt wäre um die Motivation zu steigern. Tagesmütter sind ein wichtiges Standbein in der Kinderbetreuung.

 

Frau Freitag wünscht sich, dass mehr Tagesmütter durch gewisse Anreize gefunden werden. Leider ist der Effekt aber nicht kalkulierbar.

 

Frau Frauenschläger möchte zu den Haushaltsberatungen von der Verwaltung die Information, ob weitere Krippenplätze in Ansbach benötigt werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel sicherte eine rechtzeitige Information der Ausschussmitglieder vor den Haushaltsberatungen zu.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, Tagesmütter für die Betreuung eines Kindes ab 01.09.2017 mit 6,00 € pro Stunde zu vergüten.