Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.06.2017 SR/006/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/019/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 212 KB | ||
Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis 134 KB |
Herr Büschl verweist auf die ausführliche Berichterstattung im Bauausschuss und trägt den Sachverhalt vor.
Zur Anfrage aus dem Bauausschuss führt er aus, dass für die Montage der Beleuchtung im Jahre 2004 zusammen Kosten i.H.v. 2.200 € entstanden sind. Davon wurden nach Satzung (90 %-Anteil) 1.980 € auf insgesamt 8 Anliegergrundstücke umgelegt.
Beschluss
entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 19.5.2017:
Die Erschließungsanlage „Wolfartswinden“ entspricht betreffs der abzurechnenden Beleuchtungseinrichtung den in § 1 Abs. 4 bis Abs. 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und dem Ausbauwillen der Stadt Ansbach.
Durch die Beschlussfassung liegt die nach § 125 Abs. 2 BauGB geforderte Voraussetzung für die rechtmäßige Herstellung vor.