Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Bebauungsplan Nr. He/Ob13 im Bereich des ehemaligen Schulgeländes in Obereichenbach sowie dem westlich angrenzenden Spielplatz

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs.1 BauGB)
2. Beschluss zur Offenlage (§ 3 Abs.2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs.2 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2017   SR/006/2017 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 3
Vorlage:  30/015/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf die Ausführungen im Bauausschuss vom 19.06.2017 und informiert anhand von Folien über den Sachstand.

 

Mit einer Beschlussfassung ohne ausführlichen Sachvortrag besteht Einverständnis.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 19.05.2017:

 

  1. Für die Ausweisung des Baugebietes auf dem Schulgelände Obereichenbach, Gemarkung Hennenbach, wird ein Bebauungsplan mit Geltungsbereich entsprechend des Entwurfs vom 19.06.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:

Bebauungsplan Nr. He/Ob 13 im Bereich des ehemaligen Schulgeländes in Obereichenbach sowie dem westlich angrenzenden Spielplatz

 

Es handelt sich um einen Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB.

Eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.

Das beschleunigte Verfahren wird angewandt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem Planentwurf die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.